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Staatliche Überwachung als Normalzustand – eine Bestandsaufnahme 2025

Wer dachte, persönliche Daten seien sicher, erlebte 2025 das Gegenteil: Drohnen, Kameras, KI-Analysen und Staatstrojaner durchdringen immer mehr Lebensbereiche und die Vorratsdatenspeicherung kehrt auf Bundesebene zurück. Das Netz an Überwachungsmaßnahmen wird auch im kommenden Jahr immer enger werden. – Ein Kommentar von Alexandra Baer.

2025 erreichte die staatliche Überwachung in Deutschland eine neue Qualität: Digitale Massenüberwachung, automatisierte Analyse öffentlicher Räume und verdeckte Eingriffe in private Lebensbereiche, die noch vor wenigen Jahren wie Science-Fiction wirkten, werden zunehmend Realität.

Bund und Länder haben Gesetze reformiert, Pilotprojekte ausgeweitet und technische Grundlagen geschaffen, die Polizei und Geheimdiensten erheblich mehr Handlungsspielraum verschaffen. Es gibt kein einzelnes „Überwachungsgesetz“, sondern ein engmaschiges Netz aus Maßnahmen, das Schritt für Schritt fast alle Lebensbereiche durchdringt.

Anlasslose Datenspeicherung für mehrere Monate

Ein zentraler Baustein dieses Ausbaus ist die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene: Das Bundesjustizministerium plant erneut eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen aller Internetnutzer:innen über drei Monate. Ergänzt werden soll dies durch weitergehende Verkehrs- und Standortdatenspeicherung, erleichterte Funkzellenabfragen und perspektivisch durch KI-gestützte Auswertungen.

Bereits an dieser Stelle zeigt sich ein Muster, das sich durch die folgenden Reformen zieht: Unter Verweis auf neue technische Möglichkeiten werden Maßnahmen wiederbelebt, die Gerichte in der Vergangenheit mehrfach als rechtswidrig eingestuft hatten. Der Europäische Gerichtshof hatte frühere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Dennoch wird das Instrument nun erneut politisch forciert – diesmal soll es jedoch „grund- und europarechtskonform“ sein.

Massenüberwachung: Neuer Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Verdeckter Zugriff auf Wohnungen in Berlin

Parallel dazu wurden im Jahr 2025 auf Länderebene zahlreiche Polizeigesetze reformiert oder verschärft. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung in Berlin: Anfang Dezember 2025 wurde das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz grundlegend umgebaut und zählt seither zu den schärfsten Polizeigesetzen Deutschlands.

Die Reform erlaubt nun den breiten Einsatz von KI-gestützter Videoüberwachung, Drohnen und biometrischer Bildersuche im öffentlichen Raum, insbesondere an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten. Die Speicherdauer von Videoaufnahmen wurde verlängert, Datenanalysen wurden ausgeweitet und neue digitale Eingriffsbefugnisse geschaffen. Dazu zählen Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen und der Einsatz von Staatstrojanern, die in bestimmten Fällen sogar mit verdeckten Wohnungszugriffen verbunden sein können.

Berliner Polizeigesetz: KI-Überwachung, Datenspeicherung und Staatstrojaner künftig erlaubt

Diese Berliner Reform wirkt weit über die Hauptstadt hinaus. In Sachsen wird über eine Verschärfung des Polizeigesetzes diskutiert, die sich in zentralen Punkten an Berlin und anderen Bundesländern orientiert.

Vorgesehen sind Drohnenüberwachung, KI-gestützte Datenanalyse, Gesichtserkennung und ein erweiterter Einsatz sogenannter Distanz-Elektroimpulsgeräte. Zwar wurden einzelne Punkte nach Kritik der SPD abgeschwächt, der grundsätzliche Kurs eines Ausbaus polizeilicher Überwachungsbefugnisse bleibt jedoch bestehen und wird auch von den Sozialdemokraten mitgetragen.

Kritik an neuem Polizeigesetz: SPD will in Sachsen (noch) nicht die totale Überwachung

Anlasslose KI-Überwachung – zukünftig auch mit Palantir

In Nordrhein-Westfalen wurde seit dem Jahr 2015 die Zahl der fest installierten Polizeikameras von wenigen Dutzend auf mehrere Hundert erhöht, ergänzt durch mobile Anlagen, die flexibel an vermeintlichen Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt werden. Eine transparente Übersicht über die überwachten Orte existiert nicht. Offiziell dienen die Kameras bislang vor allem der Live-Beobachtung, doch wie bereits in Berlin und Sachsen wird auch hier perspektivisch über den Einsatz automatisierter Auswertungssysteme diskutiert.

Auch in Baden-Württemberg wurden die rechtlichen Hürden für den Einsatz von Kameras gesenkt und die Speicherdauer von Aufnahmen ausgeweitet. Gleichzeitig erhält der Verfassungsschutz Zugriff auf private Videoquellen, etwa aus Einkaufszentren oder Parkhäusern, ohne eigene Überwachungstechnik installieren zu müssen.

Von 12 auf 220 Kameras – Massive Ausweitung der Videoüberwachung in NRW

Noch weiter geht der Einsatz solcher Systeme in Hamburg und Mannheim, wo zentrale Plätze mit KI-gestützten Kameras überwacht werden. Die Software analysiert Bewegungs- und Verhaltensmuster und meldet vermeintliche Gefahrensituationen automatisiert an die Polizei. Schon harmlose Gesten können dabei Alarme auslösen. Die aufgezeichneten Daten dürfen über Monate gespeichert und zugleich als Trainingsmaterial für die Weiterentwicklung der Systeme genutzt werden.

Die Pilotphase der KI-gestützten Videoüberwachung in Mannheim läuft bis Ende 2026. Jedoch wird in beiden Städten bereits über eine Verknüpfung der Kamerasysteme mit umfassenden Analyseplattformen wie Palantir diskutiert, was den Schritt von punktueller Überwachung hin zu vernetzten Kontrollsystemen weiter beschleunigen würde.

Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir sprach sich erst am Sonntag für mehr KI-Überwachung an unsicheren Orten aus und fordert ein Gesamtkonzept für öffentliche Räume, das Pilotprojekte wie in Mannheim ausweitet.

KI-Überwachung in Hamburg: Menschenrechte und Datenschutz adé

Psychisch kranke Menschen unter Generalverdacht

Auch andere gesellschaftliche Bereiche sind vom „Sicherheitswahn“ betroffen: In Hessen etwa sollen Kliniken künftig die Polizei informieren, wenn Patient:innen nach einer Zwangseinweisung als potenziell gefährlich eingeschätzt werden.

Obwohl die Betroffenen formal informiert werden sollen, können diese Benachrichtigungen erst Jahre später erfolgen. Faktisch umgeht man damit die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz der Betroffenen. Schaffung von mehr Therapie- und Klinikplätzen oder Beratungsstellen? Nein, lieber Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen.

Psychisch krank und unter Generalverdacht – wie der Überwachungsstaat wächst

Bundespolizei und BND bekommen mehr Befugnisse

Auch auf Bundesebene wurden 2025 die Befugnisse von Polizei und Co. deutlich erweitert: Das Bundespolizeigesetz soll modernisiert werden, um neue digitale Eingriffsmöglichkeiten wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu ermöglichen. In erster Lesung debattierte der Bundestag bereits am 18. Dezember 2025 über die geplante Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.

Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) will zukünftig nicht mehr nur mithören, sondern auch mitmachen: Er soll neue Kompetenzen erhalten, die weit über klassische Informationsbeschaffung hinausgehen. Geplant sind unter anderem Sabotagehandlungen, Cyberangriffe, längere Datenspeicherung und der verstärkte Einsatz KI-gestützter Analyseverfahren.

Sabotage, Cyber-Angriffe und KI-Überwachung – Aufrüstungsphantasien beim BND

KI-Rechenzentrum der Telekom und Schwarz-Gruppe geplant

Flankiert wird dieser rechtliche Ausbau durch massive Investitionen in technische Infrastruktur. Der geplante Bau eines milliardenschweren KI-Rechenzentrums durch die Deutsche Telekom und die Schwarz-Gruppe steht exemplarisch für den Versuch, Deutschland als Standort für leistungsfähige KI-Systeme zu positionieren.

KI-Modelle werden sowohl zivil als auch militärisch genutzt, etwa zur Überwachung oder Ziel-Identifikation. Der Bau der Rechenzentren ist Teil eines globalen Wettlaufs um KI, Chips und Seltene Erden, bei dem Deutschland seinen Platz als technologische Macht sichern will.

Telekom und Schwarz-Gruppe: Milliardenschwere KI-Rechenzentren geplant

Für alle, die ihre Daten gerne bei sich behalten, war das Jahr 2025 also ein neuer Tiefpunkt. Und es sieht kaum nach Besserung aus – im Gegenteil: 2026 scheint einen weiteren Ausbau der anlasslosen KI-Überwachung, Verschärfung der Polizeigesetze auf Landes- sowie Bundesebene und weitreichender Datenspeicherung vorzusehen.

Alexandra Baer
Alexandra Baer
Autorin Seit 2023. Angehende Juristin, interessiert sich besonders für Migration und Arbeitskämpfe. Alexandra ist leidenschaftliche Fußballspielerin und vermisst die kalte norddeutsche Art in BaWü.

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