In der abgelegenen Kleinstadt Verden findet seit Mai 2025 der Prozess gegen Daniela Klette statt. Seit Anfang Dezember werden Journalist:innen in Pausen vom Gelände des Landgerichts verwiesen. Will die Justiz damit die öffentliche Berichterstattung weiter einschränken? – Ein Kommentar von Ariane Müller.
Der Prozess gegen das mutmaßliche Mitglied der im 1998 aufgelösten Roten Armee Fraktion (RAF) Daniela Klette wegen 13 Geldbeschaffungsaktionen auf Geldtransporter und Supermärkte – davon sind jetzt 5 Anklagepunkte fallengelassen worden – findet seit Ende Mai 2025 vor dem Landgericht Verden in einer für 3,6 Millionen umgebauten ehemaligen Reithalle in Verden-Eitze statt.
Der Gerichtssaal in Eitze, einem Ortsteil von Verden, liegt vier Kilometer vom Zentrum entfernt. Einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe gibt es nicht. Stündlich fährt ein Bus vom Bahnhof Verden am Gerichtsort vorbei, die Haltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Im Gerichtssaal sitzen die Pressevertreter:innen und die Zuschauer:innen hinter einer Glasfront – komplett abgetrennt vom übrigen eigentlichen Prozessraum. In einer kurzen Prozesspause durften sie im Gerichtssaal bleiben, wenn sie es wollten. Für die Medienvertreter:innen gibt es einen Presseraum.
Willkürliche Anordnungen des Gerichts
Am 44. Verhandlungstag mussten aber alle in der Prozesspause den Saal verlassen. Dies war eine willkürliche Anordnung der Justizbeamt:innen. Die Pressesprecherin vom Landgericht, Sara Teufel, antwortete auf Anfrage, dass es eine klare Aussage vom Vorsitzenden Richter Lars Engelke gäbe, dass die Zuschauer:innen und die Presseleute nur in einer kurzen Verhandlungspause im Gerichtssaal bleiben dürfen. So mussten die Zuschauer:innen draußen im Regen stehen.
Einen Aufenthaltsraum wie im OLG Celle, wo der Prozess von Ende März bis Ende Mai zuerst stattgefunden hatte, gibt es hier nicht, weil die Reithalle noch nicht fertig war. Den Presseraum wiederum dürfen die Zuschauer:innen nicht betreten.
In der Mittagspause müssen die Zuschauer:innen das gesamte Areal verlassen. Die Journalist:innen konnten bisher in dieser Zeit immer den Presseraum nutzen, um dort ihre Artikel zu schreiben. Seit Dienstag, den 2. Dezember 2025 dürfen die Medienvertreter:innen in der mittäglichen Pause den Presseraum nun aber auch nicht mehr betreten und müssen ebenfalls das Gelände verlassen – eine ganz klare Behinderung der Pressearbeit.
Keine Ausweichmöglichkeiten für Zuschauer:innen und Journalist:innen
„Offenbar scheint es so zu sein, dass bei Pausenzeiten über 45 Minuten das gesamte Gelände geräumt werden muss, da mehrere Beamte benötigt werden, um die Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten. Da jedoch die Pausenzeiten der Kolleginnen und Kollegen eingehalten werden müssen, ist die Räumung des gesamten Geländes bei Pausen über 45 Minuten vorgeschrieben. Auf Nachfrage, ob die Zuschauer und die Presse nicht im Zuschauerraum verbleiben könnten, gerade bei diesen Wetterbedingungen, hieß es, dass dies nur mit erheblich mehr Personalaufwand möglich wäre“, so die Pressesprecherin des Landgerichts Verden, Sara Teufel.
Außerhalb des Geländes gibt es in der Nähe weder eine Bäckerei mit einem Café, noch eine Imbissstube, keinen Supermarkt, keine Gaststätte. Nur ein Hofladen, der in der wärmeren Jahreszeit auch frequentiert wurde, befindet sich in der fußläufigen Umgebung – mit ein paar Sitzgelegenheiten draußen. Nun aber ist die Winterzeit angebrochen.
Sollen durch solche Anordnungen die nicht zahlreichen Zuschauer:innen abgehalten werden, diesem Prozess beizuwohnen? Soll die Hauptaufgabe der Journalist:innen – das Schreiben von kritischer Berichterstattung – eingeschränkt werden? Soll damit letztlich die Öffentlichkeit indirekt ausgeschlossen werden?

