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Digitale ID – Arbeiten in UK? Zukünftig nur mit digitalem Ausweis.

Im Vereinigten Königreich wird es spätestens im Jahr 2029 nicht mehr möglich sein, ohne digitalen Ausweis zu arbeiten. Die digitale ID ist Teil einer restriktiven Migrationspolitik und muss künftig von allen Arbeiter:innen vorgezeigt werden, um die Arbeitserlaubnis nachzuweisen. In Deutschland bahnt sich Ähnliches an.

Der Premierminister des Vereinigten Königreichs, Keir Starmer, stellte am Freitag eine umfassende Neuerung für alle Arbeiter:innen in Großbritannien vor: Bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislaturperiode, also bis zum Jahr 2029, werde man ein neues digitales Ausweissystem einführen. Ziel dabei sei es, illegale Beschäftigungsverhältnisse unmöglich zu machen.

Denn mit der Einführung des digitalen Ausweises wird es zur Pflicht, sich mittels der digitalen ID bei der Arbeit auszuweisen, damit man belegen kann, dass man als britischer Staatsbürger das Recht hat zu arbeiten. Die britische Regierung hebt allerdings auch hervor, dass man mit den neuen digitalen Ausweisdokumenten einen direkteren Zugang zu staatlichen  Leistungen habe. Denn man würde Zeit sparen, da man sich nicht mehr ausweisen müsse und weil Dokumente in Papierform überflüssig würden.

Ebenfalls soll es erleichtert werden, Sozialleistungen oder Kindergeld zu beantragen, und man habe einen direkteren Zugang zu Steuerdokumenten. Konkret wird der neue digitale Ausweis ausschließlich als App auf dem Smartphone zugänglich sein. Das Vorzeigen der Dokumente soll ähnlich komfortabel funktionieren wie kontaktloses Bezahlen.

Dass die Dokumente ausschließlich per Smartphone zugänglich sind, ist ein Problem, da nicht jeder ein Handy besitzt. Die Regierung spricht deshalb davon, ein „Outreach-Programm“, also eine nach außen gerichtete Initiative zu starten, die denjenigen Menschen, die bisher keinen Umgang mit Handys hatten, ihre Handhabung näherbringen soll. Sie soll sich vor allem an ältere und wohnungslose Menschen richten.

Das Thema Sicherheit würde man als Regierung ebenfalls ernst nehmen, auf bewährte Verschlüsselungstechnologie setzen und bei einer Abfrage lediglich die notwendigen Daten und keine persönlichen, die darüber hinausgingen, weitergeben. Wie sich diese Versprechen in der Praxis bewahrheiten werden, gilt es abzuwarten. Klar ist jedoch, dass nicht auf offiziellem Weg in das Land eingewanderte Menschen es künftig schwerer haben könnten, reguläre Arbeit zu finden.

„Digitale Brieftasche“ als nächster Schritt zur digitalen Überwachung

 

Digitales Wallet als restriktive Migrationspolitik

In der Erklärung auf der Webseite der Regierung wird betont, dass man den digitalen Ausweis als Bekämpfungsmaßnahme gegen Migration einsetzen wolle. Ziel sei es, Migrant:innen zu verwehren, in Großbritannien Geld zu verdienen. Dies würde gleichzeitig großen „Pull-Faktor“ beseitigen. Als sogenannten „Pull-Faktoren“ werden Faktoren bezeichnet, die es für Migrant:innen attraktiv erscheinen lassen, sich bei der Flucht auf einen bestimmten Staat zu fokussieren, da dort beispielsweise der Arbeitsmarkt zugänglicher ist oder das Sozialsystem besser ist als anderswo.

Allerdings wurde bereits mehrfach nachgewiesen, dass die Idee der „Pull-Faktoren“ keine belastbare Theorie, sondern lediglich eine „vage Idee“ ist. So drückt es zumindest Frank Kalter, der Direktor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), aus. Diesem Irrglaube liege die Annahme zugrunde, dass geflüchtete Menschen „Sozialtourist:innen“ seien, die vorwiegend wegen der besseren Lebensbedingungen migrieren würden. Tatsächlich seien die Fluchtursachen meist viel existenzieller: Würde es nicht um Leben oder Tod gehen, würde wohl niemand die gefährliche Route über das Mittelmeer antreten, um dann in einem fremdem Land als entrechteter Mensch leben zu müssen.

Ärger um die digitale Brieftasche der EU: Datenschutz ist unzureichend

Deutsche digitale Wallet bis spätestens 2027

Auch in der EU und in Deutschland werden weitere Schritte gegangen, um die technischen Voraussetzungen für digitale Unterlagen und Ausweisdokumente zu schaffen. Der deutsche Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger (CDU), sprach im Mai davon, dass man spätestens Anfang 2027 eine App herausbringen wolle, die wie eine digitale Geldbörse („digitale Wallet“) funktionieren wird.

Damit solle man sich nicht nur online ausweisen können, sondern auch digital Dokumente unterzeichnen oder ein Online-Bankkonto eröffnen können. Auch den Führerschein oder ein Ticket für den ÖPNV könne man damit an einem Ort auf einer App haben. Ein digitaler Führerschein wurde bereits vorgestellt und in einem kleinen Testlauf geprüft.

Der digitale Euro soll zukünftig ebenfalls mit der App verknüpft werden können, sobald dieser flächendeckend eingeführt sein wird. Man wolle mit dieser Wallet auch eine europäische Alternative zu den internationalen Zahlungsanbietern bieten, so Wildberger. Außerdem konzipiert die EU sogenannte „Smart Borders“, also Grenzübergänge, bei denen man ebenfalls mittels der Wallet die für die Reise relevanten Dokumente vorweisen muss.

Wildberger hat die digitale Geldbörse jedoch nicht allein auf den Weg gebracht. Die Ampel-Regierung hatte das Projekt in Bewegung gesetzt, nachdem ein EU-Vorhaben alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtete, bis zum Ende des Jahres 2026 mindestens eine staatliche Ausweis-App zu entwickeln. In Estland ist der digitale Personalausweis bereits Standard.

Der Verbraucherschutz setzt sich bei der deutschen App dafür ein, dass nicht nur die staatlichen Server, auf denen die Daten gespeichert werden, sicher sein müssen. Auch die App an sich müsse hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Der Quellcode der Applikation sollte veröffentlicht werden, um ihn auf Sicherheitslücken zu überprüfen. Die bayerische Verbraucherzentrale fordert sogar, dass die Behörden die einzelnen Transaktionen protokollieren, prüfen und bei Auffälligkeiten eingreifen sollten. Wie dabei die Wahrung der Privatsphäre gegenüber dem Staat sichergestellt werden soll, ist bislang offen.

Ein Problem, das über die Sicherheitsstruktur der App hinausgeht, ist das sogenannte „Overasking” (Überfragen). Es muss gewährleistet sein, dass für eine einmalige Zahlung nur die dafür absolut notwendigen Informationen abgefragt werden können. Dafür muss es einen Kontrollmechanismus geben, der verhindert, dass zusätzliche, nicht erforderliche Daten angefragt werden und so die Privatsphäre verletzt wird. Das EU-Gesetz regelt zwar, dass die Benutzer:innen in einem solchen Fall durch die App gewarnt werden müssen. Ob diese Informationen letztlich weitergegeben werden können, kann das jeweilige EU-Land jedoch selbst entscheiden.

In Deutschland ist eine vergleichbare Vorzeigepflicht der digitalen Unterlagen zu Arbeitszwecken wie im Vereinigten Königreich derzeit nicht geplant. Trotzdem werden mit der Schaffung der technischen Infrastruktur theoretisch bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen. Eine solche Technik ist damit ein potenzielles Werkzeug zur Überwachung der Bevölkerung.

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