Seit geraumer Zeit diskutieren die EU-Institutionen über das europäische Lieferkettengesetz. Dieses soll der Theorie nach die Einhaltung von Menschenrechten entlang von globalen Zulieferketten sichern. Konservative, Faschist:innen und Ultranationalist:innen im EU-Parlament haben jetzt für eine Lockerung gestimmt.
Punktsieg für das Kapital und die europäischen Rechtsparteien: Das EU-Parlament hat in der vergangenen Woche einem Entwurf für eine Abschwächung des Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) zugestimmt. Dieses sollte Unternehmen verpflichten, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Lieferketten sicherzustellen. Das EU-Gesetz wurde im Mai 2024 beschlossen, ist im Juli desselben Jahres in Kraft getreten und soll von den EU-Mitgliedsstaaten eigentlich bis Juli 2027 in nationales Recht überführt werden.
Weniger Unternehmen in der Pflicht
In seiner Ursprungsfassung hatte das Gesetz für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz gegolten. Durch den Beschluss einer Parlamentsmehrheit aus Abgeordneten konservativer und ultrarechter Parteien (darunter CDU, CSU und AfD) ist die Schwelle jetzt auf 5.000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro angehoben worden.
Die Konzerne sollen außerdem nicht mehr grundsätzlich in der Pflicht stehen, ihre gesamte Lieferkette zu kontrollieren, sondern sich auf diejenigen Zulieferer konzentrieren, bei denen sie ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Damit reduziert sich absehbar die Zahl der Informationen, die sie überhaupt offenlegen müssen. Ebenso soll eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz gestrichen werden. Welche Entschädigungen Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung vor Gericht bei Konzernen einklagen können, wäre damit von EU-Land zu EU-Land verschieden.
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Druck von Kapitalverbänden
Bereits in den Wochen vor der Abstimmung hatten Kapitalverbände unter anderem aus Deutschland Druck auf EU-Institutionen und die Bundespolitik ausgeübt. Aus ihrer Sicht seien die Berichtspflichten, die sich für Unternehmen aus dem Gesetz ergäben, ein Bürokratiemonster: „Die Unternehmen brauchen endlich Planungssicherheit, praxistaugliche Regeln und eine Reduktion auf das Nötigste“, hieß es in einem offenen Brief, der unter anderem von der Stiftung Familienunternehmen und Politik, dem Unternehmerverband Gesamtmetall, dem Chemieverband VCI und dem Logistikverband BGA unterzeichnet wurde.
Mit derselben Argumentation hatten Unternehmerverbände bereits die Regierungskoalition in Berlin dazu gebracht, eine Abschaffung des bisher geltenden deutschen Lieferkettengesetzes für diese Legislaturperiode zu vereinbaren. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD bezeichnet die Streichung des Gesetzes als Teil eines „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“. Das deutsche Lieferkettengesetz war von der Ampelregierung zum 1. Januar 2024 eingeführt worden. Im selben Jahr hatte die Regierung aus SPD, Grünen und FDP eine schärfere EU-Richtlinie blockiert.
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Pflicht ja, Sorgfalt vielleicht, Konsequenzen nein
Sowohl das europäische als auch das deutsche Lieferkettengesetz stehen schon seit längerer Zeit auch von anderer Seite in der Kritik: Menschenrechtsorganisationen bemängelten zum Beispiel, dass die Gesetze nur eine begrenzte Sorgfaltspflicht vorsähen und eine wirkliche zivilrechtliche Haftung der Unternehmen fehle.
Außer Bußgeldern hätten den Firmen nicht wirklich Konsequenzen gedroht. Das deutsche Lieferkettengesetz enthält lediglich eine Pflicht zur Bewertung und Priorisierung von Risiken und einige Präventions- und Abhilfemaßnahmen, wie z.B. die Einrichtung von Beschwerdekanälen. Ob sich damit Kinderarbeit und Raubbau an der Natur tatsächlich wirksam unterbinden lassen, ist zu bezweifeln.
Nach der Abstimmung im EU-Parlament müssen die Abgeordneten nun mit dem Rat der 27 EU-Staaten über die Änderungen am Gesetz verhandeln. Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte sich aber bereits für eine Lockerung ausgesprochen.

