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Ahriman-Verlag vs. Perspektive: Antisemitismus-Vorwurf eine zulässige Meinungsäußerung?

Vor dem Landgericht Freiburg wird über unsere Berichterstattung gestritten. Der Anwalt des Ahriman-Verlags verteidigte schon Erdoğan, Holocaustleugner und eine Neonazi-Partei. Ob unsere Aussagen als zulässige Meinungsäußerung gelten, entscheidet das Gericht bis zum 10. Oktober – doch dann könnte es auf die nächste Ebene gehen.

Am Landgericht Freiburg kam es am Dienstag zur Verhandlung zwischen dem rechten Ahriman-Verlag und unserer Zeitung Perspektive. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage wegen des Vorwurfs einer unzulässigen Meinungsäußerung.

Weil wir 20204 in einem Artikel schrieben, dass der Ahriman-Verlag „rassistische, antisemitische und völkische Bücher“ verlege, mahnte uns der Verlag ab. Abgemahnt wurde jedoch nur die Aussage, dass der rechte Verlag „antisemitische Bücher“ veröffentliche. Die Aussagen zu rassistischen und völkischen Büchern wurden vom Verlag dagegen nicht beanstandet.

Anwalt für Erdoğan, NPD-Vorläufer und Holocaustleugner

Nach der ersten Abmahnung durch die bekannte Kanzlei Höcker übernahm für den Prozess ein anderer Anwalt den Fall: Michael-Hubertus von Sprenger setzte sich nun den Hut auf, um juristisch gegen unsere Zeitung vorzugehen.

Ahriman-Verlag verklagt Perspektive – Antisemitismus-Frage vor Gericht

Ähnlich wie die Kanzlei Höcker hat auch von Sprenger große – und vor allem rechte – Persönlichkeiten vertreten. In dem Verfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann vertrat er zeitweise den faschistischen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Auch die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş, deren parlamentarischer Arm in der Türkei – die islamistische Yeniden Refah Partisi (Neue Wohlfahrtspartei) – Teil der Regierungskoalition ist, steht auf der Liste seiner bisherigen Mandant:innen.

Zudem war von Sprenger als Rechtsanwalt für die Neonazi-Partei Deutsche Volksunion tätig, die 2011 mit der NPD (heute Die Heimat) fusionierte. Zum weiteren Klientenstamm zählten der britische Holocaust-Leugner David Irving sowie der Compact-Gründer Jürgen Elsässer. Die politische Schlagseite seiner anwaltlichen Tätigkeit ist also kein Geheimnis.

Zulässige Meinungsäußerung?

Inhalt der Verhandlung war die Frage, ob es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt. Auch der Anwalt des Ahriman-Verlags erklärte, dass es nicht um eine „Tatsachenbehauptung“ oder eine „Schmähkritik“ gehe. Von Sprenger erklärte jedoch, es gäbe kein „Tatsachenelement“ für die Zulässigkeit der Meinungsäußerung, da es nicht wahr sei, dass antisemitische Inhalte verlegt worden seien.

Die behauptete Verbreitung von antisemitischen Inhalten würde zudem suggerieren, dass die Personen dahinter Antisemit:innen seien. Die Richterin erinnerte mehrmals daran, dass es nicht um das Persönlichkeitsrecht einer Person gehe, sondern sich der Rechtsstreit um den Verlag bzw. den Inhalt der Bücher drehe.

Rechtsstreit könnte sich ziehen

Kurzum gibt es juristischen Streit darüber, ob die Verlagsinhalte zureichend für solch eine Meinungsäußerung sind. Darüber wird das Gericht bis zum 10. Oktober entscheiden. Unser Anwalt ist zuversichtlich, dass das Gericht eine zulässige Meinungsäußerung anerkennen und die Unterlassungsklage abweisen werde.

Jedoch ist es gut möglich, dass der Rechtsstreit bei einem Sieg von Perspektive auf die nächste Ebene gehen wird. Wenn sich der Ahrimann-Verlag dazu entscheiden sollte, Berufung einzulegen, wäre als nächstes das Oberlandesgericht in Karlsruhe zuständig. Bis der Prozess zu einem Ende kommt, könnte also noch einige Zeit vergehen.

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