Ein Rammbock im Schlafzimmer? Für das Bundesverfassungsgericht ein klarer Grundrechtseingriff. Während Karlsruhe entscheidet, dass auch Geflüchtete manchmal Rechte haben, setzen die Regierungsparteien weiter auf rassistische Hetze und restriktive Migrationspolitik. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.
Man muss es der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit lassen: An Kreativität mangelt es nicht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam in einem Verfahren, in dem ein Geflüchteter gegen die Durchsuchung seines Zimmers ohne richterlichen Beschluss geklagt hatte, zu dem Schluss, das bloße „Betreten“ eines Raumes stelle keine Durchsuchung dar. Es argumentierte, eine Durchsuchung liege nicht vor, wenn die Polizei gar nicht suchen müsse, weil sie davon überzeugt sei, dass die gesuchte Person sich bereits im Zimmer befinde.
Diese Entscheidung, die später auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun zurückgewiesen – und das völlig zu Recht. Denn folgt man der Logik der Vorinstanzen, könnten Polizeibehörden künftig schlicht nachträglich behaupten, man sei sich sicher gewesen, die Person anzutreffen – und schon wäre ein richterlicher Beschluss überflüssig.
Geklagt hatte ein Geflüchteter aus Guinea, nachdem Polizist:innen im Jahr 2019 die Tür zu seinem Zimmer mit einem Rammbock aufgebrochen hatten, weil sie annahmen, der abzuschiebende Geflüchtete sei im Zimmer. Das BVerfG wertete diesen Eingriff eindeutig als Durchsuchung, für die eine gerichtliche Anordnung erforderlich ist. Ein Rammbock im Schlafzimmer ist also – Überraschung – ein erheblicher Grundrechtseingriff.
Ein Tropfen auf den heißen Stein
Natürlich könnte man jetzt in die Hände klatschen und dem Bundesverfassungsgericht dafür danken, dass es eine Entscheidung getroffen hat, die eigentlich dem gesunden Menschenverstand entspricht. Und dafür, dass es in diesem Urteil – im Gegensatz zu weiten Teilen der Politik und Bevölkerung – Geflüchtete nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt.
Doch bevor man Karlsruhe überschwänglich feiert, lohnt ein Blick auf das größere Bild: Grenzkontrollen, eine Ausweitung der sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ – darunter auch Länder wie Syrien und Afghanistan – und ehrgeizige Abschiebestrategien. Außerdem Leistungskürzungen, Einschränkungen beim Familiennachzug, die sogenannte Bezahlkarte und Überwachung. Um abgeschoben zu werden, reicht das ohne Fahrschein zu fahren oder einmal bei SB-Kassen was mitgehen zu lassen aus, während Geflüchtete gleichzeitig oft unter Arbeitsverboten leiden und gezwungen sind, weit unter dem Existenzminimum zu leben.
Parallel beteiligt sich Deutschland in den Herkunftsländern direkt oder indirekt an Kriegen und verdient an seinen Waffenlieferungen für Genozid oder billigen Arbeitskräften und Ressourcen.
Die Entscheidung des BVerfG zu der Durchsuchung von Wohnung ist ja gut und richtig – jedoch stellt sich die Frage: Wo war das BVerfG, als das Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen wurde, das leichtere Abschiebungen ermöglicht und die Überwachung der Handys von Asylantragssteller:innen ohne gültigen Pass erlaubt? Wo war das BVerfG, als die EU mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) das Asylrecht beerdigt hat? Oder bei all den anderen Reformen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der Regierungsparteien, die quasi direkt aus den Träumen der AfD stammen könnten?
Nicht auf Gerichte vertrauen – Selbst auf die Straße gehen!
Es zeigt sich schnell: Das BVerfG ist kein edler Ritter, der für Grund- und Menschenrechte kämpft, und die Vereinbarkeit mit der Verfassung darf man auf keinen Fall mit ethisch-moralischen Grundsätzen oder der Einhaltung von den grundlegendsten Menschenrechten verwechseln. Die Rolle des BVerfG ist lediglich, sicherzustellen, dass das Vorgehen der Regierung im rechtlichen Rahmen abläuft – dieser ist aber bekanntlich sehr dehnbar.
Diese jüngste Entscheidung wird langfristig nicht dafür sorgen, dass Asylbewerber:innen in Deutschland einen menschenwürdigen Umgang erfahren. Im besten Falle bestätigt es lediglich ein Recht, das Geflüchteten – sowie allen anderen – schon längst zusteht und von den Staatsorganen geschickt ignoriert wurde. Im schlimmsten Falle ist es ein klares Signal in Richtung Regierung und Parlament, dass eine Nachschärfung der Gesetze notwendig ist – eine Verschärfung, die mit den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag keineswegs realitätsfern ist.
Um gegen die besondere Unterdrückung von Geflüchteten zu kämpfen, darf man sich also keinesfalls auf den Rechtsstaat und seine Organe verlassen. Doch was ist die Alternative? Die Sache selbst in die Hand nehmen! Wenn man nicht darauf vertrauen kann, dass Parlamentarier:innen tatsächlich unsere Interessen vertreten und wenn man weiß, dass Gerichte sie im Großen und Ganzen passieren lassen, dann müssen wir sie zum Handeln zwingen.
Also: Lasst uns gemeinsam und solidarisch gegen Unterdrückung und Abschiebung kämpfen. Lasst uns solange Druck aufbauen, bis die Regierenden keine andere Wahl haben, als in unser aller Interesse zu handeln.

