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Israel: Todesstrafe und Süßigkeiten in der Knesset

Am Montag hat das israelische Parlament den Weg für die Ausweitung der Todesstrafe in Israel geebnet. Israelische Abgeordnete feierten daraufhin die Abstimmung mit Süßigkeiten. Das Gesetz wird nicht mehr „Gerechtigkeit“ schaffen, sondern in erster Linie der rassistischen und kolonialen Unterdrückung sowie Vernichtung der palästinensischen Bevölkerung Vorschub leisten.

Am Montagabend haben Abgeordnete des israelischen Parlaments Knesset mit einer Mehrheit von 39 zu 16 Stimmen für die Ausweitung der rechtlichen Grundlage für Todesstrafen in Israel gestimmt. Damit ist die erste parlamentarische Hürde überwunden. Das Gesetz geht nun an den entsprechenden Knesset-Ausschuss zurück, bevor es dann in zwei weiteren Lesungen diskutiert und bestätigt werden muss, um in Kraft zu treten.

Kurz nach der Bekanntgabe der Abstimmungsregeln spazierte der faschistische israelische Politiker Itamar Ben-Gvir Süßigkeiten verteilend durch die Sitzreihen im Parlament, augenscheinlich froh über ein Gesetz, das Menschenleben auslöschen wird.

Eingereicht wurde der Gesetzesentwurf von Limor Sonn Har-Melech, einer Abgeordneten der faschistischen Otzma Yehudit-Partei (Jüdische Stärke). Führungskopf dieser Partei ist Ben-Gvir, der Minister für Innere Sicherheit und Polizei in Israel. Er und seine Partei haben in der Vergangenheit immer wieder die Rolle gespielt, die bereits ultrarechte Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanyahu unter Druck zu setzen, keinerlei Kompromisse in der genozidalen Kriegsführung gegen das palästinensische Volk und die Hamas einzugehen und Palästinenser:innen in der Vergangenheit als „Monster aus Gaza“ zu bezeichnen.

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Todesstrafe gilt den Palästinenser:innen

Konkret soll die Gesetzesverschärfung die Befugnisse israelischer Gerichte, eine Todesstrafe zu verhängen, ausweiten. Denn die Todesstrafe gibt es bereits in Israel, ihre Anwendung unterliegt jedoch einigen Vorschriften. So wurde sie 1954 für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten abgeschafft.

Lediglich in Kriegszeiten, in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das jüdische Volk ist die Todesstrafe in dem Land weiterhin zugelassen. Das letzte Mal kam sie 1962 bei der Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Otto Adolf Eichmann zur Anwendung. Dieser organisierte und koordinierte als Teil des „Eichmannreferats“ die „Endlösung“ der Judenfrage, das heißt die finale Verfolgung, Vertreibung und Ermordung von Jüd:innen in Europa ab 1941.

Das neue Gesetz soll es ermöglichen, Terrorist:innen, die Israel:innen aus „rassistischen Motiven“ töten, „mit dem Ziel, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land zu schaden“, zum Tode zu verurteilen. Ziel des Gesetzes sei laut dem Ausschuss für nationale Sicherheit der Knesset, den „Terrorismus an der Wurzel zu packen“ und für eine „starke Abschreckung“ zu sorgen.

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Israelische Gewalt bleibt weitestgehend straffrei

Kritiker:innen heben hervor, dass die jetzige Form des Gesetzes vor allem darauf abziele, arabische Täter zu erfassen, nicht jedoch jüdische Mörder:innen. Zudem wird befürchtet, dass das neue Gesetz in erster Linie die Hinrichtung tausender Palästinenser:innen ermöglichen soll, die ohne ordentliches gerichtliches Verfahren unter dem Vorwand des „Terrorismus“ in den israelischen Foltergefängnissen inhaftiert wurden – viele davon minderjährige Kinder.

Nach der jetzigen Formulierung würde die Todesstrafe zudem ausschließlich bei der Ermordung jüdischer Personen greifen. Die Ermordung von Palästinenser:innen würde weiterhin ohne befürchtete Todesstrafe stattfinden können – zumal Angriffe auf Palästinenser:innen ohnehin tägliche ohne Strafverfolgung passieren und vom israelischen Staat vermutlich bewusst herbeigeführt und gewollt sind.

So lässt Israel den israelischen Siedler:innen im Westjordanland freie Bahn, Gewalttaten gegen dort lebende Palästinenser:innen zu verüben. Die Vereinten Nationen meldeten hier vor Kurzem allein innerhalb eines Monats insgesamt 126 Angriffe auf Palästinenser:innen. Jegliche Gegenwehr gegen solche Übergriffe wird schon heute von der israelischen Besatzung bestraft und könnte mit dem neuen Gesetz in Zukunft eben auch aufgrund vermeintlich „rassistischer Motive“ mit der Todesstrafe geahndet und verurteilt werden.

Vergangene Versuche für Todesstrafen

Bereits 2023 wurde kurz nach dem 7. Oktober ein ähnlicher – und fast wortgleicher – Antrag auf die Einführung der Todesstrafe in die Knesset eingebracht. Damals haben sich noch verschiedene Kräfte gegen den Entschluss gestellt: so zum Beispiel die Angehörigen israelischer Geiseln oder auch Gal Hirsch, Israels Koordinator für Geiseln und Vermisste. Sie befürchteten eine Gefährdung der israelischen Geiseln in den Händen der Hamas. Doch mit der Geiselübergabe in Folge der von den USA und Donald Trump vorangetriebenen Verhandlungen zwischen Israel und der Hamas wird diese Hürde nun hinfällig.

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Gerade mit einer – zumindest von den USA erhofften – Entspannung der Lage in Gaza und einem schrittweisen Übergang von einem offenen Genozid hin zu einer Elendsverwaltung unter Führung Trumps und der Einbeziehung weiterer regionaler Mächte muss Israel sich neue Methoden ausdenken, die Unterdrückung der palästinensischen Bevölkerung fortsetzen zu können.

Der Gesetzesentwurf stellt also vor allem eine Ausweitung des Repressionsrepertoires des israelischen Staats innerhalb und außerhalb von Kriegszeiten dar: Nun wären es nicht mehr nur Bomben, die palästinensische Leben auslöschen, sondern in Zukunft auch von Gerichten angeordnete Todesstrafen.

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