Zeitung für Solidarität und Widerstand

Trotz Videobeweisen zur „Nakba77“-Demo in Berlin: Polizei durchsucht Wohnungen

Die Berliner Polizei und Teile der politischen Öffentlichkeit setzen derzeit alles daran, ihr repressives Vorgehen gegen palästina-solidarische Aktivist:innen zu legitimieren – selbst, wenn dies auf nachweislich falschen Behauptungen basiert. Am Mittwoch kam es zu Hausdurchsuchungen in mindestens fünf Wohnungen. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.

Am 15. Mai fand in Berlin eine Demonstration zum Gedenken an die „Nakba” (dt.: „Unglück, Katastrophe“) statt – sie bezeichnet bezeichnet die Vertreibung und Flucht arabischer Palästinenser während des Palästinakriegs im Jahr 1948. Bereits im Vorfeld und auch während der Veranstaltung war die Polizei mit einem massiven Aufgebot präsent, ging teils gewaltsam gegen Demonstrierende vor und schränkte die Versammlungsfreiheit erheblich ein. Einer Demonstrantin wurde die Nase gebrochen, ein anderer erlitt eine Gehirnerschütterung.

Besonders medienwirksam wurde im Anschluss die Behauptung verbreitet, ein Polizist sei im Rahmen der Demonstration „bewusstlos geschlagen“ worden – ein vorsätzlicher und gewalttätiger Angriff von Demonstrant:innen also, bei dem die rechte Hand des Beamten gebrochen und er an der Wirbelsäule verletzt worden sei.

Wie inzwischen belegt ist, stimmt diese Erzählung in zentralen Punkten nicht. Der Verein Forensis aus Berlin hat in einem ausführlichen Artikel die kursierenden Polizeiversionen mit Videomaterial entkräftet und nachgewiesen, dass sich der behauptete Angriff so nicht ereignet hat. Das veröffentlichte Videomaterial zeigt hingegen, dass von einem gezielten Angriff seitens Demonstrierender nichts zu erkennen ist. Nach Einschätzung des Recherchevereins sei die Verletzung des Beamten im Gegenteil vermutlich eher darauf zurückzuführen, dass dieser seinerseits Demonstrant:innen wiederholt gegen den Kopf geschlagen hatte.

Verletzte bei Nakba77 in Berlin: Die Polizei lügt

„Kein Tatverdacht“ – trotzdem Hausdurchsuchungen

Die Berliner Polizei musste später in einer Pressemitteilung selbst einräumen, dass „kein Tatverdacht wegen des unmittelbaren körperlichen Angriffs auf den verletzten Polizeibeamten“ bestünde, man ermittle aber gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung.

Bei solchen Strafsachen handelt es sich im Übrigen um Tatvorwürfe, die vielen Demonstrierenden, die Polizeigewalt auf Versammlungen erlebt haben, bekannt vorkommen dürften. Die Polizei nutzt diese vage definierten Straftaten gern, um im Nachhinein eine Art Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben und ein Narrativ von aggressiven, gefährlichen Demonstrierenden herzustellen.

Im Rahmen der Ermittlungen zur Berliner Nakba-Demo fanden nun am Mittwoch polizeiliche Durchsuchungen in mindestens fünf Wohnungen statt. Die Betroffenen – darunter sowohl Beschuldigte, als auch als „Zeug:innen“ geführte Personen – berichten von frühmorgendlichen Razzien, bei denen Telefone, Laptops, Speichermedien und teilweise politische Materialien beschlagnahmt wurden. Eine Zeugin z.B. berichtet vom Besuch des LKA morgens früh bei ihr Zuhause, bei dem die Polizei – ohne Durchsuchungsbeschluss – in die Wohnung stürmte und sie ebenfalls an ihrer Arbeitsstelle aufsuchte. Das Ganze geschah „nur“ bei einer „Zeugin” – da kann man sich gut vorstellen, wie das bei Beschuldigten läuft.

Diese Hausdurchsuchungen – die in der gleichen Woche, also parallel zur Videoauswertung der Nakba77-Demo stattfinden – können nur als Versuch gewertet werden, die palästina-solidarische Bewegung weiter einzuschüchtern und politische Netzwerke auszuleuchten. Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage diese Durchsuchungen erfolgen, vermag die Polizei jedoch nicht zu sagen. Öffentlich bekannte Tatvorwürfe – außer der angeführten vagen Straftaten – existieren weiterhin nicht. In ihrer Pressemitteilung sprechen Polizei und Staatsanwaltschaft dennoch weiterhin vom „körperlichen Angriff auf den verletzten Polizeibeamten“.

Pauschaler Antisemitismusvorwurf bei Hochschulveranstaltung

Zeitgleich wird eine Veranstaltung der linken Teilgruppe Waffen der Kritik, organisiert von der marxistischen Hochschulorganisation @klassegegenklasse Aktiv, in einem von der Asta gemieteten Raum an der Freien Universität Berlin skandalisiert. Anlass ist die Ankündigung einer Veranstaltung zum Thema „Intifada”, in deren Beschreibung u.a. historische Begriffe wie „antikolonialer Widerstand“ und „Revolution“ verwendet wurden.

Die B.Z. veröffentlichte daraufhin einen Artikel, der diese Veranstaltung pauschal als „antisemitisch” darstellte – ohne zu differenzieren, wann Aussagen tatsächlich antisemitisch sind und wann Israel legitimerweise für 77 Jahre Besatzung und Siedler:innentum, Vertreibung und den anhaltenden Genozid im Gazastreifen kritisiert werden darf. Insbesondere der Begriff „Intifada“ wird dabei per se als antisemitisch diffamiert und mit Terroranschlägen in Verbindung gesetzt. Wörtlich übersetzt aus dem Arabischen bedeutet der Begriff aber lediglich „Aufstand“ und steht geschichtlich für den Widerstand gegen die israelische Siedlerpolitik und Unterdrückung von Palästinenser:innen.

Auch der Rest der Skandalisierung durch die B.Z. und andere Zeitungen greift nach journalistischen Strohhalmen: Ein Banner mit der Aufschrift „Stoppt den Genozid. International streiken gegen Waffenlieferung und Besatzung!“ oder schlicht Infomaterial der BDS-Kampagne seien beispielsweise bereits klare Hinweise auf Antisemitismus. Begründet wird diese Darstellung mit der Bewertung der BDS-Bewegung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)– einer Bundesbehörde, die bekanntlich nicht immer kritisch die Staatsräson vertritt. Inhaltlich wird in keiner Form erklärt, warum BDS oder eine Positionierung gegen Völkermord antisemitisch sein sollte.

Gaza und Westjordanland: Genozid und Siedlergewalt weiter auf dem Vormarsch

Für die größte Aufregung sorgten jedoch Aussagen von Mo Allattar, einem palästinensischen Hafenarbeiter aus Hamburg: Er regte sich über zionistische Legitimierungsversuche des Genozids an Palästinenser:innen in Gaza auf und zog dabei Parallelen zu Nazi-Deutschland und der Legitimierung des Holocausts. Dieser würde damit verharmlost werden, so das Narrativ – was leider völlig verkennt, dass Allatar den Holocaust eben als Beispiel für einen grausamen Genozid nutzt und dabei offen vom „Leid von Juden“ im Nazideutschland spricht.

Staatsräson und Repressionen

Die aktuelle Dynamik zeigt ein alarmierendes Muster: Die Berliner Polizei konstruiert ein Bedrohungsszenario, das sich im Nachhinein als falsch herausstellt, hält aber an der politischen Erzählung fest. Gleichzeitig werden universitäre Räume, in denen palästina-solidarische Positionen ausgedrückt werden, unter pauschalen und weit hergeholten Antisemitismusverdacht gestellt. In beiden Fällen wird nicht auf Grundlage konkreter, belegbarer Tatsachen gehandelt, sondern auf Basis politisch motivierter Zuschreibungen und Deutungen.

Was wir beobachten, ist die Durchsetzung der deutschen Staatsräson, in der palästina-solidarisches Engagement mit Repressionen überzogen wird und medial das Bild einer „antisemitischen, gewalttätigen Linken“ gezeichnet wird. Diese Linie wird mit polizeilicher Gewalt und notfalls auch unter bewusster Missachtung von rechtsstaatlichen Standards durchgesetzt. Der Preis ist hoch: Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und akademische Freiheit werden systematisch angegriffen.

Alexandra Baer
Alexandra Baer
Autorin Seit 2023. Angehende Juristin, interessiert sich besonders für Migration und Arbeitskämpfe. Alexandra ist leidenschaftliche Fußballspielerin und vermisst die kalte norddeutsche Art in BaWü.

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