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Finanzstreit zwischen Bund, Ländern und Kommunen – Bangen müssen die Ärmsten

Während der Staat milliardenschwere Steuererleichterungen für Unternehmen beschließt, bleiben die Kosten für Sozialleistungen ein Zankapfel zwischen Bund und Ländern. Wer zahlt am Ende die Rechnung und wer geht leer aus? – Ein Kommentar von Bruno Schüller.

Auch nach Ende der Konferenz der Ministerpräsident:innen konnte keine Einigung im Finanzstreit zwischen Bund und Ländern erreicht werden. Dafür wird eine umfangreiche Staatsreform inklusive Stellenkürzungen vorgelegt. Während der Staat Auflagen für Unternehmen lockert, müssen sich vor allem Empfänger:innen von Sozialleistungen um ihre Zahlungen sorgen.

Den Hauptstreitpunkt im Gespräch zwischen Bund und Ländern bildete die Diskussion darüber, mit welchen Mitteln neu verabschiedete Steuer- und Leistungsgesetze finanziert werden sollen. Bisher hatte die Bundesregierung Gesetze verabschiedet und deren Umsetzung an die Landesregierungen oder Kommunen delegiert. Dabei wurden jedoch notwendige Mittel aus dem Bundeshaushalt zurückgehalten und die Finanzierung der Gesetze an die zuständigen Behörden ausgelagert. So fehlte an vielen Stellen das notwendige Geld, um die flächendeckende Zahlung von Sozialleistungen durch die Länder zu stemmen.

Wenn ganz oben über ganz unten verhandelt wird

Was hier nach politischen Machtspielchen in Form von Verhandlungen über die Zu- oder Absage von finanziellen Mitteln klingt, hat in vielen Fällen direkte Auswirkungen auf Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Unter den Begriff der Leistungsgesetze fallen unter anderem Zuschüsse für unterbezahlte Arbeiter:innen, Kindergeld und Sozialleistungen für Geflüchtete. Diese sozial marginalisierten Gruppen müssen auf eine baldige Einigung zwischen Bund und Ländern hoffen, ansonsten könnte es zu Kürzungen oder der Aussetzung von Zahlungen kommen.

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Dieser Streitpunkt zeigt, wie sehr die Bundesregierung versucht, noch an den letzten Resten ihrer sogenannten Sozialpolitik zu sparen. Das Auslagern schwerfälliger Leistungs- und Steuergesetze an die Behörden der Länder und Kommunen, um den Bundeshaushalt nicht weiter zu belasten, führte zu einem riesigen Defizit der Kommunen, das sich mittlerweile auf fast 30 Milliarden Euro beläuft. Gespart wird also doppelt an der falschen Stelle.

Seit Monaten schlagen die Kommunen gegen dieses falsche Zahlenspiel Alarm. Finanzminister Lars Klingenbeil (SPD) versicherte daher schon vor den Gesprächen zwischen Bund und Ländern, bei künftigen Leistungsgesetzen auf kommunale Haushalte zu achten und diese bei der Finanzierung von neuen Gesetzen zu unterstützen. Dem entgegen äußerten Vertreter:innen der Landesregierungen Bedenken. Sie merkten an, dass ein Großteil der Aufgaben in kombinierter Verantwortung getragen werden müsse.

Die Konferenz der Ministerpräsident:innen und das darauffolgende Gespräch mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatten somit nicht nur den Zweck, den Finanzstreit zwischen Bund und Ländern zu lösen, sondern darüber hinaus Widersprüchlichkeiten im gesamten föderalen System aufzulösen. Damit sollte weiteren Verwerfungen zwischen dem Bund auf der einen und den Ländern und Kommunen auf der anderen Seite vorgebeugt werden. Vorgeschlagen wurde ein Automatismus, der die Auslagerung von Gesetzen direkt mit der Zahlung von entstehenden Kosten verbindet. Trotzdem konnte nach mehrstündiger Beratung kein Beschluss erreicht werden. Eine Einigung wird nun Anfang des Jahres 2026 erwartet, bis dahin müssen weiterhin Länder und Kommunen die finanzielle Last stemmen.

Staatsreform – Entlastungen nur für die Reichen?

Geeinigt haben sich Kanzler und Ministerpräsident:innen auf den Entwurf einer Staatsreform zugunsten von Unternehmen. Hierfür wurde ein 200-Punkte-Plan vorgelegt, der vor allem die Beschleunigung bürokratischer Vorgänge als Ziel formuliert. Laut dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) dürfe „Deutschlandgeschwindigkeit“ in dieser Zeit „kein Schneckentempo sein“. Damit einhergehend sollen Auflagen für Unternehmen gelockert und Bewilligungsfristen verkürzt werden. Dies soll zu niedrigeren Personalkosten führen. Wie mit daraus entstehenden Entlassungen in der Verwaltung von Behörden und Unternehmen umgegangen werden soll, wird nicht thematisiert.

Zudem weht dem Beschlossenen noch weitere Kritik entgegen: Die Umweltschutzorganisation World Wide Fund For Nature (WWF) kritisiert, dass Bund und Länder die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie weiter hinauszögern und langfristig nur in abgeschwächter Form einführen wollen. Dies wirke sich negativ auf bestehende Klimaziele aus. Sebastian Breer, Klimaexperte beim WWF, betont: „Die Länder sollten sich im Bund und in Europa dafür einsetzen, dass ihre Bewohner:innen gut leben können, anstatt zukunftssichernde Instrumente anzugreifen.“ So endete die Konferenz der Ministerpräsident:innen.

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