In Deutschland werden immer mehr Fluggastdaten gesammelt und verarbeitet, auch EU weit. Das führt bislang zwar nicht zu mehr Fahndungserfolgen, doch mit den Daten könnte künftig Überwachungssoftware wie Palantir gespeist werden.
Ob in den Sommerurlaub nach Italien, Wochenendtrip nach Paris oder Geschäftsessen in Oslo – wer im Jahr 2024 eine Flugreise angetreten hat, dessen Daten sind mit hoher Sicherheit vom Bundeskriminalamt untersucht worden. Denn betroffen waren 90 Prozent aller Passagiere in Deutschland. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag von Ende Oktober hervor.
Es handle sich laut Antwort der Bundesregierung um 548 Millionen untersuchte Flugdatensätze und betraf insgesamt 153 Millionen Fluggäste. Das entspricht einer Steigerung um etwa 94 Millionen Datensätze und 28 Millionen betroffenen Passagieren, wie das Portal Netzpolitik.org berichtet.
Ziel der massiven Datensammlung ist laut Bundesregierung und BKA, zur Fahndung ausgeschriebene Personen festzustellen. Dafür müssen Airlines die Fluggastdaten aller nach Deutschland einreisenden und aus Deutschland ausreisenden Passagiere an die Fluggastdatenzentralstelle des BKA übermitteln. Diese Daten werden dann mit polizeilichen Fahndungsdaten verglichen. Zu den gespeicherten sogenannten Passenger Name Records (PNR) Daten gehören etwa Kontaktdaten, Wohnadressen, Dauer und Ziel der Reise, Kreditkartennummern, besondere Essenswünsche, Angaben zu besonderen Hilfsmitteln bei einer Beeinträchtigung.
Viele Daten, wenig Fahndungserfolge
Im Verhältnis zu den untersuchten Daten ist die Zahl an eingeleiteten polizeilichen Verfahren recht gering. In nur etwa 10.000 Fällen wurden Passagiere angetroffen, die mit zur Fahndung ausgeschriebenen Personen identisch waren. Es kam zu jeweils einigen tausend Aufenthaltsermittlungen, gezielten Kontrollen, und polizeilicher verdeckter Beobachtung. Etwa 1.500 Personen wurden festgenommen.
Trotz deutlich gestiegener Datenmenge stagnieren die Zahlen von Fahndungserfolgen und Festnahmen jedoch im Vergleich zu 2023. Eine ähnliche Kleine Anfrage im Bundestag zu Fluggastdaten im Vorjahreszeitraum zeigt, dass die Maßnahmen im Bereich Aufenthaltsermittlungen und polizeiliche Beobachtung sogar noch leicht höher waren, und in allen anderen Bereichen nur minimal gestiegen sind.
Die gesammelten Flugdaten können auch in begründeten Einzelfällen im Nachhinein von Ermittlungsbehörden eingesehen werden. Hier kam es im Jahr 2024 zu 5.000 Rechercheersuchen.
EU will Datensammeln zentrieren
In Zukunft will die Europäische Union das Sammeln von Fluggastdaten ausweiten. Anfang 2025 traten zwei Verordnungen in Kraft, die Fluggesellschaften dazu bringen sollen, sogenannte „Advanced Passanger Information (API)“-Daten zu sammeln. Diese enthalten zusätzlich Informationen zu mitgeführten Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Geburtsdatum. Ein zentraler EU-Router soll diese Daten dann sammeln und an Behörden in den EU-Ländern weitergeben.
Auch der Entwurf für das neue deutsche Bundespolizeigesetz aus dem Sommer 2025 sieht eine Verschärfung beim Sammeln von Flugdaten vor. Die ausführlicheren API-Daten sollen demnach bei allen Flügen über die Schengen-Grenzen an die Zentralstelle des BKA und direkt an die Bundespolizei übermittelt werden. Letzteres war bisher nur in bestimmten Anlässen möglich.
Weiterer Schritt zum Überwachungsstaat
Die zunehmende Flugüberwachung sind ein weiterer Baustein in der deutschland- und EU-weiten Massenüberwachung. Künstliche Intelligenz und moderne Software geben dem deutschen Staat dabei noch viel mehr Möglichkeiten, die millionenfach gesammelten Daten weiterzuverarbeiten.
Aus den über 500 Millionen gesammelten Fluggastdaten konnten 2024 nur einige Tausende polizeiliche Verfahren erfolgen. Doch mit dem Vorstoß des Bundesinnenministeriums, die US-Software Palantir bundesweit zu verwenden, ergeben sich ganz neue Möglichkeiten, Profile von Menschen zu erstellen und diese zu verfolgen. Die dafür notwendige Datenbank läge hiermit bereit.
Polizei, Geheimdienste und Militär können dann unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung Menschen daran hindern, ins Land einzureisen oder auszureisen. Ursprung dafür sind dann Überwachungsprogramme von Personen, die als „Gefährder:innen“ gelten, aufgrund von Teilnahme an Demonstrationen, dem Verfassungsschutz vorliegen, bekannte Aktivist:innen aus den Sozialen Medien – oder eben allgemein Flugreisende.

