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„Recht und Ordnung“ zu Silvester – aber für wen?

Pünktlich zu Silvester ertönt es wieder aus allen Ecken: Höhere Strafen und mehr Spielraum für die Polizei sollen den Angriffen auf Einsatzkräfte zu Silvester Einhalt gebieten. Unter dem Vorwand der Gewaltprävention wird das staatliche Repressionsrepertoire erweitert. Die wirklichen Ursachen von Gewalt in unserer Gesellschaft bleiben dabei bewusst verschwiegen. – Ein Kommentar von Luis Tetteritzsch.

Zwischen Neujahresvorsätzen, Feuerwerk und Champagnergläsern hat die deutsche Politik ihre ganz eigene Tradition zu Silvester in den letzten Jahren entwickelt: Der Ruf nach einem starken, hochgerüsteten „Rechtsstaat“, dem alle Mittel zur Verfügung stehen, um „Recht und Ordnung“ zu schaffen. Wahlweise gemischt mit ein wenig rassistischer Hetze gegen migrantische Teile unserer Klasse werden gegen Ende des Jahres immer wieder Forderungen aufgestellt, die unter dem Deckmantel, Gewalt zu verhindern, der Polizei mehr Möglichkeiten einräumen, Gewalt auszuüben – und das ganz legal und straffrei.

Alle Jahre wieder: Randale und Rassismus an Silvester

Dobrindt und Hubig für höhere Strafen

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) wollen auch dieses Jahr mit dieser Tradition nicht brechen. Beide nehmen die Silvesternächte als Anlass, um härtere Strafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte zu fordern. Diese hätten laut Hubig in den vergangenen Jahren ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen und gerade in den Silvesternächten zeige sich die Notwendigkeit einer entschiedenen Antwort durch den „Rechtsstaat“.

Dafür soll der Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verschärft werden. Dieser soll außerdem einen neuen Namen tragen: „Widerstand gegen die Staatsgewalt; Angriffe auf Personen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben“.

Die Mindeststrafe soll von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe erhöht werden. Zudem soll allen, die durch ihr Handeln die Umsetzung der „dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit“ in irgendeiner Art und Weise auch nur behindern, bereits eine Freiheitsstrafe drohen. Geldstrafen sollen nur noch in seltenen Fällen verhängt werden.

In besonders schweren Fällen – z.B., wenn man Einsatzkräfte bewusst in einen Hinterhalt locken sollte, um sie dann anzugreifen – soll die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben werden. Damit werden Verschärfungen aus dem Repressionskatalog von Silvester 2024 ergänzt, die damals eine regelmäßigere Verurteilung mit der Höchststrafe von fünf Jahren einführten.

Hinzu kommt außerdem ein neuer Straftatbestand, und zwar der „Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf weitere Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben“. Damit wird der ursprüngliche Paragraph also auf eine größere Personengruppe ausgeweitet, unter welcher in Zukunft dann auch Ärzte zählen sollen.

Neue Strafverschärfungen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

Volksverhetzung: Entzug des passiven Wahlrechts

Fast unter dem Radar der öffentlichen Berichterstattung wird auch einer der jüngsten Lieblingsparagraphen des Strafgesetzbuches der deutschen Klassenjustiz der letzten Jahre verschärft: die Volksverhetzung. Diese Verschärfung stammt aus den Vereinbarungen des schwarz-roten Koalitionsvertrages.

Zukünftig soll neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und der Erhöhung der Maximalstrafe von drei auf fünf Jahre auch der Entzug des passiven Wahlrechts für bis zu fünf Jahre möglich sein. Das passive Wahlrecht stellt dabei das Recht dar, sich bei einer staatlichen oder nicht-staatlichen Wahl als Kandidat aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. Wer das passive Wahlrecht nicht besitzt, kann also für keine offiziellen politischen Ämter kandidieren.

Begründet wird dieser – zumindest im Rahmen des bürgerlichen Parlamentarismus – durchaus schwere Eingriff in das demokratische Mitbestimmungsrecht aller Bürger:innen mit dem Anstieg der politisch motivierten Straftaten mittels des Internets um 29,6 Prozent in 2024. Zwar belegen Statistiken eindeutig, dass die Straftat der Volksverhetzung in den überwiegenden Fällen von rechts geschieht. Gerade die palästinensische Solidaritätsbewegung war jedoch in den letzten Jahren unter besonderem Beschuss dieses Paragraphs. So wurden immer wieder Anstrengungen unternommen, die weltbekannte Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ mit der Begründung der antisemitischen Volksverhetzung zu verbieten und dient auch heute noch dazu, Versammlungen aufzulösen, Demonstrant:innen zu kriminalisieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Palästina-Solidarität: Um die Meinungsfreiheit müssen wir kämpfen!

Wie steht es um die Angriffe auf Einsatzkräfte?

Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Forderungen nach schärferen Gesetzen, mehr Befugnissen für die Polizei und härterem Vorgehen gegen „Randalierer“ und „Chaoten“ laut werden und dafür die gestiegene Anzahl von Angriffen auf Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste zu Silvester als Begründung herbeigezogen werden.

In der Debatte rund um die „erschreckend“ hohen Zahlen werden jedoch viele wichtige Details bewusst ausgelassen, um ein verzerrtes Bild der Realität zu zeichnen. So sind die Angriffe auf Einsatzkräfte 2024 im Vergleich zu 2023 laut Angaben vom Bundeskriminalamt (BKA) zwar gestiegen, jedoch lediglich um 0,3 Prozent. Bei einer Gesamtanzahl von 46.357 Fällen bedeutet das einen Anstieg um gerade mal 149 Fälle.

Hinzu kommt, dass in der BKA-Statistik von direkten Gewaltdelikten bis hin zu Nötigungen oder sogar rein verbalen Drohungen alles unter das Label von „Angriffen auf Einsatzkräfte“ gezählt wird. Bedrohungen sind mit 2,1 Prozent am meisten gestiegen, während Delikte wie gefährliche und schwere Körperverletzung sogar um 0,2 Prozent zurückgegangen sind.

Und auch das Bild von zur Hilfe eilenden Krankenwägen und Feuerwehrautos, die unter Dauerbedrohung stehen, stimmt so nicht ganz. Denn der größte „Betroffenenkreis“ dieser Angriffe ist und bleibt seit Jahren die Polizei mit insgesamt 106.875 Polizist:innen im Gegensatz zu gerade Mal 1.012 Fällen bei der Feuerwehr und 2.916 beim Rettungsdienst. Dabei ist es vor allem auch die Zahl der Angriffe auf die Polizei, die in den letzten Jahren stärker gestiegen ist (2017: 79.191), während sich die Zahlen für Feuerwehr (2017: 889) und Rettungsdienste (2017: 1.908) nicht in den selben Größendimensionen verändert haben.

Polizei und Feuerwehr – beide Freund und Helfer?

Während solche konkreten Zahlen kaum ihren Weg in die öffentliche Berichterstattung finden, sind sie jedoch essenziell, um sich ein richtiges Bild der Realität zu verschaffen. So sind es eben nicht die Einsatzkräfte der Feuerwehr oder Rettungsdienste, die tagtäglich Angriffen und Auseinandersetzungen ausgesetzt sind, sondern in erster Linie Polizist:innen.

Dabei kommt der Polizei jedoch eine ganz andere Funktion und Aufgabe in unserer Gesellschaft zu. Während die Feuerwehr und Rettungsdienste in der Regel gesellschaftliche Bedürfnisse bedienen, ist die Polizei Teil des Gewaltmonopols und Repressionsapparates des deutschen Staates und verkörpert in den Augen vieler Schikane, Unterdrückung und Repression. Zum Beispiel für Migrant:innen, die durch racial profiling regelmäßiger rassistischer Schikane durch die Polizei ausgeliefert sind oder politisch aktiven Menschen, die nicht selten der Lust, Laune und Willkür der Polizei auf Versammlungen ausgesetzt sind.

Gerade dort kommt es auch häufig zu den genannten „tätlichen Angriffen“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, da jeglicher Widerstand gegen die Willkür staatlicher Repression als Straftatbestand ausgelegt werden kann. Und das, obwohl die Eskalation in vielen Fällen von der Polizei politisch gewollt und provoziert wird.

Während Angriffe auf Arbeiter:innen im Krankenwagen oder dem Feuerwehrauto keinem politischen Zweck dienen und in den meisten Fällen lediglich Ausdruck eines stumpfen Gewaltausbruches sind, spielen direkte Auseinandersetzungen mit der Polizei nochmal eine andere Rolle. Sie sind es, die uns stellvertretend für das gesamte System in die Schranken weisen und uns Arbeiter:innen unseren Platz als Unterdrückte und Ausgebeutete – zur Not auch mit Gewalt – zuweisen.

Der „Rechtsstaat“ wird das Problem nicht lösen

Staat und Politiker:innen sind dabei also gar nicht an einer der Realität entsprechenden Darstellung, geschweige denn lösungsorientierten Herangehensweise an die Frage, wie man Gewalt in unserer Gesellschaft nachhaltig zurückdrängt, ernsthaft interessiert.

Wäre das der Fall, müssten sie sich mit den Ursachen und Umständen, in denen Gewalt auftritt, tiefer auseinandersetzen. So wäre klar, dass gerade in der Silvesternacht – wo zahlreiche Menschen unter Alkohol- und Drogenkonsum stehen und durch die Erlaubnis, Feuerwerkskörper zu zünden – natürlich eine besondere Situation entsteht, die jedoch nicht einfach mit härteren Strafen gelöst werden kann.

Gräbt man noch tiefer, müssen auch Frau Hubigs Versuche, das erhöhte Gewaltpotential in der Verrohung der Gesellschaft zu sehen, früher oder später an seine Grenzen stoßen, wenn man die Lösung lediglich innerhalb dieses Systems und seines „Rechtsstaates“ sucht.

Die Polizei steht niemals auf unserer Seite

So ist es doch gerade dieser Staat, die deutsche Politik und dieses System, dass in den vergangenen Jahren zu einer Verrohung der Gesellschaft führt. Sei es durch die Unterstützung von Kriegen wie in der Ukraine, der Rückendeckung des Genozids am palästinensischen Volk, einem politischen Schwenk hin zu einem offenen Kriegskurs, der das Töten und Sterben wieder in das alltägliche Bewusstsein der Menschen holen möchte, der Rechtsruck oder die stetige Normalisierung faschistischer Positionen in Politik und Gesellschaft.

Selbst das BKA kommt zu der Schlussfolgerung, dass soziale Missstände, der eigene ökonomische und soziale Abstieg und Verschlechterung der Lebensstandards Menschen unter Stress und Existenzängste setzt und dadurch auch impulsive Reaktionen begünstigt. Es steigt das Potential, sich gegen diese Missstände, zur Not auch gewaltvoll, zu wehren.

Hier muss natürlich auch klar betont werden: Nicht jede Gewaltausübung ist gleich systembedingt – ein Großteil der Gewalt in der Silvesternacht ist außerdem mit Sicherheit kein Akt der Rebellion. Neben Angriffen auf Einsatzkräfte schließt das beispielsweise auch patriarchale Gewalttaten ein, die zu derartigen Festlichkeiten gehäuft auftreten, und hinter denen auch konkrete Täter stehen, die als solche benannt und bekämpft werden müssen. Viel eher stellt sich die Frage, wer diesen Kampf führen soll.

Denn bei der Beseitigung dieser Missstände wird uns kein starker „Rechtsstaat“ helfen, der doch gerade die Rolle einnimmt, das dahinterliegende System aufrechtzuerhalten. Stattdessen wird nur ein konsequenter Kampf, der die Probleme an der Wurzel packt, das Bedürfnis beseitigen, den eigenen Frust über die Ungerechtigkeiten in dieser Gesellschaft auch explosiv auszulassen – und zwar dann, wenn wir dieses ungerechte System explosiv beseitigt haben.

Luis Tetteritzsch
Luis Tetteritzsch
Seit 2023 Autor für Perspektive Online. Schreibt gerne über die Militarisierung des deutschen Imperialismus und den Widerstand dagegen.Denn: „Der Hauptfeind steht im eigenen Land!“

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