Die sogenannte Hauptstadtzulage hat in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Trotz der Zusicherung des Senats gehen Beschäftigte bei freien Trägern und Hochschulen leer aus. Mehrere Sozialarbeiter:innen ziehen nun vor Gericht.
Der von der Stadt Berlin ausgezahlte Bonus von 150 €, bekannt als Hauptstadtzulage, gilt seit dem Jahr 2020 für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, die also beim Land angestellt sind, und dort für die unteren und mittleren Einkommensklassen. Die Gewerkschaft Verdi hatte sich im Herbst 2024 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geeinigt, dass der Zuschlag tarifiert werden soll. Am 1. April 2025 ist der Tarifvertrag Hauptstadtzulage in Kraft getreten und gilt vorerst bis zum 31. März 2028. Direkt ging es etwa um 130.000 Angestellte, die von der Zulage profitieren würden.
Ein Kampf gegen die Kürzungen
Doch 20.000 Beschäftigte im sozialen Bereich, im Kulturbetrieb und den Universitäten gingen leer aus. Speziell die 80.000 – 100.000 Beschäftigten der freien Träger, die von der Stadt beauftragt sind und soziale Arbeit oder Kinderbetreuung leisten, sahen bisher noch keinen Cent. Und das, obwohl die SPD-geführte Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales bereits im Dezember 2023 versprach, dass auch Angestellte bei freien Trägern die 150 Euro erhalten würden. Doch kurz darauf kassierte die Finanzverwaltung dieses Versprechen wieder, was bei den Beschäftigten für großen Unmut sorgte. Allerdings gibt es sowohl soziale Träger mit besonderer Bindung an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) als auch Hochschulen, die rechtlich wahrscheinlich Anrecht auf die Zahlung haben.
Diese Wut ebbt bis heute nicht ab. Denn in der Regel werden tarifliche Regelungen des öffentlichen Dienstes, zu dem die Hauptstadtzulage seit dem Herbst 2024 offiziell gehört, von an die Stadt gebundenen Einrichtungen wie Hochschulen, soziale Einrichtungen, Kitas und viele weitere Bereiche übernommen. Doch bei dieser Zulage stellt sich der Senat bisher quer.
Gegen diese Blockade des Berliner Senats sind bereits mehrere Akteure, die nach eigener Ansicht einen Anspruch auf die Zulage hätten, vor Gericht gezogen. Beispielsweise ist das Pestalozzi-Fröbel-Haus bereits seit Juli 2025 um gerichtliche Feststellung der Rechtsfrage bemüht. Die Verhandlung wurde jedoch auf Oktober 2026 verschoben.
Einen individuellen Prozess auf kollektive Ebene heben
Der erwähnte Beschäftigte des freien Trägers, der nun vor Gericht geht, führt die juristische Auseinandersetzung nicht alleine, sondern hat solidarische Kolleg:innen und eine öffentliche Kampagne im Rücken.
In der Stellungnahme wird dem Senat dabei vorgeworfen, die „gleiche professionelle Arbeit entlang einer monatlichen Zusatzvergütung zu spalten“. Hinzu kämen Kürzungen und Streichungen im sozialen Bereich, die die Beschäftigten während der gesamten Arbeitszeit belasten würden. Man wolle den individuellen Rechtskampf auf eine kollektive Ebene heben und die Chancen für den Erfolg aller Klagenden steigern.
Dazu laden sie Kolleg:innen, egal ob sie bei freien Trägern oder anderen Betrieben beschäftigt sind, ein, den Prozess solidarisch zu unterstützen. Sie rufen dazu auf, am kommenden Donnerstag um 9 Uhr zum Arbeitsgericht in Berlin am Magdeburger Platz 1 zu kommen.

