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Kritik an neuem Polizeigesetz: SPD will in Sachsen (noch) nicht die totale Überwachung

Das sächsische Innenministerium hat einen Vorschlag zur Überarbeitung des Polizeivollzugsdienstgesetzes formuliert. Dieser beinhaltet die Befugnisse für das anlasslose Filmen in Autos mit Drohnen, KI-gestützte Datenanalyse und den Einsatz von Tasern. Die SPD rudert scheinbar zurück und äußert sich kritisch gegenüber Teilen des Vorschlags.

Sachsen zieht nach: neben Baden-Württemberg und Berlin möchte das Land mit dem neuen Vorschlag für eine Sicherheitsreform das Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) verschärfen. Der Entwurf des Innenministeriums, der 115 Seiten umfasst, gleicht sich den bisherigen Sicherheitsreformen anderer Bundesländer an. Das bedeutet: mehr Überwachung, mehr Kontrolle und mehr Rechte für die Polizei.

Baden-Württemberg und Berlin als Vorreiter

Neben Künstlicher Intelligenz wurde in Baden-Württemberg auch eine Experimentklausel eingeführt, um eigene IT-Produkte zu entwickeln – unter anderem, um Menschen einfacher ausfindig machen zu können. Ebenfalls wurde eine präventive polizeiliche Datenanalyse eingeführt, um Kriminalität im Voraus bekämpfen zu können.

In Berlin stehen ähnliche Änderungen im Gesetz. Mit ihrer 750-seitigen Reform haben die Behörden auch in der Hauptstadt viele Türen für eine KI-Überwachung geöffnet: Künftig dürfen in Berlin mehr Kameras in öffentlichen Räumen installiert und betrieben werden. Mit diesen Daten können Personen mit vorhandenen Daten aus dem Internet abgeglichen werden.

Berliner Polizeigesetz: KI-Überwachung, Datenspeicherung und Staatstrojaner künftig erlaubt

Sachsen reiht sich mit seinen Reformen in das Bild eines anwachsenden Überwachungsstaats ein: Ähnlich wie in Berlin sollen Trojaner auf privaten Geräten installiert werden dürfen. Auch die Straßen sollen mit KI-Überwachung und Gesichtserkennung „sicherer“ gemacht werden. Dazu sollen laut dem Vorschlag des Innenministeriums auch Drohnen eingesetzt werden dürfen, um anlasslos in Autos hinein zu filmen.

Anders als in vielen anderen Bundesländern und Städten soll sich zukünftig jedoch nicht auf die US-Firma Palantir Technologies verlassen werden. Für die SPD in Sachsen sei dies zu unsicher, da die Server nicht europäisch sind und dies ein Missbrauchspotential mit sich bringen würde. Stattdessen käme nur ein „natio­nales oder europäisches Produkt in Frage“, um die sichere Aufbewahrung der Daten zu garantieren.

SPD im Widerspruch

Nachdem die SPD im Kabinett den Vorschlag schon abgesegnet hatte, rudert sie jetzt zurück und äußerte sich ebenfalls kritisch. Dies war aber keine eigene Initiative, sondern geschah erst, nachdem der Reformentwurf sowohl von außen als auch von innen heftig kritisiert worden war. Unter anderem kam Kritik von der eigenen Jugendorganisation der SPD, den Jusos. Bereits im Oktober hatten die Jusos ihre Einwände gegen den Vorschlag formuliert.

Ob mit oder ohne Chatkontrolle: KI-Massenüberwachung ist auf dem Vormarsch

Die Kritik der SPD fiel insgesamt jedoch eher oberflächlich aus und sprach sich auch klar für einige Punkte aus: „Nicht al­les, was technisch möglich oder verfassungsrechtlich gerade noch zulässig ist, ist auch sinnvoll oder geboten“, erklärt Henning Homann, Vorsitzender der SPD-Fraktion in Sachsen. Doch man müsse laut Homann auch auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren.

Wie sich dieser scheinbare Mittelweg ausdrückt, zeigt sich z.B. an dem Einsatz von Tasern: Statt einer sofortigen und breitflächigen Ausstattung der Polizist:innen will die SPD die Elektroschocker zunächst in zwei der fünf Polizeidirektionen testen. Die Erprobung müsse mit einer „Evaluationspflicht“ einhergehen, doch einer flächendeckenden Ausweitung stünde realistisch nicht mehr viel im Weg.

Noch keine Mehrheit

Klar bleibt jedoch: Es wird Verschärfungen geben und die Reform wird kommen. Fraglich ist nur, wie einschneidend und in welcher Form. Die SPD und CDU bilden keine Mehrheit im sächsischen Landtag. Ihnen fehlen mindestens zehn Stimmen.

Die Grünen und die Linkspartei haben sich bisher gegen den Änderungsvorschlag am Polizeivollzugsdienstgesetzes geäußert. Die Grünen sprechen von einem „verfassungswidrigen Gesetzesentwurf“, Rico Gebhardt von der Linkspartei von einer „endlosen Polizeiwunschliste“.

Polizeigewalt: Unverzichtbarer Teil dieses Systems

Und im Koalitionsvertrag der CDU und SPD ist eine Zusammenarbeit mit der AfD ausgeschlossen: „Eine Zusammenarbeit oder eine Suche nach parlamentarischen Mehr­heiten mit der AfD als gesichert rechtsextrem eingestufter Partei wird es durch die neue Regierung und die Koalitionsfraktionen nicht geben.“ Somit bleibt vorerst nur noch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das sich noch nicht dazu geäußert hat.

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