Ein groß angelegtes Forschungsprojekt zeigt Probleme von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland auf. Dazu zählen ein teils geringer medizinischer Versorgungsgrad, Zeitdruck, anhaltende Stigmatisierung, finanzielle Belastung und die Pflichtberatung. Der neue Bundeshaushalt bezuschusst währenddessen eine voreingenommene Beratungsstelle.
In der Bundesrepublik Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch noch immer illegal und nur unter gewissen Voraussetzungen straffrei. Damit ist er der einzige medizinische Eingriff, der mit eigenen Paragraphen – §218 und §219 – im Strafgesetzbuch geregelt wird. Feministische und Frauenorganisationen kritisieren seit Jahrzehnten, dass diese Rechtslage vor allem der Unterdrückung von Frauen und der Kontrolle von Reproduktion dient. Ebenfalls seit Jahrzehnten berichten Betroffene und Aktivistinnen, wie die Kriminalisierung von Abtreibungen die Versorgungslage für ungewollt Schwangere beeinträchtigt.
Neue Studienergebnisse ermöglichen jetzt tiefere Einblicke in diese Versorgungslage und ihre Auswirkungen auf Betroffene. Im August diesen Jahres wurden die Ergebnisse dreier Projekte veröffentlicht, welche die Situation ungewollt Schwangerer in Deutschland erforscht haben. Darunter befindet sich auch das Projekt Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung, kurz ELSA. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit etwa 4,7 Millionen Euro gefördert.
Stigmatisierung, Versorgungslücken, finanzielle Hürden
Das Forschungsprojekt ELSA betont, dass sich die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen negativ auf die Versorgung und das Wohlbefinden ungewollt Schwangerer auswirkt. Die große Mehrheit der befragten Frauen mit Schwangerschaftsabbruch berichtet von bereits selbst verinnerlichtem Stigma oder erwartet Stigmatisierung von anderen. Als Lösungsansatz wird in der Veröffentlichung die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas zum Thema Abtreibungen genannt. Hier stellt sich jedoch die Frage, wie Schwangerschaftsabbrüche ausreichend entstigmatisiert werden können, solange sie durch den Staat kriminalisiert werden.
In der medizinischen Versorgung stießen laut Studie vier von fünf Frauen auf mindestens eine Barriere: Viele Frauen erleben Zeitdruck vor dem Schwangerschaftsabbruch, der (außer in medizinischen Notsituationen) nur bis zur zwölften Woche straffrei durchgeführt wird. Die medizinische Versorgungslage ungewollt Schwangerer zeigt zudem regionale Unterschiede auf. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern gibt es die geringste Versorgungsdichte, d.h. die wenigstens durchführenden Ärzt:innen im Verhältnis zu Einwohnerinnen im reproduktiven Alter.
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Außerdem gibt es über ganz Deutschland verteilt Regionen – ebenfalls gehäuft im Westen und Süden – in denen weite Fahrwege zur nächstmöglichen Einrichtung für Schwangerschaftsabbrüche nötig wären.
Ein wahrscheinlicher Grund für den Mangel an Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist, dass der Eingriff nicht verpflichtend im Medizinstudium gelehrt wird. Auch das ergibt sich teils aus der rechtlichen Einordnung als Straftat. In vielen christlichen, v.a. katholischen, Krankenhäusern werden Abtreibungen außerdem aus ideologischen Gründen nicht angeboten, selbst wenn einzelne Ärzt:innen diese durchführen möchten.
Dagegen klagte kürzlich ein Gynäkologe aus Lippstadt, der nach einer Verschmelzung seines früheren evangelischen Arbeitgebers mit einem katholischen Träger keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen durfte. Am Arbeitsgericht verlor der Chefarzt gegen die Klinik. In der ELSA-Studie gab etwa ein Drittel der befragten Gynäkolog:innen als Barriere, keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, an, dass es in ihrer Einrichtung kein Angebot gäbe.
Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Betroffene auch vor finanzielle Probleme: Ein Schwangerschaftsabbruch kostet in Deutschland zwischen 200€ und 700€. Diese Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen, was unter anderem an der Kriminalisierung des Eingriffs liegt. Bei geringem Einkommen kann eine Kostenübernahme beantragt werden.
Unter den Studienteilnehmerinnen hatten die meisten eine Kostenübernahme beantragt und bewilligt bekommen, bei etwa einem Drittel der Frauen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Bei etwas weniger als der Hälfte der befragten Frauen fielen zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch an, beispielsweise durch Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Über zwanzig Prozent der befragten Frauen stellte es vor Schwierigkeiten, für die entstandenen Kosten aufzukommen.
Beratungszwang statt Unterstützung
Eine erste Hürde für Personen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen, ist neben den genannten Aspekten das verpflichtende Beratungsgespräch. Diese sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung kann nur von staatlich anerkannten Stellen ausgeübt werden, die einen Beratungsschein ausstellen. Nur mit diesem Schein ist dann nach weiteren drei Tagen Wartezeit ein Schwangerschaftsabbruch möglich. Durch ausreichende, gut erreichbare Beratungsstellen wird diese Hürde zwar abgemildert, aber nicht beseitigt.
Nach Ergebnissen des ELSA-Projekts gaben 83,4 Prozent der befragten Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft abbrachen, an, hauptsächlich wegen des Beratungsscheins zum Beratungsgespräch gegangen zu sein. Sie waren sich ihrer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch bereits sicher. Außerdem erwartete über die Hälfte der befragten Frauen, sich bei der Pflichtberatung rechtfertigen zu müssen, und beinahe ein Drittel befürchtete, zur Austragung der ungewollten Schwangerschaft überredet zu werden.
7,2 Prozent der befragten Frauen gaben an, dass es ihnen schwer gefallen sei, eine Beratungsstelle zu finden. Das Projekt gibt an, dass der rechtlich vorgesehene Versorgungsschlüssel von einer Beraterin je 40.000 Einwohner:innen mit leichten Abweichungen eingehalten werde. Es liefert aber keine näheren Informationen zur Erreichbarkeit oder Wartezeiten der Beratungsstellen.
Die Untersuchung bestätigt damit, was Frauenrechtlerinnen seit Inkrafttreten der Beratungspflicht sagen: Für die Mehrheit der Frauen, die abtreiben, sind die verpflichtenden Beratungsgespräche eine Barriere zur angemessenen Versorgung.
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Keine Verbesserungen in Sicht
Aus diesen Ergebnissen folgt für die Autor:innen des Forschungsprojekts die Empfehlung, die Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Außerdem empfehlen sie die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkassen und eine Legalisierung. Sie bestätigen damit langjährige Forderungen der frauenkämpferischen Bewegung.
Doch eine Gesetzesänderung scheint aktuell unwahrscheinlich. Bereits 2024 kam eine von der Ampelregierung einberufene Expert:innen-Kommission zu dem Schluss, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche entkriminalisiert werden sollten. Geplante Gesetzesentwürfe wurden mit der neuen Bundesregierung hinfällig, und die nun regierende CDU positioniert sich gegen eine Änderung der Paragraphen 218 und 219. Nach der Veröffentlichung der ELSA-Studie sprach sich die SPD nun dafür aus, alle öffentlich finanzierten Krankenhäuser zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verpflichten. Bisher folgten auf diese Worte jedoch keine Taten.
Statt eine Verbesserung der Lage ungewollt Schwangerer zu ermöglichen und dafür finanzielle Mittel einzusetzen, fördert die Bundesregierung aktuell eine konservative Beratungsstelle. Als Ergänzung zum Bundeshaushalt 2025 wurde einer zusätzlichen Förderung von 700.000€ für den christlichen Verein donum vitae (Geschenk des Lebens) stattgegeben.
Der katholisch gegründete Verein bietet zwar Schwangerschaftskonfliktberatungen an und ist dazu berechtigt, einen Beratungsschein auszustellen. Nach eigenen Angaben tut der Verein dies allerdings nur, weil auf diesem Wege mehr Frauen sein Angebot aufsuchen. So könne man „mehr Schwangeren Mut zum Kind […] machen“.
Damit ist donum vitae im Einklang mit dem Gesetz: Die verpflichtende Beratung dient demnach dem „Schutz des ungeborenen Lebens“. Eine staatlich anerkannte Beratungsstelle kann somit ganz offen damit umgehen, gar nicht zum Ziel zu haben, die beste Lösung für die ratsuchende Schwangere zu finden – und setzt damit geltendes Recht um.
Andere Beratungsstellen dagegen, die einen progressiveren Ansatz vertreten und Frauen tatsächlich ergebnisoffen beraten wollen, bekommen in diesem Haushaltsplan der CDU-SPD-Koalition keinerlei Sonderförderung. Dabei haben sie selbst oftmals keine ausreichenden finanziellen Mittel, wie beispielsweise die bekannte Beratungsstelle pro familia. Da die öffentlichen Fördermittel zur Finanzierung ihrer Arbeit nicht ausreichen, sind sie auf Spenden angewiesen.
Trotz oder gerade aufgrund der Haltung der Bundesregierung fordern feministische und frauenkämpferische Gruppen deshalb weiterhin eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und darüber hinaus eine sichere und kostenfreie Versorgung ungewollt Schwangerer. Dazu rufen zahlreiche Organisationen in ganz Deutschland wie jedes Jahr für den 28. September zum Internationalen Safe Abortion Day (Tag für sichere Abtreibungen) zu Kundgebungen, Demonstrationen und Aktionen auf.

