Zeitung für Solidarität und Widerstand

Sieg in erster Instanz: Rechter Ahriman-Verlag unterliegt Perspektive vor Landgericht Freiburg

Rechte Kräfte versuchen regelmäßig, unsere Berichterstattung juristisch zu stoppen. Nach der gescheiterten Klage der Nazi-Partei III. Weg erlitt nun auch der rechte Ahriman-Verlag eine Niederlage: Er wollte die Bezeichnung einiger seiner Werke als „antisemitisch“ unterbinden lassen – nun verlor er vor Gericht und wettert öffentlich gegen das „Schandurteil“ und unsere Zeitung.

Im Prozess der Ahriman Verlags GmbH gegen den Träger-Verein unserer Zeitung (Verein für politische Bildung und unabhängigen Journalismus e.V.) hat das Landgericht Freiburg die Klage des rechten Verlags zurückgewiesen. Das verkündete das Gericht am 10. Oktober – nun ist die schriftliche Begründung da. Darin beschäftigen sich die Richterinnen und Richter hauptsächlich mit der Frage, ob unsere Behauptung in einem Artikel über den rechten Bund gegen Anpassung (BgA) unter die Meinungsfreiheit falle.

In dem Artikel vom März 2024 schrieben wir über den BgA, dass dessen Ketzerbriefe vom rechtsextremen Ahriman-Verlag herausgegeben würden. Und dann die umstrittene Zeile: „Dort werden regelmäßig rassistische, antisemitische und auch völkische Bücher veröffentlicht, die nicht selten gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in Frage stellen oder auch gezielt gegen Minderheiten hetzen.“

Der Umstand, dass hier von „antisemitischen Büchern“ gesprochen wurde, brachte den rechten Verlag auf die Palme – nicht etwa, dass seine Bücher als rassistisch oder völkisch bezeichnet wurden. Und zwar so sehr, dass er vermutlich mehrere tausend Euro für die Promi-Kanzlei Höcker und später einen weiteren Anwalt springen ließ. Letzterer vertrat den Ahriman-Verlag nun vor Gericht.

Ahriman-Verlag vs. Perspektive: Antisemitismus-Vorwurf eine zulässige Meinungsäußerung?

Doch Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger machte dabei vor Gericht keine gute Figur. Zuletzt wollte er sogar nachträglich das Protokoll ändern lassen. Denn in der Verhandlung hatte er die juristische Einschätzung unseres Anwalts und die der Richterin vertreten. Das wollte er seinerseits aus dem Protokoll tilgen – vergeblich. Unser Anwalt und das Gericht waren sich über die Richtigkeit des Protokolls einig.

„Muss scharfe Reaktion hinnehmen“

Nun ist das 16-seitige Urteil da. Darin hat das Gericht nicht geurteilt, ob der Ahriman-Verlag rechtsextreme, völkische und antisemitische Bücher verlegt oder nicht – sondern nur festgestellt, ob es sich dabei um eine Meinungsäußerung unseres Autors handelte.

Hier sagte das Gericht: Ja. Dies gehe aus der Bewertung der Gesamtumstände hervor. Der Ahriman-Verlag trete zudem selbst mit seinen Publikationen an die Öffentlichkeit und müsse somit auch scharfe Polemiken hinnehmen: „Auch eine überspitzte Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden. Wer im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, muss eine scharfe Reaktion auch dann hinnehmen, wenn sie das unternehmenspersönliche Ansehen mindert“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Zudem sah sie keine „Schmähkritik“. Dafür müsse in der Aussage die persönliche Diffamierung und Kränkung des Betroffenen im Vordergrund stehen und das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängen. Dies sei im Artikel nicht gegeben, da es hier um eine Auseinandersetzung in der Sache und nicht um die Diffamierung einer Person gehe. Die Klägerin selbst – eine juristische Person – werde nicht als antisemitisch bezeichnet, ebensowenig wie für sie juristisch handelnde Personen. Nur der Inhalt werde als antisemitisch charakterisiert.

Ahriman-Verlag außer sich

Den Ahriman-Verlag scheint der – mittlerweile 18 Monate alte – Artikel von Perspektive wirklich zu stören: In einer Stellungnahme vom 11. Oktober 2025 spricht er auf seiner Website von einem „Schandurteil“. Darin wird unsere antikapitalistische Perspektive dann auch prompt als „Soros-nah“ bezeichnet. Wir würden auf „Schädigung und letztlich Vernichtung zielende Hetze“ gegen den Verlag betreiben. Und das werde nun auch noch von oben abgesegnet. Nun denn – gegen all das will Ahriman hoch hinaus und kündigt Berufung an.

Sieg gegen den III. Weg!

Als Perspektive-Redaktion können wir dieser gelassen entgegen sehen. Es ist nicht nur so, dass die Tatsachen für unsere Argumentation sprechen, sondern wir haben auch starke Unterstützung im Rücken. So erhielten wir im Zuge des Prozesses nicht nur finanziellen Support, sondern Leser:innen unterstützen uns fleißig mit Tipps und Informationen zum Ahriman-Verlag und seinen Hintergründen. Allen Helfenden sagen wir: Danke!

Da der Prozess nun jedoch vermutlich in eine zweite Runde geht, freuen wir uns weiterhin über neue Verteiler:innen unserer antifaschistischen Printzeitung, über solidarische Menschen, die unsere meinungsstarken Beiträge auf Social Media posten oder neue, unverbesserlich antikapitalistisch eingestellte Fördermitglieder in unserem Verein. Schaffen wir gemeinsam eine Zeitung, die noch viel mehr Rechten einen Schrecken einjagt!

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