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Asylantrag abgelehnt: Russischer Oppositioneller darf nicht in Deutschland bleiben

Weil er sich gegen die Regierung und den Einmarsch in die Ukraine stellte, wurde ein russischer Kommunist in seiner Heimat verfolgt. Nach seiner Flucht nach Deutschland stellte er einen Asylantrag – den das BAMF nun ablehnte. Der BAMF-Chef forderte bereits wiederholt das Recht auf Asyl abzuschaffen.

Von Abweisungen an den deutschen Grenzen und abgelehnten Asylverfahren sind nicht nur Migrant:innen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, Sudan, Südsudan oder der Türkei betroffen, sondern auch Oppositionelle aus Russland und Belarus. Zuletzt wurde der Antrag auf Asyl des russischen Kommunisten Pawel Sorokin*, der aufgrund seiner Verfolgung in Russland Asyl in Deutschland suchte, abgelehnt.

In Russland war er als Kriegsgegner aktiv und nahm dazu auch an zahlreichen Aktionen gegen die Putin-Regierung und den Krieg in der Ukraine teil. Die Organisation, bei der Pawel politisch aktiv war, stellte sich von Beginn an gegen den russischen Einmarsch in der Ukraine. Gleichzeitig positionierten er und seine Organisation sich aber auch gegen die anderen imperialistischen Mächte, wie Deutschland, China oder die USA.

Der revolutionäre Oppositionelle beteiligte sich an zahlreichen öffentlichen Aktionen und Versammlungen, die von der Organisation abgehalten wurden. Aufgrund seines öffentlichen Auftretens wurde Pawel immer wieder von den russischen Behörden fest genommen und massiv bedroht.

Im März 2024 wurde er bei seiner Arbeitsstelle festgenommen und im „Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ verhört. Im Nachhinein erreichten ihn auch mehrere Drohungen von der Sicherheitsbehörde. Um Schutz zu finden, floh er dann nach Deutschland.

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Kein Grund, um in Deutschland zu bleiben

Der revolutionäre Oppositionelle, welcher von der Kanzlei Meister & Partner vertreten wird, berichtete bei der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Füchtlinge (BAMF) ausführlich über seine Gründe, nach Deutschland zu fliehen. Dabei ging es vor allem um seine Aktivitäten in Russland und die Repressionen, die ihn trafen. Das Gespräch dauerte einen ganzen Tag und es mussten zwei weitere Folgetermine festgelegt werden.

Zusätzlich präsentierte er Unterlagen als Beweismaterial, die einen Umfang von beinahe 100 Seiten hatten. Das BAMF lehnte seinen Asylantrag dennoch ab. In der Begründung schrieb das BAMF, dass „selbst beim Fehlen von Fälschungsmerkmalen mitnichten von der Echtheit auszugehen ist, denn die russischen Behörden sind bekanntermaßen korruptionsanfällig, so dass etwa bei den vorgelegten Dokumenten mittelbare Falschbeurkundungen nicht ausgeschlossen sind“.

Obwohl es keinerlei Anhaltspunkte gibt, dass Pawels Beweise gefälscht seien, hält das BAMF an dieser Darstellung fest. Ebenfalls wird in der Begründung aufgeführt, dass der Mandant nicht ernsthaft verfolgt werden könne, da er immer wieder aus dem Polizeigewahrsam frei gelassen wurde.

Der Rechtsanwalt Peter Klusmann der Kanzlei Meister & Partner erklärt zu dem Fall: „Damit erweist sich gleichzeitig schon die von der alten Bundesregierung immer wieder großspurig angekündigte Unterstützung verfolgter russischer Oppositioneller, die gegen den Ukraine-Krieg eintreten, als Heuchelei. Offensichtlich gilt der Flüchtlingsschutz nicht für Kommunisten!“

Brutaler Polizeiangriff auf revolutionären Rechtsanwalt Roland Meister

Die Kanzlei werde nun rechtlich dagegen vorgehen. „Gegen den Bescheid des Bundesamtes haben wir daher beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Unserem Mandanten ist als revolutionärem Oppositionellen der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen! Er ist bei einer Rückkehr nach Russland akut gefährdet, weil er den Behörden als Gegner des Putin-Regimes und des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine bekannt ist“, so Klusmann weiter.

BAMF-Chef will Asyl abschaffen

Doch diese Auslegung der Lage ist kein Zufall. Der Präsident des BAMF, Hans-Eckhard Sommer (CSU), will das individuelle Recht auf Asyl komplett abschaffen. Bereits im November 2024 beim dritten „Heidelberger Symposium Migration“ des Landes Baden-Württemberg in Heidelberg hatte Sommer diese Idee geäußert.

Er plädiert für ein anderes System, bei dem vor allem die Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt im Vordergrund stehen solle. Zudem solle jeder, der unerlaubt nach Deutschland einreist, keine Chance auf ein Bleiberecht haben.

Diesem Plan stehen jedoch noch mehreren Regelungen und Verträge entgegen, die dafür abgeschafft werden müssten. Sommer will dies möglichst umgehen: „Um den Gerichten schon im Ansatz die Möglichkeit zu verwehren, den angestrebten Paradigmenwechsel unter Bezugnahme auf das EU-Primärrecht zu konterkarieren, sind aus meiner Sicht auch hier Rechtsänderungen erforderlich.“

Wie lange gibt es noch ein Recht auf Asyl in Europa?

Ende Juli stoppte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) dann alle humanitären Aufnahmeprogramme. „Die humanitären Aufnahmeverfahren sind derzeit ausgesetzt“, teilte das Bundesinnenministerium vor einigen Wochen mit. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte dem Tagesspiegel, dass „grundsätzlich weder neue Aufnahmen erklärt noch Visa erteilt werden“.

Die Bundesregierung aus SPD und CDU hatte in ihrem Koalitionsvertrag zuvor bereits festgehalten: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“

*Name geändert

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