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Berliner Polizeigesetz: KI-Überwachung, Datenspeicherung und Staatstrojaner künftig erlaubt

Berlin macht ernst: Mit neuen Befugnissen für KI-Kameras, Datenabgleiche und digitale Überwachung treibt die Hauptstadt den Ausbau staatlicher Kontrollinstrumente voran. Gleichzeitig zeigen Beispiele wie Hamburg, dass diese Entwicklung längst bundesweit an Fahrt aufnimmt.

Mit einer der umfangreichsten Sicherheitsreformen der vergangenen Jahre hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Berliner Polizeigesetz, das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), durch die Koalitionsparteien CDU und SPD neu gefasst und der Polizei deutlich erweiterte Befugnisse eingeräumt. Die Änderung umfasst etwa 750 Seiten und erlaubt künftig unter anderem KI-gestützte Videoüberwachung, den Einsatz von Verhaltensscannern, groß angelegte Datenanalysen und Staatstrojaner.

KI-Kameras an „kriminalitätsbelasteten“ Orten

Die weitreichendsten Neuerungen betreffen den Einsatz moderner Überwachungstechnologien: Künftig dürfen im öffentlichen Raum fest installierte Kameras betrieben werden, deren Aufnahmen per Künstlicher Intelligenz ausgewertet werden können. Diese Systeme sollen automatisiert erkennen, welches Verhalten Personen zeigen – eine Technologie, die derzeit etwa in Mannheim und Hamburg getestet wird, in Berlin nun aber regulär zum Einsatz kommen könnte. Sogar Drohnen soll die Berliner Polizei künftig zur Videoüberwachung benutzen dürfen.

Die Polizei soll KI-gestützte Videoüberwachung an sogenannten „kriminalitätsbelasteten“ Orten einsetzen dürfen. In Berlin zählen dazu derzeit der Alexanderplatz, Kottbusser Tor, der Görlitzer Park mitsamt Wrangelkiez, Hermannplatz und Donaukiez, Hermannstraße und Bahnhof Neukölln, die Rigaer Straße sowie die Warschauer Brücke.

Auch die Speicherung von Videoaufnahmen, etwa in U-Bahnhöfen, wird von 48 auf 72 Stunden verlängert.

Neue Befugnisse für biometrische Recherchen und Datenvernetzung

Die Polizei erhält zudem die Befugnis, das Internet nach Bildern zu durchsuchen, die Personen ähneln, die auf Überwachungsaufnahmen erscheinen – auch ohne konkreten Tatverdacht, sofern ein Kontakt zu einer verdächtigen Person besteht. Solche Informationen können in umfangreichen Datenbanken mit Bewegungsprofilen, Verhaltensmustern und sozialen Kontakten zusammengeführt werden, wofür KI-Systeme benutzt werden dürfen.

Ob mit oder ohne Chatkontrolle: KI-Massenüberwachung ist auf dem Vormarsch

Neue Befugnisse für digitale Überwachung und heimliche Zugriffe

Auch bei der Überwachung von Telefongesprächen und digitaler Kommunikation erhält die Polizei erweiterte Befugnisse: Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, bei der Chats und Gespräche direkt an der Quelle mitgelesen werden können, wird ausgebaut, bleibt jedoch weitgehend richterabhängig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist zudem eine Online-Durchsuchung von Computern zulässig, etwa zur Abwehr terroristischer Anschläge oder bei schweren Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität.

Zeigt sich eine verdächtige Person schwer zugänglich, kann die Polizei künftig auf den Einsatz eines Staatstrojaners zurückgreifen, um den Inhalt von Geräten sowie laufende Kommunikation auszulesen. Für die Installation dieser Überwachungssoftware sind verdeckte Zugriffe auf Wohnungen möglich.

Eine ähnliche Regelung wurde schon im Polizeigesetz von NRW getroffen, wogegen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben wurde. Das BVerfG hat die Regelung nicht beanstandet, somit wird also auch dieser Teil des neuen Berliner Polizeigesetzes unangreifbar.

Auch Hamburg setzt auf flächendeckende KI-Observation

Auch Hamburg zeigt, wie rasant sich KI-basierte Überwachung in deutschen Städten ausbreitet. Seit September werden am Hansaplatz und Hachmannplatz Kameras eingesetzt, deren Aufnahmen gezielt als Trainingsdaten für ein neues KI-System dienen – inklusive der Möglichkeit, unanonymisierte Videoaufnahmen länger zu speichern. Die Software soll „gefährliches Verhalten“ erkennen, produziert aber bereits jetzt häufig Fehlalarme: Umarmungen, Stolpern oder harmlose Bewegungen werden als Angriffe gewertet.

Datenschützer:innen warnen vor unkontrolliertem Datenzugriff, zumal die eingesetzten Hikvision-Kameras international wegen Menschenrechtsverletzungen kritisiert werden. Hamburg nimmt damit nicht nur massive Grundrechtseingriffe in Kauf, sondern etabliert ein Modell, bei dem Überwachung im öffentlichen Raum zum permanenten Experimentierfeld für KI-Systeme wird.

KI-Überwachung in Hamburg: Menschenrechte und Datenschutz adé

Abschließende Zusammenfassung und Ausblick

Das neue Berliner Polizeigesetz ist ein weiterer Beweis dafür, wo es hingehen soll: KI-gestützte Videoüberwachung, biometrische Recherchen, vernetzte Datenauswertung sowie tiefgreifende digitale Eingriffe wie Quellen-TKÜ, Online-Durchsuchungen und Staatstrojaner werden zur sicherheitspolitischen Normalität – inklusive verdeckter Wohnungszugriffe.

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