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Wirtschaftsprognose 2026: Deutsche Wirtschaft stagniert weiter

Für das kommende Jahr sieht der Sachverständigenrat die deutsche Wirtschaft nur um 0,2 Prozent wachsen. Damit geht die Phase der schwankenden Stagnation nach der letzten Wirtschaftskrise weiter. Die „Wirtschaftsweisen“ empfehlen in ihrem Jahresgutachten Steuerreformen zugunsten von Unternehmen und eine gemeinsame europäische Aufrüstung.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat an diesem Mittwoch sein Jahresgutachten für 2025 vorgelegt. Darin stellen die sogenannten „Wirtschaftsweisen“ eine Fortsetzung der schwankenden Stagnation in Deutschland fest. Für das laufende Jahr rechnet das Gremium mit einem preisbereinigten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im vergangenen Jahr war das reale BIP in Deutschland um 0,5 Prozent geschrumpft und im Jahr 2023 sogar um 0,9 Prozent.

Als ursächlich für die weiter schwachen Zahlen sieht der Sachverständigenrat vor allem „die schwache private Investitionstätigkeit und die schwache Exportwirtschaft“. Für das nächste Jahr wird eine Erholung mit einem BIP-Wachstum von 0,9 Prozent erwartet, das vor allem durch höhere Staatsausgaben und eine höhere Zahl von Arbeitstagen getragen werde.

Wenig Wachstumseffekte durch Sondervermögen

Interessant ist, dass der Sachverständigenrat nur geringe Wachstumseffekte durch das im März beschlossene „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ der Bundesregierung sieht. Das Sondervermögen ermächtigt die Regierung, zusätzliche Kredite in Höhe von 500 Milliarden Euro für Investitionen unter anderem in Verkehrswege, die Energieinfrastruktur und Digitalisierung aufzunehmen.

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Die „Wirtschaftsweisen“ stellen hierzu fest, dass das Sondervermögen „bisher zu großen Teilen für Umschichtungen im Haushalt und zur Finanzierung konsumtiver Ausgaben“ anstatt für zusätzliche Investitionen genutzt werde. Weniger als 50 Prozent der Ausgaben aus dem Sondervermögen ließen sich als zusätzliche Ausgaben für Infrastruktur und Klimaneutralität klassifizieren.

Um dies in Zukunft zu ändern, schlagen die Sachverständigen vor, solche Zusatzinvestitionen durch gesetzliche Vorgaben für Bund und Länder zu erzwingen.

Gemeinsame europäische Rüstungsbeschaffung?

Ebenso schlägt das Gremium den weiteren Abbau von Handelsbarrieren und die Stärkung des Kapitalmarktes innerhalb der Europäischen Union vor. Vor allem solle es ein gemeinsames europäisches Vorgehen bei den Verteidigungsausgaben geben – etwa durch eine koordinierte Beschaffung von Rüstungsgütern durch die EU-Mitgliedsstaaten. Die „Verteidigungsfähigkeit“ könne „durch ein gemeinsames europäisches Vorgehen deutlich gestärkt werden“, so das Gutachten.

Bereits jetzt gibt es verschiedene gemeinsame Rüstungsprojekte zwischen EU-Ländern. Eine zentrale Rolle nimmt dabei der gemeinsame Bau eines Kampfpanzers zwischen Deutschland und Frankreich ein. Hinzu kommt unter anderem ein gemeinsames Satelliten-Projekt zwischen dem italienischen Konzern Leonardo, dem französischen Konzern Thales und dem deutsch-französischen Giganten Airbus.

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Der Sachverständigenrat schlägt außerdem grundlegende Reformen bei der Besteuerung von Unternehmen vor. Die kürzlich beschlossene Senkung der Unternehmenssteuern bis zum Jahr 2032 werde sich zwar „voraussichtlich moderat positiv auf Investitionen und Einkommen“ auswirken. Die effektive Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland sei im Vergleich mit anderen großen Industriestaaten oder europäischen Ländern mit 28,5 Prozent jedoch immer noch hoch.

Um diesen Zustand zu ändern, schlagen die Sachverständigen vor allem steuerliche Anreize für Investitionen vor. Kontrovers dürften vor allem kleine und mittlere Unternehmen dagegen die Vorschläge zur Reform der Erbschaftssteuer sehen. Die Ökonom:innen fordern nämlich mehrheitlich, zahlreiche Ausnahmen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer abzuschaffen. Dies dürfte in der Bundesregierung für Diskussionen sorgen.

Während die SPD seit längerem eine höhere Erbschaftssteuer fordert, lehnt CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eine solche ab. Immerhin eine der „Wirtschaftsweisen“ kann die Ministerin dabei auf ihrer Seite wissen: Ratsmitglied Veronika Grimm äußerte entgegen der Mehrheitsmeinung im Gremium, dass sie die vorgeschlagene Reform der Erbschaftssteuer für „fahrlässig“ halte.

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