Im Budapest-Komplex kommt es zu einer Verurteilung der Antifaschistin Hanna. Ihr wird vorgeworfen, im Jahr 2023 bei einem Neo-Nazi-Aufmarsch in Ungarn Faschist:innen angegriffen zu haben. Nun wird sie zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Gefährliche Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung – so lautet das Urteil des Oberlandesgerichts München im Prozess gegen die Antifaschistin Hanna. Deswegen wird sie nun zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil stellt einen weiteren Schritt des deutschen Repressionsapparats gegenüber militanten Antifaschist:innen dar.
Laut Gericht soll Hanna S. im Februar 2023 beim Tag der Ehre – einer jährlichen Demonstration in Budapest, bei denen Soldaten der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS gedacht wird – Faschist:innen angegriffen zu haben. Besonders deutlich wurde die Repression bei dem Anklagepunkt des versuchten Mords, den die Staatsanwaltschaft ohne jegliche Anhaltspunkte anführte. Dass man Hanna dazu nicht verurteilen konnte, macht einmal mehr deutlich, dass dieser Vorwurf eher der Abschreckung und Skandalisierung diente. Dennoch ist das Urteil ein klares Zeichen des deutschen Staats, dass militanter Antifaschismus nicht geduldet und heftig verfolgt wird.
Neben Hanna sind noch einige weitere Antifaschist:innen im sogenannten Budapest-Komplex diversen Repressionsmaßnahmen und der staatlichen Verfolgung ausgesetzt, so zum Beispiel Maja oder Zaid: Maja wurde illegal nach Ungarn ausgeliefert und ist dort noch immer menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgeliefert.
Prozess gegen Antifaschistin Hanna findet in Deutschland statt
Gesinnungsurteil statt fairer Gerichtsverhandlung
Trotz des Abrückens vom Vorwurf des versuchten Mords machen das Urteil gegen Hanna und vor allem die Gerichtsverhandlung klar, worum es dem deutschen Staat vor allem geht: Die Verurteilung stützt sich nämlich nicht auf handfeste Beweise, sondern nur auf Indizien. Statt Zeug:innen oder überzeugender Beweismittel führte die Bundesanwaltschaft Körpervermessungen und sogenannte Superrecognizer – also Menschen, die sich angeblich besonders gut Gesichter einprägen können – als Belege für Hannas angebliche Schuld an. Beides steht wissenschaftlich gesehen auf sehr wackligen Beinen.
Damit zeigt sich erneut ein bekanntes Muster: Schon bei der Verurteilung von Lina E. im Antifa-Ost-Komplex berief sich die Staatsanwaltschaft fast ausschließlich auf Indizien. Ein ähnlicher Umgang dürfte mit anderen Gerichtsverfahren gegen Antifaschist:innen angestrebt werden: In den nächsten Monaten stehen zum Beispiel in Dresden und Düsseldorf zwei Verfahren gegen 13 Angeklagte im Antifa-Ost-Komplex an.
Dass es dem Gericht vorrangig um die Gesinnung Hannas geht und weniger um die tatsächliche Faktenlage, zeigt auch eine weitere Begründung für die hohe Strafe: Weil sie kein Geständnis ablegen wollte und laut Gericht keine Reue oder Interesse an Wiedergutmachung zeigte, wurde auf eine Strafmilderung verzichtet.
Solidarität vorm Hochsicherheitssaal
Ein Prozess in einem üblichen Gerichtssaal wurde Hanna S. ebenso verwehrt. Stattdessen fand ihre Verurteilung im Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim in München statt. Das Interesse am Prozess war hoch: schon um 12 Uhr bildete sich vor der JVA eine lange Schlange aus Journalist:innen und Menschen, die Hanna solidarisch begleiten wollten. Letztere berichteten von einer sehr bedrückten Stimmung im Gerichtssaal.
Außerdem versammelten sich mehr als 100 Menschen vor der JVA, um gegen die Verurteilung zu protestieren. Ihnen wurde der Zugang zur Urteilsverkündung unter dem Vorwand verwehrt, dass es sich um „keinen politischen Prozess“ handle. Ebenso wurde die Kundgebung von einer hohen Polizeipräsenz begleitet: Die ganze Straße war voll mit Polizeiautos, und Polizist:innen waren stets bereit, die Versammlung abzufilmen.
Dennoch ließen es sich die Protestierenden nicht nehmen, lautstark ihre Solidarität zu verkünden. Sie riefen Parolen wie „Du bist nicht allein!“, „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ und „Auf der Straße, vor Gericht, Antifa bleibt notwendig!“.
Nürnberg: Proteste für Freilassung der Antifaschistin Hanna angekündigt
In den Redebeiträgen wurde deutlich gemacht, dass und warum militanter Antifaschismus ein notwendiges Mittel sei und man sich bei der Bekämpfung von rechtem Terror nicht auf den Staat verlassen könne. Auch wolle man sich nicht von der Repression kleinkriegen lassen, sondern solidarisch gemeinsam weiterkämpfen.

