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Strafantrag gegen deutsche Regierung und Konzerne wegen Beihilfe zum Völkermord

Ein Kollektiv von Anwält:innen hat einen Strafantrag gegen führende deutsche Politiker:innen und Unternehmensführer:innen aus der Rüstungsindustrie gestellt – wegen Beihilfe zum Völkermord in Gaza. Bei einer Pressekonferenz in Berlin ging es auch um die Hürden, die der deutsche Staat bereithält, um eine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.

Der Strafantrag wegen Beihilfe zum Völkermord gegen elf hochrangige Politiker:innen der ehemaligen und aktuellen deutschen Regierung, sowie gegen Geschäftsführer:innen und Vorstandsvorsitzenden aus der Waffenindustrie wurde bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht.

Gelistet sind unter anderem der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der aktuelle Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), die ehemalige Außenministerin Anna-Lena Baerbock (Grüne) sowie der aktuelle Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). Dazu nennt der Antrag Führungskräfte der Unternehmen Rolls-Royce Solutions GmbH, Dynamit Nobel Defence GmbH und der RENK Group AG. Unterstützt und begleitet wird die Initiative unter anderem von der Organisation European Legal Support Center (ELSC).

Bei einem Strafantrag handelt es sich um mehr als eine einfache Anzeige, da mit ihm explizit eine Strafverfolgung verlangt wird. In der Regel sind an ihm Geschädigte einer Straftat beteiligt, und er ermöglicht der Seite der Antragsteller, aktiv an einem möglichen Verfahren beteiligt zu sein – etwa als Nebenkläger oder durch Beantragung von Akteneinsicht.

Versteckte Waffenlieferungen an Israel – so täuschte die Ampel-Regierung die Öffentlichkeit

Antrag an die Generalbundesanwaltschaft

Bei einer Pressekonferenz haben die Anwält:innen Benjamin Düsberg und Nadija Samour die Initiative vorgestellt und Fragen beantwortet. Auch der in Berlin ansässige palästinensische Kinderarzt Qassem Massri, der mehrere Angehörige durch den laufenden Genozid verloren hat, hat sich als einer der Kläger zu Wort gemeldet.

Nach Argumentation der Anwält:innen müsse die Generalbundesanwaltschaft die UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch einhalten und – schon bei Vorliegen eines Anfangsverdachts – Ermittlungen wegen möglicher Straftaten einleiten.

In ihrem über 100 Seiten umfassenden Antrag legen sie umfangreiche Nachweise für die vorgeworfenen Beihilfehandlungen vor. Die Beschuldigten haben demnach den Kriegswaffen- und sonstigen Rüstungsexporten zugestimmt und damit die Ausfuhr der Waffen von Deutschland nach Israel ermöglicht. Somit sollen sie sich der Beihilfe schuldig gemacht haben.

Dabei könne der Verdacht auf Beihilfe laut Benjamin Düsberg bereits durch Aussagen – etwa von Politiker:innen und Journalist:innen – erfüllt sein, wenn diese eine Billigung von Kriegsverbrechen darstellten. Diese Kategorie wurde aber nicht in den aktuellen Strafantrag übernommen.

Deutschland als Mittäter im Genozid

Deutschland ist einer der größten Unterstützer der Vernichtungskampagne Israels im Gazastreifen. Die deutschen Waffenexporte nach Israel haben sich seit 2023 verzehnfacht und beliefen sich insgesamt auf etwa eine halbe Milliarde Euro (485.103.796 Euro). Erst im August 2025 gab Bundeskanzler Friedrich Merz bekannt, dass seine Regierung „bis auf Weiteres“ keine neuen Ausfuhrgenehmigungen für Waffen mehr erteile, die im Gazastreifen eingesetzt werden könnten.

Bestehende Genehmigungen werden jedoch weiterhin erfüllt, und neue Genehmigungen werden weiterhin für Waffen erteilt, die angeblich nicht für den Einsatz im Gazastreifen bestimmt sind. Der Bundeskanzler hat nicht näher erläutert, wie Deutschland kontrollieren will, wo und wie diese Waffen eingesetzt werden dürfen. Die Waffen können also durchaus zur Tötung von Zivilisten:innen in Palästina und der gesamten Region beitragen.

Keine Waffen mehr für Israel?

In dem Strafantrag werden mehrere Waffensysteme genannt, die von der israelischen Armee in Gaza eingesetzt wurden, darunter Kampfdrohnen (Heron TP), Kriegsschiffe (Korvetten der Sa’ar-6-Klasse) und verschiedene Arten von Munition (u.a. 120-mm-Panzermunition) sowie mechanische Teile.

Deutschland hat auch eine große Menge der tragbaren Panzerabwehrwaffe „Matador“ geliefert. Seitdem ist es unter israelischen Soldat:innen zu einem TikTok-Trend geworden, sich selbst dabei zu filmen, wie sie mit diesen Waffen auf Wohngebäude schießen, um palästinensische Häuser „zum Spaß” zu zerstören.

Exakte Angaben über das Ausmaß deutscher Waffenlieferungen an Israel zu erhalten, hat sich laut Auskunft der Anwält:innen als schwierig erwiesen. Seitens der Bundesregierung und der Konzerne werde viel mit verschleiernder und irreführender Kommunikation vorgegangen. So gäben entsprechende Stellen oftmals an, dass Deutschland „sonstige“, „zweitrangige“ oder „defensive“ Rüstungsgüter liefern würde. Diese seien aber oftmals essentiell für die Fortführung des israelischen Vernichtungskriegs – es handele sich dabei etwa um Bauteile des „Merkava”-Kampfpanzers von Renk oder auch um Computer-Hardware, die in Waffensystemen Verwendung finde.

In jedem Fall sehen die Kläger:innen den Anfangsverdacht für den Tatbestand der Beihilfe vielfach bestätigt.

Generalbundesanwaltschaft stellt sich quer

Unmittelbar, nachdem der Internationale Gerichtshof (IGH) im Januar 2024 festgestellt hatte, dass in Gaza ein plausibles Risiko eines Völkermords bestehe, und die Staaten aufgefordert hatte, dies zu verhindern, wurde bereits eine ähnliche Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft eingereicht, die sich jedoch trotz zahlreicher Indizien schlicht weigerte, Ermittlungen gegen die Beschuldigten einzuleiten, die zu diesem Zeitpunkt noch im Amt waren.

Die aktuelle Antrag kommt wenige Tage, nachdem auch die unabhängige internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Palästina festgestellt hat, dass Israel vier Akte des Völkermords im Sinne der Völkermordkonvention gegen die Palästinenser:innen im Gazastreifen begangen hat. Dies reiht sich ein in eine Vielzahl von Berichten der renommiertesten Menschenrechtsorganisationen sowie in eine Resolution der International Association of Genocide Scholars (IAGS). In diesen wird festgestellt, dass das Verhalten Israels die rechtliche Definition der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen erfüllt.

Wie Düsberg und Samour bei der Pressekonferenz über den aktuellen Strafantrag ausführten, bestehen eigentlich recht niedrige Hürden für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Beihilfe zu einer Straftat. Hierzu müsse keine explizite Kausalität nachgewiesen sein – es genüge der bloße Anfangsverdacht auf einen  Zusammenhang mit der Tat.

Angesichts dessen sehen die Anwält:innen die Generalbundesanwaltschaft in der Pflicht, ihrem Antrag Folge zu leisten. Es wurde jedoch auch angemerkt, dass gewisse strukturelle Probleme im Rechtssystem dem Vorhaben im Wege stehen. Insbesondere ist der Generalbundesanwalt in seiner Arbeit an Weisungen des Justizministeriums gebunden – kann also als Instanz der Rechtsprechung von der Regierung „zurückgepfiffen“ und beschränkt werden. Aus diesem Grund sehen die Initiator:innen ihren Vorstoß vor allem als politisches Zeichen.

Dementsprechend hat die Anwältin Nadija Samour zum Ende der Pressekonferenz auch betont, dass es insbesondere die palästina-solidarische Bewegung auf den Straßen war, die im wesentlichen die politische Vorarbeit im Kampf um ein Ende des Genozids in Gaza geleistet habe. Hingegen könne die Justiz, wenn überhaupt, nur im Nachhinein Rechenschaft für bereits begangene Verbrechen einfordern.

Die Anwält:innen kritisierten zudem das Recht der Regierung, sich zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten offen zu halten, um zu vermeiden, „gegen sich selbst“ zu ermitteln und das Völkerrecht anwenden zu müssen. Und dennoch darf aufgrund der erdrückenden Beweislage und der aktuell nochmals gesteigerten öffentlichen Aufmerksamkeit auf den Gaza-Genozid diesmal davon ausgegangen werden, dass der Strafantrag einen gewissen Druck ausüben wird.

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