In Hessen verzeichnet das Innenministerium einen Anstieg von Straftaten, bei denen K.o.-Tropfen eingesetzt werden. Währenddessen fordert der Bundesrat eine härtere Bestrafung und das Kabinett verbietet Substanzen die als K.o.-Tropfen verwendet werden. Die Bedeutung als Verwaltigungsdroge geht im Diskurs aber teils verloren.
K.o.-Tropfen gelten als die Vergewaltigungsdroge. Sie macht die betroffenen wehrlos und hinterlässt sie mit Gedächtnislücken. Das heimtückische: K.o.-Tropfen sind nur für kurze Zeit im Körper nachweisbar und hinterlassen die betroffenen mit Gedächtnislücken. Vor allem Frauen sind die bevorzugten Opfer von K.o.-Tropfen.
In Hessen ist die Zahl im vergangenen Jahr auf 79 gemeldete Fälle angestiegen. Die Dunkelziffer dürfte dabei wie bei allen Sexualstraftaten deutlich höher liegen. Im Vergleich dazu, wurden in den Jahren davor 67 Fälle (2023) und 32 Fälle (2020) gemeldet. Ende Mai hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingereicht, nachdem Verbrechen mit derartiger Substanzen stärker geahndet werden sollen.
Bundesrat will Strafverschärfung
Im Oktober 2024 wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung getroffen, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ bei Gewaltverbrechen gelten. Des weiteren wurde vom Bundesjustizministerium die sehr niedrige Freiheitsstrafe verteidigt, da es bereits eine „konkrete Möglichkeit für eine schuldangemessene Bestrafung bei dem Einsatz psychotroper Substanzen“ im deutschen Strafrecht gäbe. Zudem erklärte, die BGH-Entscheidung, dass es sich bei K.o.-Tropfen nicht um ein gefährliches Werkzeug handle, da einer Flüssigkeit keine „Werkzeugqualitäten“ nachgewiesen werden können.
Nun fordert der Bundesrat härtere Bestrafung, auf Basis der steigenden Fallzahlen von Verbrechen mit K.o.-Tropfen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Unterschied zwischen einem Gegenstand oder einer flüssigen Substanz nicht von Relevanz sei, sondern nur die Folgen von Bedeutung sind. Diese sind bei K.o.-Tropfen Gedächtnisverlust, Benommenheit und Bewusstlosigkeit bis hin zu Atembeschwerden und Tod, bei zu hoher Dosierung.
Aufgrund dieser Tatsachen fordert der Bundesrat im Gesetzentwurf eine härtere Strafe für den Einsatz von K.o.-Tropfen: Konkret sollen Strafgesetzbuchparagraphen zu Sexualstraftaten sowie schwerem Raub angepasst werden, sodass der Einsatz von K.o.-Tropfen mindestens zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe führt. Gleichzeitig besteht die Hoffnung auf eine Abschreckung durch die höhere Strafe.
Bundesrat: K.o.-Tropfen sollen als gefährliches Werkzeug gelten
Verbot von Partydroge hat Priorität – K.o.-Tropfen Nebensache
Zudem hat das Bundeskabinett hat im Juli ein Verbot Substanzen für die Herstellung von K.o.-Tropfen beschlossen. Demnadch ist die Herstellung, der Handel und das Inverkehrbringen der Stoffe GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) zu verboten. Beide Stoffe werden als K.o.-Tropfen eingesetzt.
Auch wenn der Drogenbeauftragter de Bundesregierung, Hendrik Streeck, das Verbot begrüßt, ist dies nur ein kleiner Trost im Kampf gegen die Vergewaltigungsdroge. Das Gesetz bezieht sich nämlich in erster Linie auf ein Verbot von Lachgas als Partydroge:
Laut dem Beschluss, dürfe Lachgas und Zubereitungen des Stoffes, in Kartuschen mit mehr als acht Gramm weder von Kindern und Jugendlichen erworben oder besessen werden. Der direkte Verkauf, der Verkauf über Automaten und der Versandhandel an Kinder und Jugendliche soll ebenfalls verboten werden. Damit soll die Einnahme von Lachgas als Partydroge unterbunden werden, da sie zu schweren Schäden führen kann. Lachgas kühlt sich auf minus 55 Grad ab und kann dadurch zu Erfrierungen von Lippen und Fingern führen. Auch neurologische Schäden, seien häufig vorgekommen.
Dem K.o.-Tropfen Verbot geht also die Aufmerksamkeit des Lachgases hervor und ist in der Diskussion nur Nebensache. Darüber, weshalb diese Stoffe verboten werden und was K.o.-Tropfen mit patriarchalen Gewaltstrukturen zu tun hat, wird nur wenig Bedeutung zugemessen.

