Um vor sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen zu schützen, sind derzeit vor allem zwei neue Mittel in aller Munde: Das sogenannte „Schlumpf-Spray“ und die „Penis-Falle“. Was als Schutz und Lösungsansatz begann, löste einen moralischen Diskurs in der Gesellschaft aus. – Ein Kommentar von Vienna Backel.
Um sich vor Überfällen zu schützen, gibt es schon einige Mittel im Umlauf, wie das Pfefferspray. Doch leider ist auch das nicht ausreichend, damit sich Menschen – vor allem Frauen – auf den Straßen sicher fühlen können, geschweige denn überhaupt sicher sind.
Spätestens seit der „Me-too“ Bewegung, bekommt das Thema neue mediale Aufmerksamkeit, denn viele Betroffene gehen nun mehr an die Öffentlichkeit, sorgen für Aufklärung und Sichtbarkeit. Dennoch versagt das Justizsystem in zu vielen Fällen immer noch. Anzeigen verlaufen ins Leere, aufgrund „mangelnder Beweise“ und Betroffene erfahren Hass und Verleumdung, sie werden des Lügens bezichtigt und in der Gesellschaft geächtet.
„Schlumpf-Spray“ soll bei der Aufklärung von Überfallen helfen
Um dies nun zu umgehen, beziehungsweise eine Straftat deutlich sichtbar zu machen, wurde in den Niederlanden das sogenannte „Schlumpf-Spray“ auf den Markt gebracht, denn Pfefferspray ist in den Niederlanden verboten. Anlass dafür war der Überfall auf eine 17-Jährige Schülerin, die durch einen 22-Jährigen niedergestochen wurde. Der Fall erlangte in den Niederlanden große mediale Aufmerksamkeit. Binnen kurzer Tage war das Spray nahezu ausverkauft.
Nebst seiner Wirkung, Täter:innen für kurze Zeit die Sicht zu erschweren und somit den Betroffenen eine Flucht zu ermöglichen, bleibt das blaue Spray für mehrere Tage auf Haut und Kleidung haften. Somit können – in der Theorie – Täter:innen besser identifiziert werden.
Doch ob das Schlumpf-Spray auch in Deutschland zulässig sein wird, bleibt offen. Denn hierzulande sind bestimmte Verteidigungsmittel in der Notwehr zulässig, solange sie unmittelbar vor oder während der Tat eingesetzt werden. Da das Schlumpf-Spray aber mehrere Tage haften bleibt, geht das Strafrecht dann nicht mehr von Notwehr aus und Nutzer:innen des Sprays könnten potentiell wegen Körperverletzung oder Beleidigung strafrechtlich belangt werden.
Dazu kommt, dass die Gefahr einer „Täter-Opfer-Umkehr“ bestünde, so ein Experte der Goethe-Universität in Frankfurt. Man müsse davon ausgehen, dass das Spray missbraucht werden könnte. Außerdem sei die Strafverfolgung „Aufgabe des Staates, nicht der Opfer“.
„Penis-Falle“ als Vergewaltigungsschutz
Ähnlich ist es mit der „Penis-Falle“. Was ursprünglich als „Anti-Vergewaltigungs-Pessar“ in Südafrika entwickelt wurde, soll nun auch in Deutschland getestet werden.
Die „Penis-Falle“ hat eine Tampon-ähnliche Form und soll auch wie dieser eingeführt werden. Für die Frau nicht schmerzhaft, aber für den Täter bei einer Vergewaltigung umso mehr. Denn innen hat die Falle Wiederhaken, die sich im Penis verankern, zu Schmerzen führen und nur von Ärzt:innen sicher wieder entfernt werden können. Damit soll den Betroffenen eine Flucht ermöglicht werden und Täter später eindeutig identifiziert werden können.
Die Frauenrechtsorganisation „Terre de Femmes“ übt allerdings starke Kritik an der Falle. So würde, ähnlich wie bei dem Schlumpf-Spray, die Verantwortung zum Schutz wieder in die Hand von Frauen gelegt werden. Die eigentliche Problematik, Täterverhalten und patriarchalische Machtverhältnisse rücken in den Hintergrund. Außerdem bestünde die Gefahr einer aggressiven Reaktion des Täters, die die Opfer des Übergriffes in noch größere Gefahr bringen könnte.
Der Diskurs geht in die falsche Richtung!
Die Frage, ob die beiden Mittel missbraucht werden würden oder Täter:innen „bleibende Schäden“ davon tragen könnten, die wiederum die Betroffenen zu Täter:innen machen, scheint schier lächerlich zu sein.
Denn das Pfefferspray ist in Deutschland ab 14 Jahren legal, solange es als Tierabwehrschutz gekennzeichnet ist und ebenfalls nur zur Selbstverteidigung genutzt wird, bei Mensch oder Tier. Im Gegensatz zum Schlumpf-Spray erhält dieses aber Reizstoffe, welche bei Augenkontakt zu Irritationen führen. Es ist demnach deutlich „gefährlicher“ als das Schlumpf-Spray, weshalb sich die Frage stellt, weshalb dieses legal ist, dass Schlumpf Spray, welches aus Rasierschaum-ähnlicher Flüssigkeit und Farbstoff besteht, jedoch nicht.
Des weiteren steht in beiden Diskursen der Schutz der Täter:innen im Vordergrund. Die sozialen Medien sind voll von Videos und Kommentaren, die sich nicht um die Opfer sexueller Übergriffe drehen und wie solche Übergriffe verhindert werden können, sondern darum, wie gefährlich oder verheerend die Selbstverteidigungsmittel für Täter:innen wären.
Ebenfalls zeigt der Diskurs: Frauen müssen schon wieder allein verantwortlich für ihre Sicherheit sein. Die eigentliche Verantwortung, eine faire und sensible Regelung in der Justiz für sexualisierte Gewaltverbrechen zu finden, wurde abgegeben, ein Diskurs über die Gründe für patriarchale und sexualisierte Gewalt und wie diese zu verhindern ist, findet gar nicht erst statt.
Wir erleben hier ein weiteres Mal eine Vermeidungsstrategie, die nicht den Kern, sondern nur Teilaspekte versucht anzugehen. Zusätzlich werden Frauen, die aus finanziellen oder anderen Gründen nicht an solche SV-Mittel kommen, komplett im Stich gelassen. Wie wäre es zum Beispiel mal mit einer Reform der Justiz oder ausreichenden Programmen für Betroffene? Oder einem Pflichtprogramm an Schulen, die über diese Themen aufklären?

