Der kurdische Aktivist Mehmet Çakas steht offenbar kurz vor der Abschiebung in die Türkei – obwohl er sich derzeit noch im Strafvollzug befindet und ein asylrechtliches Verfahren anhängig ist. Menschenrechtsorganisationen und Solidaritätsnetzwerke schlagen Alarm: Die drohende Abschiebung könnte einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen und weitreichende Folgen für politisch aktive Kurd:innen in Deutschland haben.
Mehmet Çakas wurde im Frühjahr 2024 vom Oberlandesgericht Celle zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Auf Veranlassung deutscher Justizbehörden wurde Çakas im Dezember 2022 in Mailand festgesetzt und befand sich dort zunächst in Auslieferungshaft. Die Anklage lautete Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die in Deutschland trotz der jüngsten Auflösungsverkündung der Organisation immer noch als „ausländische terroristische Vereinigung“ eingestuft ist.
Der Verurteilung lagen keine individuellen Straftaten zugrunde. Vorgeworfen wurden ihm organisatorische Tätigkeiten im Rahmen kurdischer politischer Arbeit, darunter die Planung von Veranstaltungen, Spendensammlungen und das Halten einer Trauerrede. Die Strafhaft läuft regulär noch bis Oktober 2025. Derzeit ist er in der JVA Uelzen in Niedersachsen inhaftiert.
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Asylantrag abgelehnt
Parallel zu seiner Inhaftierung stellte Çakas einen Asylantrag, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Gegen die Ablehnung wurde Klage eingereicht, ein Eilantrag zum Schutz vor Abschiebung blieb jedoch erfolglos. Besonders kritisch bewerten Beobachter:innen, dass das zuständige Verwaltungsgericht sich nicht inhaltlich mit den von der Verteidigung vorgebrachten Gründen befasst habe. Eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung ist derzeit anhängig, eine mündliche Verhandlung ist für September 2025 terminiert.
Ungeachtet dieses offenen Verfahrens mehren sich Hinweise, dass die Behörden eine vorzeitige Abschiebung in Betracht ziehen. Anfang Juli hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle angekündigt, im Falle einer Abschiebung auf den Restvollzug der Haftstrafe zu verzichten. Damit wäre der Weg für eine direkte Übergabe an türkische Behörden faktisch frei.
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In der Türkei droht Folter
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Human Rights Watch und der UN-Menschenrechtsrat dokumentieren seit Jahren systematische Rechtsverletzungen gegen politische Gefangene in der Türkei. Insbesondere kurdische Aktivist:innen sind häufig von Folter, Isolationshaft und unfairen Gerichtsverfahren betroffen. Inhaftierungen erfolgen oft allein auf Grundlage vermeintlicher Zugehörigkeit zu Organisationen, ohne belastbare Einzelnachweise.
Auch der kurdische Dachverband KON-MED (Konföderation der Gemeinschaften Kurdistans in Deutschland e.V.) kritisiert die drohende Auslieferung von Çakas scharf und sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen grundlegende rechtsstaatliche und humanitäre Standards. Aus Sicht der Organisation stellt die geplante Abschiebung eine klare Abkehr von anerkannten europäischen Prinzipien des Schutzes politisch Verfolgter dar.
Auch gegen Çakas läuft in der Türkei ein Strafverfahren, ebenfalls wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft. Türkische Medien haben bereits über seine Verurteilung in Deutschland berichtet, womit eine weitere strafrechtliche Verfolgung nahezu sicher ist. Die Gefahr, in einem politischen Schauprozess verurteilt zu werden gilt daher als hoch.
Çakas Abschiebung als Präzedenzfall
Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein in Deutschland wegen PKK-Mitgliedschaft verurteilter Aktivist in die Türkei abgeschoben wurde. Eine solche Maßnahme würde einen Bruch mit bisherigen Prinzipien deutscher Asyl- und Rechtsprechung darstellen. In vergleichbaren Fällen wurde bislang auch mit Blick auf die akute Gefahrenlage, auf Abschiebungen in die Türkei verzichtet.
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Linke Solidaritätsgruppen, darunter die Rote Hilfe, fordern daher nicht nur den sofortigen Abschiebestopp, sondern auch die Anerkennung des Asylanspruchs. Die Organisation warnt vor einem politischen Dammbruch: Eine Abschiebung trotz laufender Verfahren und bekannter Verfolgungsgefahr könne das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren weiter untergraben und den Druck auf kurdische Bewegungen in Deutschland massiv erhöhen.
Der Umgang mit Mehmet Çakas verweist auf eine grundlegende Problematik: Die Kriminalisierung kurdischer Strukturen in Deutschland erfolgt seit vielen Jahren unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“. Veranstaltungen, Symbolik und selbst Solidaritätsarbeit stehen unter schärfster behördlicher Beobachtung, zahlreiche Vereinsverbote und Verfahren folgten. Dabei dient der Terror-Paragraph §129b StGB zunehmend als Instrument zur Disziplinierung, Einschüchterung und Kriminalisierung politisch engagierter Menschen.
Die Türkei steht seit Jahren international in der Kritik wegen systematischer Menschenrechtsverletzungen an politischen Gefangenen. Besonders betroffen sind kurdische Oppositionelle, linke Aktivist:innen, Journalist:innen und Gewerkschafter:innen. Häufig dokumentierte Missstände umfassen langanhaltende Isolationshaft über Monate oder Jahre, Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte sowie eine mangelhafte medizinische Versorgung.
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Darüber hinaus werden politisch motivierte Anklagen oft auf Grundlage vager „Terrorvorwürfe“ erhoben, während Gerichtsprozesse häufig ohne unabhängige Verteidigung und belastbare Beweise geführt werden. Insbesondere seit dem gescheiterten Militärputsch im Jahr 2016 und dem darauf folgenden Ausnahmezustand wurden tausende politische Gefangene inhaftiert.
Internationale Organisationen wie der Europarat, die Vereinten Nationen und Amnesty International berichten regelmäßig über die repressiven Zustände im türkischen Justizsystem. Eine Abschiebung in diese Verhältnisse würde einen Verstoß gegen grundlegende menschenrechtliche Standards darstellen, zu deren Einhaltung sich die BRD selbst verpflichtet hat – aber scheinbar aus freien Stücken darauf verzichten will.

