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Gerichtsurteil im Fall Bentik: Sozialstunden für bundeswehrkritisches Meme

Was als Schüler:innenprotest gegen einen Bundeswehrbesuch in Freiburg begann, endete vor Gericht: Weil er ein satirisches Meme veröffentlichte, wurde Bentik von der Internationalen Jugend nun zu 15 Sozialstunden verurteilt. Der Prozess macht deutlich, wie wenig Raum antimilitaristische Kritik an Schulen bleibt – und mit welchen Mitteln Staat und Bundeswehr dagegen vorgehen.

Am 18. Dezember fand vor dem Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung gegen Bentik von der Internationalen Jugend statt. Der ehemalige Schüler hatte ein Meme gegen die Bundeswehr veröffentlicht und wurde dafür wegen Beleidigung zu 15 Sozialstunden verurteilt.

Von der Schule ins Gericht

Auslöser des Verfahrens war ein bundeswehrkritisches Meme, das im Februar dieses Jahres auf dem Instagram-Account einer Schüler:innenzeitung veröffentlicht worden war. Grundlage dafür war ein Foto, das nach einem Vortrag eines Jugendoffiziers der Bundeswehr an einem Freiburger Gymnasium von der Schule selbst gepostet worden war.

Das Meme bestand aus zwei Bildteilen: Auf dem ersten ist der Jugendoffizier vor einer PowerPoint-Präsentation zu sehen, deren Originaltitel lautet: „Demokratie verteidigen – aber wie?“ Ergänzt wurde dieser durch den Satz: „Also Kinder, wer von euch würde gerne an der Ostfront sterben?“ Der zweite Bildteil zeigt dasselbe Foto, nun jedoch mit einem eingeblendeten „Incoming Call“ von „SS-Siggie“ und der Unterschrift: „Oh, da muss ich kurz rangehen.“

Der Jugendoffizier erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung.

Anzeige wegen Meme: „Es zeigt, zu welchen Mitteln Staat und Bundeswehr greifen“

Schulleitung und Staatsschutz gegen antimilitaristischen Protest

Nach der Anzeige ließ der Jugendoffizier den Ursprung des Posts ermitteln und bezog dabei auch Familie und Schulleitung des Angeklagten mit ein. Bereits im Vorfeld des Vortrags hatte es einen engen Austausch zwischen Bundeswehr und Schulleitung gegeben, da die Schüler:innenzeitung zu Protesten gegen den Besuch der Bundeswehr aufgerufen hatte.

Wie aus der Strafakte hervorgeht, schrieb der Schulleiter eine E-Mail mit einer persönlichen Einschätzung zu Bentik an die Bundeswehr. Bentik wurde während des Unterrichts von einer Lehrkraft aus dem Klassenraum geholt, ihm wurde mit einem zeitweiligen Schulverweis gedroht und die Bundeswehr bereitete sich intern auf mögliche Störaktionen vor. Auch der Staatsschutz schaltete sich ein und rief nach der Veröffentlichung des Memes in der Schule an, um sich nach dem Verlauf der Proteste zu erkundigen.

Verurteilung, aber „kein Exempel“

Die Hauptverhandlung begann mit etwa 20 Minuten Verspätung. Der Jugendoffizier selbst sowie weitere Vertreter:innen der Bundeswehr waren nicht anwesend. In der Verlesung der Anklage erklärte die Staatsanwaltschaft, Ziel des Bundeswehrbesuchs am Gymnasium sei gewesen, über „aktuelle geopolitische Bedrohungslagen“ zu informieren.

Ein Vertreter des Jugendamts schlug zu Beginn des Verfahrens vor, dieses auch einstellen zu können. Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch an einer Verurteilung fest, betonte dabei, man wolle „kein Exempel statuieren“. Auch nach der Beweisaufnahme blieb sie bei dieser Haltung und forderte 25 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

„Ein Offizier in Uniform ist kein Politiker, sondern ein Beamter, der nicht in die Öffentlichkeit, sondern in ein Klassenzimmer kommt.“

Das Gericht verurteilte Bentik schließlich zu 15 Sozialstunden. Zur Begründung führte es aus, das Meme überschreite trotz seines grundsätzlich meinungsäußernden Charakters die Grenzen der Meinungsfreiheit. Es stelle eine persönliche Diffamierung des Jugendoffiziers dar, indem diesem eine Nähe zur SS unterstellt werde. Dies sei nach Auffassung des Gerichts nicht mehr von Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes gedeckt. Dass es sich bei „SS-Siggi“ um den verstorbenen Neonazi Siegfried Borchardt und nicht um einen SS-Offizier handelt, schien keine Beachtung zu finden.

Zentral waren dabei zwei Fragen: Erstens, ob das Meme die Bundeswehr als Institution oder den Jugendoffizier als Person angreife. Zweitens, ob ein Bundeswehrsoldat, der im Auftrag der Bundeswehr an Schulen Vorträge hält, als Person des öffentlichen Lebens anzusehen sei und damit mehr Kritik aushalten müsse.

Die Staatsanwaltschaft verneinte dies deutlich: „Ein Offizier in Uniform ist kein Politiker, sondern ein Beamter, der nicht in die Öffentlichkeit, sondern in ein Klassenzimmer kommt.“ Die Verteidigung widersprach dieser Auffassung entschieden, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Bundeswehr selbst in der Strafakte als Geschädigte geführt wird.

„Durch genau solche Maßnahmen werden Aktivist:innen eingeschüchtert und Protest wird kriminalisiert“

Die Verteidigung bewertete das Meme als satirische Meinungsäußerung. Ziel sei nicht gewesen, den Jugendoffizier persönlich zu diffamieren, sondern die Bundeswehr als Institution zu kritisieren. Dabei verwies Bentik auf strukturelle Probleme innerhalb der Bundeswehr, etwa auf immer wieder aufgedeckte rechtsextreme Netzwerke wie das Hannibal-Netzwerk oder verschwundene Waffen, die bei Rechten wieder auftauchen.

Insbesondere der Bezug zur „Ostfront“ sei vor dem Hintergrund aktueller politischer Debatten zu verstehen: steigende Rüstungsausgaben, Militarisierung der Gesellschaft und die erneute Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

In seinem Schlusswort ordnete Bentik den Prozess politisch ein: „Ich finde, es sollte uns allen sehr zu bedenken geben, dass antimilitaristische Schüler:innen, die zum Beispiel gegen die Besuche von Jugendoffizieren politischen Protest organisieren, mit repressiven Maßnahmen wie Gerichtsverfahren konfrontiert werden. (…) Durch genau solche Maßnahmen werden Aktivist:innen eingeschüchtert und Protest wird kriminalisiert.“

Zusätzliche politische Brisanz erhält der Fall durch Recherchen zum Anzeigeerstatter. Demnach hielt der Jugendoffizier einen Vortrag in einer Freiburger Burschenschaft – einem Milieu, das seit Jahren für nationalistisches und rechtes Gedankengut bekannt ist. Zahlreiche bekannte Faschist:innen waren oder sind Mitglieder solcher Verbindungen, darunter auch der ehemalige Freiburger AfD-Abgeordnete Dubravkó Mandic.

Protest nur „jugendlicher Leichtsinn“?

Während des Prozesses betonten Staatsanwaltschaft und Gericht wiederholt, Bentik sei noch jugendlich und befinde sich „in der Entwicklung“. Entsprechend drehte sich ein Teil der Befragung um sein familiäres Umfeld, seine Abiturnote und ob er bei seinen Eltern „mietfrei“ wohne. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, nach Jugendstrafrecht zu urteilen. Politischer Protest, der „über die Grenzen gehe“, sei in diesem Alter typisch.

Dabei wurde auch auf einer moralischen Ebene argumentiert. Bentik wurde gefragt, wie er sich fühlen würde, wenn gegen ihn ein Meme gepostet werden würde. Eine Prozessbeobachterin kommentierte später, es habe den Eindruck gemacht, als solle die Einordnung als Jugendlicher auch dazu dienen, seine politische Haltung zu delegitimieren. Beispielsweise schlug die Staatsanwaltschaft zudem vor, die Sozialstunden in einer staatlichen Institution abzuleisten, verbunden mit dem Hinweis, Bentik solle „keine gegnerische Haltung gegen den Staat einnehmen“.

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Kämpferisch gegen Krieg und Militarisierung

Nach dem Ende des Prozesses wurde Bentik vor dem Amtsgericht von solidarischen Unterstützer:innen mit der Parole „Kein Mensch, kein Cent der Bundeswehr!“ empfangen. Es folgte eine Kundgebung, bei der Bentik selbst sprach und betonte, wie wichtig es sei, den Protest gegen Aufrüstung und Wehrpflicht fortzusetzen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Anschließend zog ein kurzer Demonstrationszug durch die Stadt, der an der Mensa Rempartstraße in einer kämpferischen Abschlusskundgebung endete.

Die Verteidigung kündigte an, eine Berufung zu prüfen. Das Urteil sei nicht nur politisch relevant, sondern könne auch weitreichende rechtliche Folgen haben. Denn die Frage, ob Bundeswehroffiziere an Schulen als Repräsentanten der Bundeswehr auftreten würden und wie weit das Persönlichkeitsrecht die Meinungsfreiheit beschränkt, könnte auch bei anderen Störaktionen gegen die Bundeswehr an Schulen relevant werden.

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Für Bentik, seine Unterstützer:innen und viele andere Schüler:innen ist klar, dass dies nicht der letzte Protest gegen die Bundeswehr war – und vermutlich auch nicht das letzte Gerichtsverfahren. In seiner Abschlussrede machte Bentik deutlich, worum es ihm geht:

„Wenn wir in der Bundeswehr kämpfen, dann kämpfen wir für einen Staat, der unsere Schulen kaputtspart, der auf unserem Rücken Politik für die Reichen macht. Da haben wir keinen Bock drauf. Deshalb organisieren wir den Protest dagegen – und deshalb lassen wir uns von Repressionen nicht einschüchtern.“

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