Die Verordnung einer Abschiebehaft ohne richterlichen Beschluss ist verfassungswidrig, das urteilte das Bundesverfassungsgericht in drei Fällen am Dienstag. Zuvor hatten drei aus Deutschland abgeschobene Personen eine Verfassungsbeschwerde gegen die ihnen verordnete Abschiebehaft eingelegt.
In einem Beschluss am Dienstag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Verordnung einer Abschiebehaft im Regelfall eine vorherige richterliche Anordnung benötigt. In Fällen, in denen das nicht geschieht, werde das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt. Eine nachträgliche Anordnung der Abschiebehaft ist somit nur in Ausnahmefällen möglich, unter anderem wenn mit „Gefahr im Verzug“ argumentiert wird, so die Karlsruher Richter:innen.
Trotz Gerichtsentscheid: Dobrindt hält an Zurückweisungen fest
Der Entscheidung gingen drei Klagen voraus. Eine Frau aus der Slowakei sowie zwei Männer aus Eritrea klagten gegen die Verordnungen ihrer eigenen Abschiebehaft, denen jeweils kein richterlicher Beschluss vorausging. Die beiden Männer sollten aufgrund der Zuständigkeit Italiens für das Asylverfahren dorthin überstellt werden, die Frau war am 25. August 2020 in Haft genommen worden, noch bevor das zuständige Amtsgericht die Haft angeordnet hatte. Auch der Haft der beiden Männer ging keine richterliche Anordnung voraus.
Von der Ausländerbehörde wurde das damit begründet, dass sich die Betroffenen mehreren Abschiebeversuchen entzogen hätten. In einem Fall begründete die Behörde ihre Entscheidung auch damit, dass die Anordnung aufgrund der „Geschäftszeiten“ des Amtsgerichtes nicht mehr möglich gewesen sei.
Abschiebehaft – nicht ohne Anordnung, aber unendlich?
Die Beschwerden der drei Personen wurden vom Bundesverfassungsgericht für begründet erklärt. Für die beiden Männer aus Eritrea ermögliche das EU-Recht zwar eine vorläufige Ingewahrsamnahme, diese sei aber nicht im deutschen Recht umgesetzt worden und somit hier nicht legal. Das Argument, dass die Geschäftszeiten des Amtsgerichts beendet waren, erklärte der Richter für ungültig.
Trotz des kurzfristigen Erfolges der drei Personen vor Gericht spitzt sich die Situation von Geflüchteten in Deutschland weiter zu. Zuletzt forderte der Innenminister Alexander Dobrindt eine Verschärfung der Asylpolitik in Deutschland. Zurzeit wird ein Gesetzesentwurf debattiert, der das Gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) auch in Deutschland umsetzen soll. Bei der Reformierung dessen waren im letzten Jahr die Rechte von Geflüchteten massiv eingeschränkt worden. Teil der Debatte ist die Einführung von sogenannten „Return Hubs“ (dt. Rückkehrzentren), durch die kollektive Abwicklung von Asylverfahren in Drittstaaten ermöglicht werden soll. Außerdem brachte Dobrindt Einreiseverbote, sowie unbefristete Abschiebehaft ins Spiel.

