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Antifaschist Zaid flieht nach Frankreich, um Auslieferung nach Ungarn zu entgehen

Um seiner Auslieferung nach Ungarn zu entgehen, hat sich der Antifaschist Zaid A., der im Budapest-Komplex angeklagt ist, den Pariser Behörden gestellt. Bei einer Auslieferung nach Ungarn drohen nicht nur 24 Jahre Gefängnis, sondern auch Isolationshaft, mangelnde hygienische Bedingungen und Gewalt.

Der Nürnberger Antifaschist Zaid A. hat sich in Frankreich den Behörden gestellt, nachdem ihm in Deutschland weiterhin eine Auslieferung an Ungarn droht. Hier wird ihm eine Beteiligung an Angriffen auf Faschist:innen beim sogenannten Tag der Ehre in Budapest im Februar 2023 vorgeworfen.

Haftverschonung in Deutschland – doch Auslieferung blieb möglich

Zaid war im Januar 2025 in Köln-Ossendorf in Auslieferungshaft genommen worden. Im Mai wurde er nach einer Haftverschonung freigelassen und konnte zunächst unter Meldepflichtauflage zu Familie und Freund:innen zurückkehren.

Anders als die übrigen Beschuldigten, die sich Anfang des Jahres den deutschen Behörden stellten und deren Verfahren in Deutschland verhandelt werden, blieb seine Lage jedoch unsicher. Grund ist seine syrische Staatsangehörigkeit: Obwohl Zaid in Nürnberg aufgewachsen ist, wurde sein Fall von der Bundesanwaltschaft nicht übernommen. Diese erklärte sich nur für deutsche Staatsbürger:innen zuständig und sprach sich deshalb auch nicht gegen eine Auslieferung nach Ungarn aus.

Solidaritätskreise kritisieren diese Ungleichbehandlung scharf und verweisen auf einen rassistischen Hintergrund. Während deutsche Mitangeklagte vor deutsche Gerichte kommen, drohe Zaid allein aufgrund seines Passes ein unfaires Verfahren in Ungarn. Die Anwältin Zaids bringt es folgendermaßen auf den Punkt: „Man könnte Zaid gleich behandeln, tut es aber nicht“.

„Wir wollen die Auslieferung verhindern“ – Interview mit dem Solidaritätskreis „Freiheit für Zaid“

Entscheidung für Frankreich

Vor diesem Hintergrund entschied sich Zaid nun zur Flucht nach Frankreich. Dort stellte er sich am Mittwoch in Paris der Polizei. Nach einer ersten Anhörung wurde er unter Auflagen freigelassen. Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Auslieferung muss er sich regelmäßig bei den Behörden melden.

Die Wahl Frankreichs scheint strategisch zu sein: Französische Gerichte hatten bereits im Fall des Beschuldigten Rexhino A. eine Auslieferung nach Ungarn verweigert – mit Verweis auf Zweifel an einer fairen Prozessführung und menschenwürdigen Haftbedingungen. Auch Italien entschied sich in einem ähnlichen Fall gegen eine Überstellung.

Drohende Haftbedingungen in Ungarn

Sollte es dennoch zu einer Auslieferung kommen, droht Zaid eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren. Menschenrechtsorganisationen berichten von Isolationshaft, mangelhaften hygienischen Bedingungen und Gewalt in ungarischen Gefängnissen. Fälle wie die der italienischen Abgeordneten Ilaria Salis oder der:des deutschen Aktivist:in Maja T. haben diese Kritik bestätigt. Maja wurde 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn überstellt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Auslieferung später für rechtswidrig.

Maja befindet sich bis heute in ungarischer Haft und berichtete von schweren gesundheitlichen Belastungen. Im Juni und Juli diesen Jahres hatte Maja für 40 Tage einen Hungerstreik geführt, um gegen die Haftbedingungen und die rechtswidrige Auslieferung nach Ungarn zu protestieren. Maja beendete den Hungerstreik Mitte Juli.

Maja pausiert Hungerstreik nach 40 Tagen. Der Kampf geht weiter!

Trotz schwerer gesundheitlicher Folgen des Hungerstreiks, darunter Mikroblutungen im Gehirn, wurde Maja T. aus dem Haftkrankenhaus zurück in das Budapester Gefängnis verlegt. Nach der Weigerung, sich einer vollständigen Entkleidungskontrolle zu unterziehen, wurde Maja stundenlang mit Gewalt „entkleidet”.

Die Bundesregierung, welche die rechtswidrige Auslieferung nach Ungarn nicht verhinderte, zeigte sich bisher uneinsichtig und wenig bemüht, Maja T. nach Deutschland zurückzuholen. Zuletzt erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci (SPD), gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass eine Rücküberstellung zwar wünschenswert sei, jedoch erst nach einem rechtskräftigen ungarischen Urteil und im Rahmen der Vollstreckung einer möglichen Freiheitsstrafe in Deutschland erfolgen könne. Zuvor hatte es massiven deutschlandweiten Protest gegen die Auslieferung Majas gegeben.

Aktionstag für Maja: Bundesweite Solidarität für den Antifaschismus

Die ungarische Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán hat mehrere antifaschistische Gruppen als terroristische Organisationen eingestuft. Ein vergangene Woche veröffentlichtes Dekret sieht die Erstellung einer nationalen Liste von Terrorgruppen vor. Damit zeichnet sich ab, dass sich die Situation in Ungarn nicht entspannen wird, im Gegenteil: die Regierung Orbán verschärft ihren Kurs gegen antifaschistische Gruppen und weitet staatliche Repressionsmöglichkeiten aus.

Erstes Urteil im Budapest-Komplex gefallen: Fünf Jahre Haft für Hanna S.

Zaids Flucht nach Frankreich erfolgt kurz nach der Verurteilung von Hanna S., die ebenfalls im sog. Budapest-Komplex angeklagt war. Das Oberlandesgericht München sprach Ende September eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung aus.

Während die Anklage zeitweise sogar versuchten Mord anführte, konnte dieser Vorwurf nicht belegt werden. Das Gericht stützte sich letztlich auf Indizien, darunter Körpervermessungen und die Einschätzung sogenannter „Superrecognizer“. Belege wie Zeug:innenaussagen oder eindeutige Aufnahmen fehlten. Beobachter:innen sprachen deshalb von einem „Gesinnungsurteil“, bei dem die politische Einordnung Hannas eine entscheidende Rolle gespielt habe. Die Verhandlung fand im Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim statt.

Antifaschistin Hanna zu fünf Jahren Haft verurteilt

Mit Hannas Verurteilung liegt damit das erste Urteil im Budapest-Komplex vor. Im November beginnt in Düsseldorf der Prozess gegen sechs weitere Angeklagte in diesem Zusammenhang. Nach jahrelanger teils öffentlicher Fahndung stellten sie sich Anfang des Jahres selbst den Behörden. Solidaritätsgruppen sehen in den Verfahren eine gezielte Kriminalisierung antifaschistischen Engagements.

Für Zaid bedeutet der Schritt, nach Frankreich zu flüchten, nun die Hoffnung, nicht wie Maja einem ungarischen Verfahren ausgeliefert zu werden. Seine Anwältin erklärte: „Klar ist, dass es keine Auslieferung nach Ungarn geben darf, weil es dort für Antifaschisten keine fairen Verfahren gibt“.

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