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Strafprozesse gegen kurdische Aktivist:innen in Hamburg, Berlin und Stuttgart

Wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans stehen drei weitere kurdische Aktivisten vor deutschen Gerichten. Auch die Integrationsangebote der PKK haben die Repression bisher nicht sinken lassen. Neben hohen Haftstrafen droht Kurd:innen auch immer wieder eine Abschiebung in die Türkei.

Im September beginnen in Hamburg, Berlin und Stuttgart erneut Verfahren gegen kurdische politische Aktivist:innen. Grundlage der Anklagen ist der § 129b Strafgesetzbuch, mit dem den Beschuldigten eine „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ vorgeworfen wird. Gegenstand ist hier die Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans, bekannt als PKK (Partiya Karkerên Kurdistanê).

Prozesse in Hamburg, Berlin und Stuttgart

In Hamburg steht der Kieler Aktivist Nihat Asut gemeinsam mit einem Mitangeklagten aus Lübeck vor Gericht. Beiden legt die Bundesanwaltschaft zur Last, ab den Jahren 2020/2021 in Strukturen der PKK aktiv gewesen zu sein. Die Vorwürfe stützen sich auf Razzien vom 12. März 2025, bei denen Wohnungen, Vereinsräume und Fahrzeuge in Kiel und Lübeck durchsucht wurden. Noch am selben Tag wurde Asut festgenommen und nach Hamburg überstellt, wo er seitdem in Untersuchungshaft sitzt.

Der Prozess beginnt am 10. September um 9 Uhr vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Bereits ab 8 Uhr ist am Sievekingplatz eine Solidaritätskundgebung angekündigt. Weitere Verhandlungstage sind bis Dezember angesetzt. Rund um den Prozess und die einzelnen Verhandlungstage in Hamburg hat sich auch die Solidaritätskampagne Freiheit für Nihat gegründet.

Langer Marsch: Kurdische Aktivist:innen in Lahr von Polizei angegriffen

Parallel dazu wird in Berlin der 50-jährige Mehmet Karaca vor Gericht gestellt. Ihm wird vorgeworfen, sich 2014/2015 sowie erneut 2024 in PKK-Strukturen eingebracht zu haben. Was er laut Anklageschrift in den Jahren dazwischen getan haben soll, bleibt unklar. Karaca sitzt seit seiner Festnahme im November 2024 in Moabit in Untersuchungshaft.

In Stuttgart schließlich steht ab dem 10. September Welat Çetinkaya vor Gericht. Laut Generalstaatsanwaltschaft soll er zwischen September 2020 und Mai 2021 den Raum Stuttgart-Zentrum für die PKK organisiert haben. Çetinkaya war Ende 2024 in Italien auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen und im Frühjahr 2025 an Deutschland ausgeliefert worden. Seitdem befindet er sich in Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.

Politische Verfolgung von kurdischen Aktivist:innen in Deutschland geht weiter

Kriminalisierung der kurdischen Bewegung

Diese Prozesse sind Teil einer seit Jahrzehnten betriebenen Kriminalisierung kurdischen Engagements. Schon mit dem PKK-Verbot von 1993 wurde die juristische Grundlage geschaffen, um legale politische Arbeit, wie etwa die Organisation von Veranstaltungen, Demonstrationen oder Spendensammlungen, unter Terrorismusverdacht zu stellen.

Ein jüngstes Beispiel dafür ist die Verurteilung des kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz, der 2024 in Hamburg nach einem international umstrittenen und fast zehn Monate andauernden Verfahren zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Im Mai 2025 wurde zudem der langjährige Aktivist Yüksel Koç aus Bremen festgenommen, inzwischen jedoch wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Besonders brisant ist der Fall des kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas, der trotz laufender Strafhaft in der JVA Uelzen und eines anhängigen Asylverfahrens von einer Abschiebung in die Türkei bedroht ist. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einem klaren Bruch mit internationalen Standards, da Çakas dort Folter, politische Schauprozesse und erneute Inhaftierung drohen.

Ein solcher Schritt wäre ein gefährlicher Präzedenzfall: Zum ersten Mal könnte ein in Deutschland verurteilter kurdischer Aktivist in ein Land überstellt werden, das seit Jahren wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen an Oppositionellen kritisiert wird. Der kurdische Aktivist Hamza A. konnte parallel dazu hingegen mit einem Hungerstreik die Freilassung aus der Abschiebehaft erwirken.

Erfolgreicher Hungerstreik: kurdischer Aktivist Hamza A. ist frei

Während die kurdische Freiheitsbewegung wiederholt Signale der Deeskalation sendet – etwa mit dem Angebot, den bewaffneten Kampf unter bestimmten Bedingungen einzustellen – reagieren deutsche Justizbehörden nicht mit Dialog, sondern mit neuen Anklagen und Haftbefehlen. Auch die im vergangenen Jahr von der PKK angekündigte Selbstauflösung und Niederlegung der Waffen hat an dieser übereifrigen Verfolgungspraxis nichts geändert.

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