Am Eingang des Münchner Oktoberfests explodierte 1980 eine Bombe, tötete 13 Menschen und verletzte Hunderte. Die Behörden beschuldigten erst die RAF und sprachen dann schnell vom „Einzeltäter“, obwohl klar war, dass rechte Netzwerke dahintersteckten. Ein Muster, das sich über Halle bis zu Hanau fortsetzt. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.
Am 26. September 1980 riss eine Bombe am Haupteingang des Münchner Oktoberfests 13 Menschen in den Tod, 211 weitere wurden verletzt. Es war das schwerste faschistische Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 45. Jahrestag wird mit einer Gedenkveranstaltung und Kranzniederlegung durch Münchens Oberbürgermeister an die Opfer und Angehörigen erinnert.
Die Bombe explodierte nur neun Tage vor der Bundestagswahl, bei der CSU-Chef Franz Josef Strauß mit der Parole „Freiheit statt Sozialismus“ als Kanzlerkandidat antrat. Einige Monate zuvor hatte Strauß in einem Interview behauptet, es gäbe „keine Gefahr mehr von rechts“, und noch am Tatort versuchte er, das Attentat der Rote Armee Fraktion (RAF) und „den Linken“ zuzuschreiben.
Doch nicht RAF, sondern faschistisch? Einzeltäter, keine Frage.
Doch schon bald war klar, dass der Täter nicht von links kam. Der durch einen Personalausweis ausgewiesene Bombenleger Gundolf Köhler war Mitglied der rechtsterroristischen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG-H) – eine Organisation, die als Ausbildungsstätte für militante Faschist:innen diente und offen faschistische Ideologien propagierte.
Paramilitärische Übungen im Wald, enge Kontakte zur Neonazi-Szene – all das war längst bekannt, doch für die bayerische Regierung schien es trotzdem kaum mehr als eine „schräge” Sonntagsbeschäftigung zu sein. So erklärte Strauß noch vor dem Anschlag, man solle solche Leute „in Ruhe lassen“, wenn sie in Uniform übers Land marschierten und bezeichnete die WSG-H verharmlosend als „lächerliche Gruppe“.
Nachdem die CSU den Anschlag dann nicht länger auf die RAF schieben konnte, begann eine weitere Phase der Vertuschung: Köhler wurde zum Einzeltäter erklärt, obwohl es zahlreiche Hinweise auf Mittäter und Netzwerke gab. So brüstete sich ein Faschist der WSG-H im Ausland damit, die Gruppe habe den Anschlag ausgeführt. Die Bundesanwaltschaft tat dies sofort als „alkoholbedingte Aufschneidereien“ ab und weigerte sich zu ermitteln.
Darüber hinaus führte die Spur zu einem zentralen Waffenlieferanten der Neonazi-Szene, Heinz Lembke. In seinen Erd-Depots wurden im Jahr 1981 riesige Mengen an Sprengstoff, Panzerabwehrwaffen, Handgranaten und Chemikalien gefunden – Material, das kaum von einzelnen Diebstählen stammen konnte. Am Morgen seiner Befragung fand man Lembke erhängt in seiner Zelle. Zuvor hatte er angekündigt, Hintermänner benennen zu wollen.
Es ist zudem unklar, ob beim Oktoberfest-Attentat von 1980 V-Leute des Verfassungsschutzes – darunter eben erwähnter Heinz Lembke – oder Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann beteiligt waren. Kleine parlamentarische Anfragen von Grünen und Linken zu diesem möglichen V-Mann-Einsatz wurden von der Bundesregierung lange „teilweise zu Unrecht” verweigert, wie das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 beschied.
Vom Oktoberfest bis Hanau: Das Märchen vom Einzeltäter
Und das „Einzeltäter“-Gerede? Eine durchschaubare politische Motivation: das Eingeständnis, dass faschistische Netzwerke organisierte Anschläge verüben können und möglicherweise sogar über staatliche Kontakte verfügen, hätte das Selbstbild der Bundesrepublik als „wehrhafte Demokratie“ massiv beschädigt. Einfacher war und ist es, die „Linksextremen“ zu diffamieren oder, wenn das nicht funktioniert, die Erzählung des „verwirrten Einzeltäters“ aufzumachen – ein Narrativ, das uns auch heute nicht fremd ist.
Denn die Einzeltäter-These tauchte auch in jüngerer Zeit immer wieder auf: bei den NSU-Morden, obwohl klar war, dass ein breites Unterstützungsnetzwerk existierte, zu dem möglicherweise auch V-Leute gehörten; beim Attentäter von Halle, obwohl dieser in internationalen rechten Online-Foren radikalisiert wurde; beim Attentäter von Hanau, der trotz offenkundiger ideologischer Motivation als „psychisch gestört“ eingestuft wurde.
Der „Einzeltäter“-Mythos dient dabei nicht nur der Entlastung der Behörden, sondern auch der Verharmlosung einer breiten Bewegung, die von der Hetze in Schützenvereinen über Chat-Gruppen in Polizeieinheiten bis hin zu den Parteitagen der AfD reicht.
Fünf Jahre nach Hanau: Schulter an Schulter gegen den Faschismus!
Wer den Faschismus bekämpft, sind wir!
Damals wie heute muss daher gelten: Auf den Staat ist im Kampf gegen rechten Terror kein Verlass. Aufklärung, Gedenken und Widerstand sind vor allem das Werk von Initiativen der Überlebenden, Angehörigen und der antifaschistischen Bewegung.
Sie halten die Erinnerung wach und benennen, was Regierung und Behörden allzu oft verschweigen wollen: Faschistische Gewalt ist organisiert und tödlich – und sie wird nicht durch Vertuschung, sondern nur durch konsequenten antifaschistischen Widerstand beendet.

