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Freiwillige Überwachung statt Pflicht: Nur kurze Atempause bei der Chatkontrolle

Der EU-Rat wird Internet-Dienste nicht dazu zwingen, Chats zu überwachen und Straftaten zu melden. Vorerst wird auf ein freiwilliges Modell gesetzt. Doch auch dieser Beschluss erntet Kritik. Derweil wird an anderen Stellen der Überwachungsstaat ausgebaut.

Ein langer Prozess liegt hinter dem Entwurf des Rates der Europäischen Union bezüglich der Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Mehr als drei Jahre verhandelte der EU-Rat über dieses Thema. Im Zentrum der Kritik: die Chatkontrolle. Kurznachrichtendienste wie WhatsApp, Signal oder Telegram sollten verpflichtet werden, die Chats ihrer Nutzer:innen nach kinderpornographischen Inhalten zu durchforsten.

Gegen diese Pläne gab es massive Kritik von Datenschützer:innen, Forscher:innen und auch vielen Politiker:innen, die der Meinung sind, dass über dem Vorwand des Kinderschutzes eine flächendeckende Überwachung eingeführt werden soll. Selbst innerhalb der europäischen Politik wurde diese Thematik über Jahre hinweg kontrovers diskutiert.

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EU-Organe im Überwachungsstreit

Bereits im Mai 2022 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung „zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ vor. Darin wird gefordert, dass unter anderem Messengerdienste gezwungen werden sollen, ihre Anwender:innen zu überwachen und dort beschriebene Straftaten zu melden.

Das EU-Parlament lehnte dies eineinhalb Jahre später ab, da „Ausgewogenheit zwischen der Notwendigkeit, sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen, und der Vermeidung einer allgemeinen Überwachung des Internets“ gegeben sein müsse. Als drittes EU-Organ zog nun der EU-Rat nach dreieinhalb Jahren nach und entschied sich ebenfalls gegen die verpflichtende Kontrolle.

Freiwilligkeit als fragwürdiges Modell

Das Ende der verschlüsselten Messengerdienste, wie von Signal im Falle der Chatkontrolle angekündigt, wird somit noch nicht heraufbeschworen, trotzdem wurde eine abgeschwächte Alternative beschlossen. Internet-Anbieter sollen freiwillig ihre Nutzer:innen ausspionieren und bei Auffälligkeiten die Behörden alarmieren.

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Trotz der Abkehr von verpflichtenden Maßnahmen hagelte es auch gegen diesen Beschluss Kritik. Sowohl der europäische als auch die deutsche Datenschutzbeauftragte positionierten sich öffentlich dagegen. Es gäbe keine Rechtsgrundlage für dieses Datenscanning und die Anonymität im Netz sei gefährdet.

Vor allem die im Entwurf festgeschriebene Alterskontrolle bringe „ein inhärentes und unverhältnismäßiges Risiko schwerwiegender Datenschutzverletzungen und Diskriminierung mit sich“. So lautete der Tenor eines offenen Briefes mehrerer Wissenschaftler:innen, die zudem die fehlende Verhältnismäßigkeit beklagten.

Trilog auf der Suche nach einem Kompromiss

Nun muss das europäische Dreiergespann bestehend aus Kommission, Rat und Parlament mit der Konsensfindung beginnen. Bei kontroversen Themen wie diesem kann sich das durchaus noch einmal über Jahre hinwegziehen.

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Kernpunkte, deren Umsetzung erwartet wird, ist die Einführung einer Risikoanalyse, welche Internetakteur:innen je nach potenzieller Gefahr für die Verbreitung von kinderpornographischen Elementen einteilt. Je nach Einschätzung müssen diese dann an Technologien zur Verhinderung mitwirken.

Außerdem ist eine neue EU-Agentur in Planung, die die nationalen Behörden dabei unterstützt, Unternehmen und Suchmaschinen dazu zu zwingen Inhalte mit Kinderpornographie zu löschen. Die neugeplante Agentur soll dies mit einer eigenen Datenbank erreichen und zusätzlich als Schnittstelle zwischen den nationalen Behörden und Europol fungieren.

Flächendeckende Überwachung auch ohne EU-Beschluss

Auch wenn die Verhinderung der verpflichtenden Chatkontrolle als kleiner Erfolg zu verbuchen ist, wird die flächendeckende Überwachung an anderer Stelle weiter vorangetrieben. Europaweit ist hier vor allem die geplante Vorratsspeicherung anzuführen. Private Internet- und Netzanbieter sollen gezwungen werden, private Daten wie die IP-Adresse oder die Dauer von Telefonaten festzuhalten.

Trotz massiver Kritik von Datenschützer:innen und einer bereits im Jahr 2014 ablehnenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs versuchen die Überwachungsfanatiker:innen im Jahr 2026 einen neuen Anlauf.

Neben diesen supranationalen Bedrohungen wird auch in Deutschland der Überwachungsstaat ausgebaut. Die US-amerikanische Datenanalysefirma namens Palantir findet bereits in einigen Bundesländern Anwendung.

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Mit ihrer Software soll mithilfe von künstlicher Intelligenz ein umfangreiches Überwachungssystem entstehen. Dazu zählt beispielsweise die automatische Auswertung von Überwachungskameras. Aber auch das Entschlüsseln von Chatnachrichten wird durch diese Anwendung befürchtet. Somit hätte Deutschland auch ohne EU-Beschluss die Chatkontrolle durch die Hintertüre.

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