Ende September werden rund 500 Soldat:innen sowie Zivilist:innen an der militärischen Übung „Red Storm Bravo“ teilnehmen. Auch dabei: 75 Mitarbeiter:innen der Bundesagentur für Arbeit. Denn bei der Übung in Hamburg sollen nicht nur Soldat:innen für den Ernstfall trainiert werden – auch die neue Aufgabe der Arbeitsagentur im Krisen- und Kriegsfall spielt eine bedeutende Rolle. – Ein Kommentar von Ellie Kopmann.
Vom 25. bis 29. September will die Bundeswehr große Truppenverlegungen an die Ostgrenze des NATO-Gebiets im Baltikum trainieren. Dabei sollen Soldat:innen, die am Hafen eintreffen auf Straßen und Autobahnen in Richtung Osten gebracht werden. Die Wege führen auch durch die Hamburger Innenstadt – demnach direkt vor der Nase der Hamburger Bevölkerung. Zusätzlich sollen Einsätze mit zahlreichen Verwundeten geübt werden.
Mit dabei: Das Technische Hilfswerk, Polizei, Feuerwehr, Behörden sowie Unternehmen der Hafen- und Logistikbranche. Auch für die Bundesagentur für Arbeit ist die Bundeswehr-Übung „Red Storm Bravo“ von hoher Priorität. Denn diese wird zu neuen Aufgaben im Krisen-, und Kriegsfall befugt. Die Agentur und ihre Angestellten sollen – zumindest der deutschen Armee zufolge – gewährleisten, dass lebenswichtige Aufgaben auch in Zeiten von Krieg für Deutschland erledigt werden.
Gesetze aus Zeiten des kalten Krieges
Diese Übung und damit einhergehende frühzeitige Planung des deutschen Staates, wie das Land auch während eines neuen Krieges stabilisiert werden könnte, lassen die Kriegsvorbereitungen noch einmal realer werden. Denn nicht nur das Militär soll sich vorbereiten. Die Vorbereitungen auf einen neuen Weltkrieg sollen das ganze Land erreichen und in jede für den Krieg notwendige Branche hineinwirken. Somit braucht der deutsche Staat eben auch die Macht, Entscheidungen zu treffen, wie und wo die Arbeiter:innen für den deutschen Imperialismus zu arbeiten haben – ausgerichtet nach den Notwendigkeiten des Krieges und der Stabilisierung der Heimatfront.
Bundeswehr im Aufwind: Kriegstüchtigkeit zeigt erste Wirkung
Die Regelungen des Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) für den Ernstfall stammen dabei noch aus Zeiten des kalten Krieges. Zurückzuführen lassen sich diese auf die Notstandsgesetze aus 1968. Schon damals waren diese Gesetze jedoch hoch umstritten, da sie einen schwerwiegenden Angriff auf die Grundrechte aller Arbeiter:innen darstellen. Trotz dessen hat der Bundestag sie beschlossen und damit auch das Arbeitssicherstellungsgesetz, das im „Spannungs- und Verteidigungsfall“ die freie Wahl des Arbeitsplatzes stark einschränkt und zur Arbeit verpflichtet.
Voraussetzung dafür ist, dass die Regierung den „Verteidigungsfall“, oder eben auch schon dessen Vorstufe den „Spannungsfall“, im Bundestag beantragt und eine Zweidrittel-Mehrheit zustimmt. Notwendig dafür ist, dass der deutsche Staat angegriffen wird, oder dies unmittelbar bevorsteht – der Bündnisfall der NATO reicht hier nicht aus. Offensichtlich ist jedoch, dass dieser Zeitpunkt für den Staat deutlich zu spät wäre, um darüber zu diskutieren, in welchen Branchen wieviel Personal benötigt wird, wer dafür geeignet, und wer dies freiwillig oder durch Zwang erledigen könnte.
Deutschland will Krieg – alle sollen anpacken!
Die Liste der Berufe und Branchen, die diese bisher noch nie angewandten Regelungen betreffen, ist nicht sonderlich knapp. Das Gesetz betrifft die kritischen Bereiche der Verteidigung (Rüstungskonzerne und Bundeswehr), Lebensmittelbetriebe, die öffentliche Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Wasser- und Stromwerke, Müllentsorger, Behörden und Konzerne der Hafen- und Logistikbranche, Krankenhäuser, Nachrichtenmedien, Banken, Telekommunikations-Betreiber und Zivilschutzorganisationen wie das Technische Hilfswerk, Lazarett etc.
All das soll auch zu Zeiten eines Krieges stabil funktionieren und braucht das notwendige Personal. Dabei könnten auch Kündigungen verboten werden. Seit dem Krieg in der Ukraine 2022 sind die Überlegungen darüber wieder relevanter. Dies zeigt sich darin, dass die Bundesregierung unter Olaf Scholz zu Jahresbeginn das Gesetz sogar noch einmal erweitert hat. Unteranderem wurde eine Konkretisierung darüber angestellt, auf welche Branchen und Berufe es im Kriegsfall besonders ankommt.
So wurde unter anderem festgehalten, wohin die Arbeitsagentur Menschen im wehrfähigen Alter (18-60 Jahre) zukünftig zwangsversetzen darf – auch Kriegsdienstverweigerer. Frauen können dabei lediglich zur Arbeit im Lazarett gezwungen werden.  Die Liste wurde ergänzt durch Produzenten von Kohle, Gas und Wasserstoff, da diese das Land mit Energie versorgen müssen. Betroffen sind wie erwähnt tatsächlich alle möglichen Branchen: Bäckereien, Metzgereien, IT-Unternehmen, die Logistik, der Nah- und Fernverkehr, Pflegekräfte, Krankenhäuser, Apotheken, die Müllabfuhr, Journalist:innen und unzählige mehr.
Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
Bei dem Treffen Ende September in Hamburg, geht es demnach um die Vernetzung und das gemeinsame Erproben der Zusammenarbeit von Bundeswehr und Wirtschaft im Kriegsfall. Oberstleutnant Jörn Plischke, Stabschef des Hamburger Landeskommandos, meint zu der Übung: „Sie dient vor allen Dingen der internen Vernetzung, dass wir Militärs mit Wirtschaft und Blaulichtbehörden und zivilen Partnern zusammenarbeiten, uns besser kennenlernen und man schon im Frieden weiß, wen man anrufen soll, wenn es denn düster wird.“
Bundeswehrgeneral: „Wir befinden uns nicht mehr im Frieden“ – Warum sagt er das?
Die zukünftigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit scheinen demnach klar: Die Besetzung von freiwerdenden Stellen in den für die „Verteidigung“ relevanten und notwendigen Branchen, sowie den bereits jetzt steigenden Bedarf bei Rüstungskonzernen oder Treibstoffproduzenten aufzufüllen.
Die anstehende Übung und das ASG zur verpflichtenden und erzwungenen Arbeit für die Kriegsinteressen des deutschen Imperialismus machen deutlich: Nicht nur Soldat:innen und Arbeiter:innen aus dem Gesundheitssektor sind vom Kriegsfall betroffen. Wenn sich die Herrschenden zu einem dritten Weltkrieg gezwungen sehen, hängt das Leben der unteren Schichten daran – ob Müllentsorger:in oder Bäcker:in.
Was für die Kriegstreiber zählt, ist eine stabile Heimatfront, die Gewährleistung der weiter vorantreibenden Munitionsherstellung und eine funktionierende Wirtschaft. Was nicht zählt sind die Sicherung der Grundrechte der Arbeiter:innenklasse in Deutschland – denn diese verliert im Falle eines dritten Weltkrieges jegliche über Jahrzehnte erkämpfte Errungenschaften und Erfolge von Arbeitskämpfen. Was uns bleibt, ist eine entschiedene Stellung gegen den Krieg der Kapitalist:innen und ein gemeinsamer Zusammenschluss aller Arbeiter:innen im ganzen Land.

