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Todesfahrt von Magdeburg: Faschistisch beeinflusster Täter gesteht

Im Prozess um die tödliche Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt von 2024 ist die erste Verhandlungswoche beendet. Der Angeklagte hat am Dienstag ein umfassendes Geständnis abgelegt. Insgesamt zeigt sich eine wirre, aber von faschistischer Ideologie beeinflusste Motivation hinter der Tat.

Am 20. Dezember 2024 bog gegen 19 Uhr ein gemieteter, dunkler SUV auf den als Rettungsweg gekennzeichneten Zugang zum Magdeburger Weihnachtsmarkt ein. Das Fahrzeug schlüpfte durch eine 5 Meter breite Lücke in der Absperrung und beschleunigte gezielt in die dichteste Menschenmenge.

Über eine Strecke von etwa 400 Metern raste der Wagen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h durch die Besucher:innen. Augenzeug:innen berichteten von einem nicht abbrechenden Motorengeräusch und einer zielgerichteten Fahrtrichtung. Das Fahrzeug kam erst zum Stehen, nachdem es gegen einen großen Weihnachtsbaum prallte und sich an einem fest installierten Blumenkübel verfing.

Die Folgen der Tat war verheerend, sechs Menschen starben noch am Tatort. Unter den Todesopfern waren ein neunjähriges Kind und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. 323 weitere Personen wurden verletzt, 47 von ihnen erlitten so schwere Verletzungen, dass von dauerhaften Beeinträchtigungen auszugehen ist.

Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage wegen sechsfachen Mordes, 338 Fällen von versuchtem Mord und 309 Fällen von gefährlicher Körperverletzung. Der Prozess begann nun am Montag und findet in einem eigens errichteten Gerichtsgebäude statt, um der großen Zahl von über 177 Nebenklägern gerecht zu werden. Bis März 2026 sind fast 50 Verhandlungstermine angesetzt.

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Weihnachtsmarkt nur zufälliges Ziel

Der erste Verhandlungstag startete damit, dass Taleb A. Botschaften auf einem Laptop zeigte. Diese reichten von „#MagdeburgGate“, Sept. 2026“ bis zu „Die Wahrheit hat es nicht leicht“. A. scheint solchermaßen einen Verschwörungsmythos um sich selbst und die Tat erschaffen zu wollen. Bisher ist unklar, welche spezifische Bedeutung diese Botschaften haben sollen.

Die ersten Aussagen von Taleb A. vor Gericht waren ebenso unklar: Er erzählte eine lange Geschichte und sprang zwischen Religion, der Kontrolle der Medien und weiteren politischen Themen hin und her. Erst nach mehrfacher Nachfrage des Gerichts gestand er: „Ich bin derjenige, der das Auto gefahren hat.“

A. begründet seine Tat mit der Wut auf deutsche Behörden. Mit diesen hatte er seit geraumer Zeit Konflikte. Schon im Jahr 2023 kam es zu Auseinandersetzungen im Kontext des Kölner Vereins Säkuläre Flüchtlingshilfe. Mit diesem wollte A. zwischenzeitlich zusammenarbeiten, er zerstritt sich aber dann mit einer Mitgründerin, griff diese und den Verein immer wieder auf Social Media-Plattformen an und beschuldigte sie wiederholt, die Situation saudischer Geflüchteter auszunutzen.

Dies führte schließlich zu einer Gerichtsverhandlung, bei der ihm das Kölner Landgericht verbot, die Aktivist:innen als kriminell zu bezeichnen. Daher stammt wohl dessen Abneigung gegenüber deutschen Behörden.

In diesem Kontext – so erklärt der Angeklagte vor Gericht – hatte er nicht den Magdeburger Weihnachtsmarkt als Ziel auserkoren – vielmehr habe sich dies spontan ergeben. Zuvor hatte er wohl überlegt, die Staatsanwaltschaft Magdeburg anzugreifen. Mit dem Mietwagen auf den Weihnachtsmarkt zu zielen, entschied er erst später.

Täter durch faschistische Ideologie und Verschwörungsmythen beeinflusst

Die Ermittler ordnen den Täter als „islamophob“ ein. Seine große Frustrationen gegenüber deutschen Behörden begründete A. insbesondere damit, dass sie nicht stark genug gegen den Islam vorgingen. In sozialen Medien hatte er sich vor der Tat mit faschistischen Inhalten der AfD und Verschwörungsmythen beschäftigt.

Er selbst brüstete sich in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau mit der Aussage: „Ich bin der aggressivste Kritiker des Islams in der Geschichte. […] Es gibt keinen guten Islam.“ Zugleich zeigt sich ein Stückwerk aus verschiedenen, teils sehr wirren Aussagen, bei denen er sowohl gegen den Islam, aber auch gegen Linke hetzt. Gleichzeitig bezeichnet er sich jedoch selbst als links.

Behörden stuften A. nicht als Gefahr ein

Der Täter war den Behörden bekannt. Nach seiner Bedrohung eines Beamten des Ausländeramtes im Jahr 2023 wurde eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen, die ihn jedoch nicht als akut gewaltbereit einstufte. Seine radikalisierten Online-Aktivitäten in faschistischen und verschwörungsmythischen Foren blieben unbeachtet.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte kurz nach der Tat, es handele sich um „eine der schwersten Straftaten, die Deutschland in den letzten Jahren erschüttert hat“. Der Generalbundesanwalt stuft die Tat jedoch nicht als Terrorismus, sondern nur als „Amokfahrt“ ein.

Aufarbeitung des Anschlags in Magdeburg: Eine Illusion der Sicherheit

In Magdeburg fanden in den vergangenen Wochen mehrere Gedenkveranstaltungen für die Opfer statt. Gedenkplatten wurden am Alten Markt in den Boden eingelassen. Ob der Weihnachtsmarkt in Magdeburg dieses Jahr eröffnet wird, wurde ausgiebig diskutiert. Nun entschloss man sich aber dazu, dass er dieses Jahr wieder stattfinden soll.

Das Landgericht rechnet mit einer mehrmonatigen Verfahrensdauer, bis in den März 2026 hinein. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungs­verwahrung.

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