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Gesetzesentwurf: Erntehelfer:innen sollen noch länger ohne Sozialversicherung arbeiten

Die Bundesregierung will die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonkräfte von 70 auf 90 Tage verlängern. Gleichzeitig wird über branchenspezifische Mindestlohn-Regelungen diskutiert. Die IG Bau kritisiert neben dem Vorstoß auch Lohnabzüge für Unterkünfte und fehlenden Sozialschutz bei Erntehelfer:innen.

In der Landwirtschaft zu arbeiten ist ein harter Knochenjob. Erst recht für die Arbeiter:innen, die jedes Jahr aus Osteuropa nach Deutschland kommen, um dafür zu sorgen, dass das Essen von den Feldern in die Supermärkte kommt. Dabei verdienen Erntehelfer:innen nur den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro bei unsicheren Arbeitsverträgen. Zudem befinden sich laut der IG BAU die Unterkünfte „in einem verheerenden Zustand“.

Zu diesen Arbeitsbedingungen kommt jetzt der neueste Beschluss des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Dieser sieht vor, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter:innen von 70 auf 90 Tage zu erhöhen. Dies bedeutet real eine finanzielle Entlastung für die Landwirtschaftsunternehmen und Agrarkonzerne bei gleichzeitiger Belastung der Arbeiter:innen, die in dieser Zeit weder Kranken-, Renten- noch Arbeitslosenversicherung haben.

Zuletzt gab es eine solche Verlängerung während der Coronapandemie. Dort war dies noch als Ausnahme gedacht, um die Konzerne zu entlasten. Damals wurde die Frist, ohne Sozialversicherung zu arbeiten, von 70 auf 102 Tage verlängert.

Trotz Pandemie: Erntehelfer:innen dürfen nun 102 Tage ohne Krankenversicherung in Deutschland arbeiten

Soziale Verwundbarkeit: Kein Schutz bei Risiko

Der Wegfall der Sozialversicherung für die Saisonarbeiter:innen bedeutet für eben jene, dass sie keine Krankenversicherung haben, während sie teilweise bei großer Hitze schwere körperliche Arbeit leisten. Zudem bedeutet es, dass sie trotz der vielen und harten Arbeit, die garantiert, dass die Lebensmittelversorgung in diesem Land gesichert ist, keine Rente bekommen. Dazu bedeutet der Wegfall der Arbeitslosenversicherung einen Druck, die Arbeitsbedingungen zu akzeptieren und im Falle einer Kündigung tief zu fallen.

Diese realen Konsequenzen stehen dabei im Kontrast zu dem Zugewinn an Einnahmen für die Agrarkonzerne. Denn die Sozialversicherungsbeiträge fallen hierbei unter die sogenannten Lohnnebenkosten. Das sind Kosten auf Seiten der Unternehmen, die zusätzlich zum Lohn anfallen.

Diese bemessen sich in der Regel auf rund 22 Prozent des Bruttolohns der Arbeiter:innen. Wenn man die 22 Prozent annimmt und sie auf den Mindestlohn von 12,82 Euro anwendet, ergeben sich dadurch Lohnnebenkosten von ca. 2,82 Euro pro Stunde. Diese werden durch den Wegfall der Sozialversicherungen zum großen Teil eingespart.

Bisher betrug die Einsparung pro Arbeiter:in bei 70 Tagen und der Annahme von 8-Stunden-Tagen sowie Abzug der Wochenenden 141 Euro. Mit der neuen Verlängerung erhöht sich diese Einsparung auf ca. 180 Euro pro Arbeiter:in in diesem Zeitraum. Dabei wird in der Rechnung davon ausgegangen, dass sich die Konzerne an die Arbeitszeitregelungen halten und die Beschäftigten nur 8 Stunden am Tag mit zwei freien Wochenendtagen arbeiten lassen.

Dabei ist bei diesen Einsparungen der Lohnnebenkosten auch zu beachten, dass es für kleinere Agrarunternehmen nahezu keinen Unterschied macht. Entweder weil diese nicht groß genug sind, um Erntehelfer:innen einzustellen, oder weil sie nicht so viele einstellen müssen wie große und mittlere Betriebe.

Die Einsparungen skalieren hierbei hoch, sodass große Agrarkonzerne dabei weitaus mehr einsparen als ihre kleinere Konkurrenz und sich somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dieser sichern können. Insgesamt kann sich die Industrie mit dieser Regelung bei den 300.000 Erntehelfer:innen bis zu 54 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sparen.

Angriff auf den Mindestlohn: Die 80 Prozent-Forderung der Agrarlobby

Neben dem jetzt entschiedenen Wegfall der Sozialversicherungen für 20 Tage mehr für Erntehelfer:innen kommt der Versuch seitens der Agrarlobby hinzu, den Mindestlohn für diese auszusetzen. Die Forderung vom Bauernverband beläuft sich darauf, ab einem gesetzlichen Mindestlohn von über 16,03 Euro nur einen Satz von 80 Prozent zahlen zu müssen. Das entspricht bei dem Minimalsatz dem jetzigen Mindestlohn.

Diese Forderung wurde vom Landwirtschaftsministerium geprüft und einzig aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Denn die Minderung des gesetzlichen Mindestlohns für eine spezifische Gruppe an Arbeiter:innen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Dies ist in einer Form eine gute Nachricht für die Erntehelfer:innen und bedeutet, dass sie in Zukunft nicht schlechter bezahlt werden können als andere Arbeiter:innen. Nach der IG BAU haben die Unternehmen allerdings jetzt schon Mittel und Wege gefunden, diese Regelung zu umgehen. Dies wird über die Wohnunterkünfte abgegolten.

Für die Unterkünfte, die laut IG BAU in einem verheerenden Zustand sind, müssen die Erntehelfer:innen Miete zahlen. Im vergangenen Jahr waren dies 18 bis 21 Euro pro Tag und Bett. Dabei werden die Unterkünfte oft in Immobiliengesellschaften ausgelagert, um über die Mieten den Mindestlohn drücken zu können, statt die Miete vom Lohn abzuziehen.

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Arbeitsalltag unter Druck: Hitze, körperliche Belastung, Sicherheitsrisiken

Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Umständen haben Erntehelfer:innen mit sehr harten Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dazu gehören neben der Abwesenheit von Familien und Freunden sowie sehr geringem Lohn und schlechter Unterkunft auch undurchsichtige Subunternehmensstrukturen. Diese stellen eine extreme Barriere für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen dar, da Werkverträge nicht auf die Subunternehmen angewendet werden können.

Werkverträge und Subunternehmen begünstigen mafiöse Strukturen

Zudem werden auch viele Frauen Opfer von sexualisierter Gewalt durch ihre Vorarbeiter. Dabei wird die Situation ausgenutzt, dass die Frauen und ihre Familien zu Hause abhängig von diesem Einkommen sind und kein Deutsch sprechen. Hinzu kommen die abgeschotteten Unterkünfte, in denen sie wohnen und die sie von der restlichen Gesellschaft isolieren.

Schutzlos trotz Systemrelevanz

Die zuvor genannten Beispiele sind dabei nur ein Abriss der Arbeitsbedingungen, die die Erntehelfer:innen durchleben müssen. In der Regel kommen viele Gesetzesverstöße seitens der Unternehmen nicht ans Licht. Ob es sich um 12-Stunden-Schichten bei über 30 Grad ohne Pausen handelt, um sexualisierte Gewalt an Frauen oder um Methoden, den Mindestlohn zu umgehen: Wenn diese Dinge ans Licht kommen, werden sie meist als Einzelfälle abgetan. Dennoch zeigt der Jahresbericht der IG BAU von 2024 die Systematik hinter diesen Problemen auf.

Die jüngste Entscheidung der Bundesregierung, die Aussetzung der Sozialversicherungspflicht um 20 Tage zu verlängern, und die Prüfung der Aussetzung des Mindestlohns auf Wunsch des Bauernverbandes zeigen hier auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Industrie und Politik.

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