Jahrelang investierte das Berliner Versorgungswerk der Zahnärzte Pflichtbeiträge in riskante Finanzgeschäfte. Ab 2026 könnten Renten um bis zu 50 Prozent sinken. Betroffene Zahnärzt:innen haben eine Petition für Transparenz und Rechenschaft gestartet.
Im Januar tauchten erstmalig Berichte auf, dass das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin in einer finanziellen Krise steckte. Die Aufgabe dieses Versorgungswerks ist die Verwaltung und Bereitstellung der Rente für die etwa 10.000 Zahnärzt:innen in Berlin, Brandenburg und Bremen, die dafür verpflichtend einzahlen müssen.
Nach neuen Aufdeckungen wurde jedoch klar, dass das Versorgungswerk durch hochriskante Investitionen der Pflichtbeiträge knapp die Hälfte der insgesamt 2,2 Milliarden Euro verloren haben könnte. „Wir müssen derzeit – Stand Ende November 2025 – mit einem Verlust von rund der Hälfte des Anlagevermögens rechnen: also etwa 1,1 Milliarden Euro zum Stichtag 31.12.2024“, so das Versorgungswerk gegenüber Perspektive Online.
Riskante Investments
Ab 2013 investierte das Versorgungswerk die Pflichtbeiträge in alle möglichen Unternehmen und Finanzpakete, die große Gewinne versprachen, während eher sicherere deutsche Staatsanleihen keine Zinsen mehr abwarfen. Einige der Unternehmen, in die investiert wurde, sind in finanzielle Schieflage geraten.
In einer Doppelt-oder-nichts-Manier versuchte das Versorgungswerk sich an nochmals riskanteren Investitionen, unter anderem in Luxushotels auf Ibiza, Sardinien und in Schottland. Zudem versuchten die Vertreter:innen mit unversicherten Rettungsdarlehen die untergehenden Firmen aus der Misere zu ziehen, was in der Versenkung von noch mehr der Pflichtbeiträge endete.
Auf Anfrage von Perspektive Online erklärt das Versorgungswerk, dass es „nicht einige wenige problematische Investitionen waren. Vielmehr war ein großer Teil der Investitionen der früheren Führung des VZB nicht rechtskonform und auch nicht wirtschaftlich sinnvoll.“
Rechtsanwalt Mirko Röder, Verteidiger des ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Ingo Rellermeier, erklärte gegenüber dem RBB: „Welche Verluste wann entstanden und durch wen zu verantworten sind, bleibt dem Ergebnis der Ermittlungen vorbehalten. In jedem Falle gilt die Unschuldsvermutung.“ Auf Anfrage von Perspektive Online äußerte sich Rellermeier nicht.
Mittlerweile ist der Großteil der Unternehmen, in die investiert wurde, pleite oder kurz davor – so auch Element Insurance. Dieses Berliner Start-up hat derart riskante Geschäfte mit Versicherungen anderer Unternehmen gemacht, dass es irgendwann seine eigene Rückversicherung verloren hat und damit ein Betriebsverbot von der zuständigen Bundesanstalt BaFin. Während seines Untergangs 2025 gehörte Element Insurance zu 80 Prozent dem Versorgungswerk, womit es allein in 2022 und 2023 etwa 110 Millionen Euro Pflichtbeiträge verspielte.
Außerdem wurde sich auch an den skandalösen Geschäften Immobilienkonzerns Signa von René Benko beteiligt. 2023 war der Mutterkonzern des Firmen-Imperiums pleite gegangen, nachdem er im Zuge der Zinswende aufgrund fiktiver Geldtransfers zahlungsunfähig wurde.
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Betroffene fordern Transparenz und Rechenschaft
„Nach internen Berechnungen drohen ab 2026 Rentenreduzierungen um bis zu 50 Prozent. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte, die jahrzehntelang eingezahlt haben, stehen vor dem finanziellen Ruin“, heißt es in einer Petition. Mareen Scharf, eine betroffene Zahnärztin, hat die Petition, die bereits über 2.000 Unterzeichner:innen hat, gestartet. Sie fordert Transparenz und Rechenschaft von den Verantwortlichen vom Versorgungswerk und von der Berliner Senatsverwaltung.
Während die Berliner Senatsverwaltung ihre Verantwortung dementiert und die Forderungen nach Transparenz und einem Untersuchungsausschuss ablehnt, scheint das Versorgungswerk auf einzelne Forderungen einzugehen.
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Kurz nachdem im Januar bekannt wurde, dass auf diese Weise Pflichtbeiträge versenkt wurden, hat das Versorgungswerk in einem Schreiben an die betroffenen Zahnärzt:innen versichert, „kein versicherungsmathematisches Problem“ zu haben. Es wären zwar Verluste durch „externe Umstände“ entstanden, aber es stehe „in keiner Weise zur Diskussion, zugesagte Anwartschaften oder Renten abzusenken“. Man könne einfach die angesparten Gewinne nutzen, um die jetzigen Verluste auszugleichen, wodurch „keine Deckungslücken“ entstünden.
Entgegen diesem positiven Bild teilte das Versorgungswerk im letzten Absatz des Schreibens noch mit, dass es bereits im November des Vorjahres beschlossen hatte, die Auszahlung der Renten aus den Beiträgen von 2023 nicht so umsetzen zu können, wie es zuvor angekündigt war.
Erst im August wendete sich das Versorgungswerk erneut auf Druck der weiteren Berichterstattungen mit einem weiteren und diesmal vertraulichem Schreiben, das Perspektive Online vorliegt, an die betroffenen Zahnärzt:innen. Nun konnte auch das Versorgungswerk nicht mehr leugnen, „dass es zu spürbaren Einschnitten bei Ihren Rentenansprüchen und zu höheren Beiträgen“ kommen könnte.
Außerdem wurde mitgeteilt, dass bereits im Juli mehrere Mitglieder des Verwaltungsausschusses ausgetauscht wurden, was die Vertreter:innen des Versorgungswerks unter sich und ohne Rücksprache mit den Betroffenen umsetzten. Zudem seien bereits im Februar die Ermittlungen gegen entlassenen Vertreter:innen des Verwaltungsausschusses und die Berliner Senatsverwaltung eingeleitet worden. Den entlassenen Vertreter:innen wird die jahrelange und systematische Missachtung und Umgehung von internen und übergeordneten Anlagevorschriften vorgeworfen.
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Im Augustschreiben tauchten zudem noch weitere Vorwürfe zwischen den alten und neuen Vertreter:innen auf: Es hätte nur „gegen enorme Widerstände“ ein Kurs der Aufklärung eingeschlagen werden können. Zudem entstehe „der Eindruck, dass frühere Verantwortungsträger und wirtschaftlich mit ihnen verbundene Funktionsträger der zahnärztlichen Standespolitik die Ursachen der Verluste dem neuen Verwaltungsausschuss zuschreiben wollen“.
Beschwichtigend wurde dann noch den betroffenen Mitgliedern mitgeteilt, dass ein „grundlegender Kurswechsel“ eingeleitet sei, sodass man künftig Regularien beachten und „durch unabhängige Experten begleiten“ lassen und transparenter sein wolle.
Das Versorgungswerk erklärte dazu gegenüber Perspektive Online: „Seit der neue Verwaltungsausschuss (VA) vor einigen Monaten ins Amt kam, haben wir die Mitglieder transparent und zeitnah über den Stand der Aufarbeitung des Finanz- und wohl auch Korruptionsskandal im VZB auf dem Laufenden gehalten.“
Diese angebliche neue Transparenz sollte im Oktober zum ersten mal bewiesen werden: Thomas Schieritz, der neue Vorsitzende des Versorgungswerks, lobte sich und seine Vertreter:innen: „Wir haben kürzlich in einem Treffen am 11. Oktober Zwischenresultate und Investments vorgestellt – erstmals offen für Mitglieder.“ Mareen Scharf, die Initiatorin der zuvor erwähnten Petition, berichtete hingegen kritisch vom Treffen. Die betroffenen Mitglieder hätten dabei keine Fragen stellen dürfen.
Keine Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung
Dieser Skandal zieht auch Aufmerksamkeit auf die anderen berufsständischen Versorgungswerke, in denen Freiberufler:innen zur Mitgliedschaft und Einzahlung verpflichtet sind. Deshalb sind tendenziell gutverdienende Freiberufler:innen wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Architekt:innen keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Viele Versorgungswerke investierten die Pflichtbeiträge ihrer Mitglieder zunehmend in riskante Finanzpakete und Unternehmen, weil sichere Staatsanleihen seit einigen Jahren in Zusammenhang mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank nur noch wenig bis keine Gewinne abwarfen. In dieser Phase hatten einige Versorgungswerke deshalb unter anderem riskante Projekte investiert.
Die übergeordnete Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen relativiert das Handeln der Versorgungswerke und verweist auf ein unvermeidbares Restrisiko bei Investitionen der Pflichtbeiträge von Versorgungswerken.
Auch das vertrauliche Augustschreiben des Versorgungswerks wird beschwichtigend damit abgerundet, dass sich „in diesen schwierigen Zeiten“ beweisen müsste, „dass die berufsständische Selbstverwaltung ein Garant für die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder ist.“ Den betroffenen Zahnärzt:innen wird vermittelt, dass sie immerhin kein Teil des normalen Rentensystems sein müssten, in dem ihre Gutverdiener-Interessen noch weniger berücksichtigt würden.

