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Anklage im Maja-Prozess: „Tag der Ehre“ als linkes Terror-Event

Im Budapester Verfahren gegen Maja T. hielt die Verteidigung das Plädoyer. Sie kritisiert massive Verfahrensmängel und das Fehlen klarer Beweise. Die ungarische Staatsanwaltschaft fordert für die vermutete Körperverletzung hingegen 24 Jahre Haft. Das Urteil wird am 4. Februar gesprochen.

Am Donnerstag hat ein weiterer Prozesstag im Gerichtsverfahren gegen Maja T. in Budapest stattgefunden. Diesmal wurden weitere Beweise angeführt und das Plädoyer der Verteidigung gesprochen. Eigentlich sollte am Donnerstag das Urteil gesprochen werden – allerdings wurde dies wegen eines noch ausstehenden Gutachtens auf den 4. Februar verschoben. Am vergangenen Prozesstag, letzten Montag, hielt auch die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Darin forderte sie erneut die hohe Haftstrafe von 24 Jahren.

Hintergrund zum Prozess

Maja wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Antifaschist:innen, am „Tag der Ehre“ im Jahr 2023 – einem nationalsozialistischen Gedenktag in Budapest – Straftaten begangen zu haben. Den Antifaschist:innen, die nun im Rahmen des sogenannten Budapest-Komplexes verfolgt werden, wird unter anderem unterstellt, Neonazis (teils in SS-Uniformen) angegriffen zu haben.

Bereits die Auslieferung Majas nach Ungarn im Juli 2024 war rechtswidrig erfolgt – das Bundesverfassungsgericht erklärte dies aufgrund systemischer Mängel und schlechter Haftbedingungen. Allerdings hatten das Berliner Kammergericht und das Landeskriminalamt Maja zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Nacht- und Nebelaktion nach Ungarn gebracht.

Faschist:innen in und vor dem Gericht

Am Prozesstag waren erneut alle antifaschistischen Kundgebungen vor dem Gericht von den ungarischen Behörden verboten worden. In einem Interview mit der Presse vor Prozessbeginn kritisiert auch Majas Vater, Wolfram Jarosch, dass die Faschist:innen hingegen an jedem Prozesstag Kundgebungen und Demonstrationen anmelden durften. Im selben Moment trafen 30 uniformierte und vermummte Faschist:innen am Gericht ein. Auch deutsche Faschist:innen sollen im Gericht anwesend gewesen sein.

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Staatsanwaltschaft fordert 24 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft beschreibt in ihrem Abschlussplädoyer am Montag die Geschehnisse am Tag der Ehre in Ungarn im Jahr 2023 als linkes Terror-Event und spricht von „beispiellosen“ Angriffen auf neun Menschen. Sie geht davon aus, dass die Angriffe lebensgefährlich hätten sein können und nur durch Zufall nichts Schlimmeres passiert sei. Als Beleg dafür führt die Staatsanwaltschaft Zeug:innenaussagen an und betont wiederholt, dass „Mützen“ Schlimmeres verhindert hätten.

Konstruiert wird auch eine „kriminelle Vereinigung“ mit Auslandsbezug. Als Begründung wird die angebliche Arbeitsteilung einer Gruppe von Leuten, Fluchtrouten, Signalen und eine klare Hierarchie angeführt. Außerdem sollen auf Stöcken gemischte DNA-Spuren gefunden worden sein, die ein gemeinsames Handeln belegen sollen.

Teil dieser „kriminellen Vereinigung“ sollen nicht nur Maja, sondern auch Lina E. und Johann G. sein. Dabei, so stellt die Verteidigung klar, hatte Maja zum Gründungszeitpunkt als 17-jährige:r Schüler:in keinerlei Kontakt zu Lina oder Johann, und auch darüber hinaus gibt es keine Belege für Beziehungen und Absprachen zwischen diesen Personen. Lina und Johann werden mit der antifaschistischen Gruppe Antifa-Ost in Verbindung gebracht, Lina wurde bereits 2023 zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Insgesamt fordert die Staatsanwaltschaft für die 25-jährige Person Maja T. eine Haftstrafe von 24 Jahren – eine enorm hohe Strafe. Dabei wird ganz offen das Ziel der Abschreckung benannt und von einer Gefahr für die Gesellschaft und Schäden für Tourismus und Sicherheitsgefühl gesprochen. Ob sie mit Tourismus die Personen in den SS-Uniformen meint, lässt die Staatsanwaltschaft offen.

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Kein Verfahren, kein Vergeben, kein Vergessen

Die Verteidigung kritisiert in ihrem rund 21 Seiten langen Abschlussplädoyer am Donnerstag nicht nur die rechtswidrige Auslieferung von Maja und folterähnliche Haftbedingungen in Ungarn, sondern auch die gravierenden Verfahrensmängel: Dokumente lagen nicht auf Deutsch vor, Übersetzungen im Gerichtssaal fehlten. Beweismaterial durfte nicht ins Gefängnis gebracht werden, sodass Maja sich hätte vorbereiten können. Maja konnte deshalb Vorhaltungen oft nicht nachvollziehen. Auch wurde die Beweisaufnahme geschlossen, ohne ein bereits vorliegendes psychologisches Gutachten auszuwerten.

Die Identifikation erfolgte über unscharfe Bilder und irreführende Nummerierungen. Majas teils schlechter Gesundheitszustand wurde zudem immer wieder ignoriert: Verhandlungstage fanden statt, obwohl die Verhandlung mehrmals wegen Majas Schwäche unterbrochen werden musste. Auch dass Maja zur vermeintlichen „Hauptfigur“ eines Prozesses gemacht wurde, kritisiert die Verteidigung. All das habe dazu geführt, dass Majas Recht auf ein faires Verfahren deutlich eingeschränkt wurde.

Den größten Widerspruch sieht die Verteidigung darin, wie der Sachverhalt an sich dargestellt wird und welche Beweise überhaupt existieren. Maja konnte weder auf Videos klar identifiziert werden, noch von Zeug:innen. Eine Ausnahme stellt ein Video in einem Café dar – dort ist Maja allerdings ganz klar unbeteiligt.

Auch das Strafmaß steht in völligem Missverhältnis zu den vorgeworfenen Taten: Alle medizinischen Gutachten zeigen klar, dass keine lebensgefährlichen oder schweren Verletzungen vorlagen und alle Verwundungen innerhalb von wenigen Tage abgeheilt waren. Die Gutachten bestätigen auch, dass keine der Krafteinwirkungen geeignet gewesen wäre, lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen.

Es lohnt sich vor Augen zu führen, dass in Budapest kein versuchter Mord oder ähnliches verhandelt wird, sondern lediglich eine „gefährliche Körperverletzung”. Darunter wird eine Körperverletzung verstanden, die mit einem gefährlichen Werkzeug hervorgerufen wird. Ein solches Delikt führt zumindest in Deutschland nicht direkt zur Haftstrafe – im Fall des Faschisten Robert H., der jemanden mit einem Messer in den Bauch gestochen hatte, gab es sogar nur eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

24 Jahre Haft für eine gefährliche Körperverletzung ist also ein viel zu hohes Strafmaß im Verhältnis zur verhandelten mutmaßlichen Tat. In zwei Wochen, am 4. Februar, wird das Urteil erwartet. Dafür werden in vielen Städten bereits Solidaritätsaktionen für Maja geplant. Am 7. Februar wird zu einer Großdemonstration in Jena aufgerufen.

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