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Budapest-Komplex: Terrorinszenierung in Düsseldorf

Am 13. Januar hat die Hauptverhandlung vor dem OLG Düsseldorf gegen sechs Antifaschist:innen begonnen. Vorgeworfen werden ihnen Angriffe auf Faschist:innen in Budapest und Erfurt. Außer- und innerhalb des Gerichtssaals kommt den Angeklagten Solidarität entgegen.

Mit verspätetem Start begann die Verhandlung gegen Paula P., Emilie D., Clara W., Nele A., Luca S. und Moritz S. im Hochsicherheitsgebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Rand der Stadt. Die 160 Zuschauerplätze waren voll besetzt. Nicht nur das Gebäude mit Stacheldraht und Hubschrauberlandeplatz sorgte für eine Bedrohungskulisse: Vor dem Gebäude waren Polizist:innen mit automatischen Sturmgewehren platziert.

Den Angeklagten werden die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchter heimtückischer Mord sowie Körperverletzungsdelikte vorgeworfen. Der Großteil der Taten soll 2023 am sogenannten Tag der Ehre in Budapest begangen worden sein. Dieser stellt den europaweit größten faschistischen Aufmarsch dar, welcher jährlich stattfindet und große Teile der faschistischen Bewegung aus Europa mobilisiert. Hinzu kommen vorgeworfene Überfälle auf Kleidungsgeschäfte, die besonders viel Material der Nazi-Szene vertreiben.

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Das OLG als Verhandlungsort: Terrorinszenierung und Abschottung

Als „overcharging“ bezeichnete die Verteidigung die Orts- und Gerichtswahl des Oberlandesgerichts Düsseldorfs durch den Generalbundesanwalt. Damit ist gemeint, dass zunächst alle Register bis zur maßlosen Übertreibung gezogen werden, um eine möglichst hohe Straferwartung beim Senat psychologisch zu verankern. Später wird jedes Abrücken von dieser Straferwartung an diesem überzogenen Anker gemessen.

Dazukommend sei die Anklage am OLG ein taktisches Mittel: Durch das fantasierte Konstruieren einer nicht näher beschriebenen Vereinigung könne der Generalbundesanwalt von umfassenderen Befugnissen im Ermittlungsverfahren Gebrauch machen. Normalerweise werden an den Oberlandesgerichten Völkermord und ähnliche Delikte verhandelt. Während in der Öffentlichkeit schon das Bild einer „neuen RAF“ gezeichnet wurde, haben die Gerichte insbesondere den Vorwurf des versuchten Mordes in dem anderen bisher stattgefundenen Prozess des sogenannten Budapest-Komplexes gegen Antifaschistin Hanna aus Nürnberg formuliert. Dass der Generalbundesanwalt den Mordvorwurf in dem aktuellen Prozess nochmal bedient, zeugt von einem gnadenlosen Verfolgungswillen.

Dazu kommt: Fünf der sechs Angeklagten kommen aus Ostdeutschland, der Prozess selbst findet also fernab ihres eigentlichen Wohnortes statt. Das steht eigentlich in den Grundsätzen des Jugendstrafrechts, welches einen gemäßigten Umgang fordert. Dieses spielt für vier der sechs Angeklagten eine Rolle, da diese zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Der Gerichtsbezirk Düsseldorf ist jedoch weder Tatort, Wohnort, noch hilfreich bei der Zeugenvernehmung. Die lange Entfernung erschwert die Verteidigung und führt zu zusätzlicher Isolation der Angeklagten – was nicht zuletzt auch eine Last für Familie und Freund:innen der Angeklagten bedeutet.

Ein weiterer Teil der großen vermeintlichen Terrorinszenierung ist der Fakt, dass der Generalbundesanwalt bei anderen Gewaltakten in der Vergangenheit eine Übernahme der Prozessführung ablehnte, etwa im Fall des rassistischen Mordes an Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam. Dies zeigt die klare Schwerpunktsetzung der obersten Repressionsbehörde, welche sich auf antifaschistische Kräfte konzentriert.

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„Antifa Ost“ oder Budapest-Komplex?

Eine bis zum Prozessauftakt ungeklärte Frage war, ob das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollte oder nicht. Der Senat argumentierte dabei, dass die Aufnahme der angeblichen „Antifa Ost“ sowie der Namen der Angeklagten auf die Terrorliste der USA weitreichende Folgen haben könnte, wie etwa die Einschränkung der Reisefreiheit und der Ausschluss vom internationalen Zahlungsverkehr. Der Prozess würde deshalb unter den wachsamen Augen der USA geführt werden.

Gleichzeitig stellte die Verteidigung einen Antrag, die Öffentlichkeit nicht auszuschließen. Zu breit sei bereits öffentlich berichtet und teilweise vorverurteilt worden, als dass die Sache nun hinter verschlossene Türen verbannt werden könne.

Die von der Verteidigung angesprochene Vorverurteilung findet dabei auch innerhalb des Gerichtssaals statt. Immer wieder fallen von Seiten der Anklage die Namen der beiden Antifaschist:innen Lina E. und Johann G., welche ihrerseits Angeklagte des sogenannten Antifa Ost-Verfahrens in Dresden sind. Das Gericht sieht dabei die sechs Angeklagten als Mitglieder einer konstruierten, antifaschistischen Vereinigung, deren Anführerin die Kasseler Studentin Lina E. gewesen sein soll – obwohl die in Düsseldorf behandelten Taten erst Monate nach der Festnahme von Lina E. passiert sein sollen. Eine gemeinsame „Hammerbande“ gebe es der Verteidigung zufolge demnach nicht.

Prozessauftakt: Antifa-Ost-Verfahren in Dresden

Auch weitere bekannte Namen werden genannt, so z.B. die der Antifaschist:innen Maja und Zaid, welche auch jeweils im Rahmen des Budapest-Komplexes verfolgt und im Fall von Maja angeklagt worden sind. Antifaschist:in Maja wurde im Juni 2024 rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert und befindet sich seitdem in Isolationshaft unter folterähnlichen Bedingungen. Auch Zaid aus Nürnberg ist von einer derartigen Ungerechtigkeit bedroht.

Vor allem der Fall von Maja stellt dabei den Mythos eines vermeintlichen Rechtsstaates offen in Frage. Auch vor dem Hintergrund der rechtswidrigen Auslieferung nach Ungarn seien die sechs in Düsseldorf Angeklagten zuvor untergetaucht, so die Verteidigung. Die Anklage wiederum sieht darin eine klare Nähe zu den Methoden der Roten Armee Fraktion (RAF) und bezeichnet im Laufe des Prozesses ein antifaschistisches Tatmotiv gar als niederen Beweggrund – und das in einer Zeit, in der faschistische Kräfte weltweit im Aufschwung sind.

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Kämpferische Stimmung im und vor dem Gericht

Mehrfach waren im Gerichtssaal laute Parolen wie „Free all Antifas“ und „Ihr seid nicht allein“ zu hören. Einzelne im Publikum hatten auch Papiere mit solidarischen Aufschriften dabei. Das Betreten des Gerichtssaals durch die Angeklagten wurde dabei von lautem Applaus und La-Ola-Wellen begleitet.

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Auf der Kundgebung vor dem Gericht nahmen ca. 80 Personen teil, was für einen Prozess dieser Art eine beträchtliche Anzahl ist und von einem gewissen öffentlichen Interesse an dem Budapest-Komplex zeugt. Unter anderem die Mutter der angeklagten Clara aus Hamburg hielt dabei einen Redebeitrag, außerdem wurde ein Grußwort des Antifaschisten Zaid verlesen. Die Internationale Jugend Düsseldorf hat zudem auch fernab des Gerichts im Düsseldorfer Stadtgebiet Flyer und Plakate verteilt. Noch wenige Tage zuvor gab es am Samstag eine Demonstration verschiedener antifaschistischer Gruppen in Düsseldorf.

Der Prozess selbst wird sich wohl in über 70 Prozesstagen marathonähnlich bis ins Jahr 2027 ziehen. Zum nächsten Termin am 20. Januar sind bislang noch keine Zeug:innen geladen, es ist mit weiteren Eröffnungsplädoyers zu rechnen. In Budapest wiederum erwartet Antifaschist:in Maja am 4. Feburar ein Urteil, die ungarischen Gerichte plädieren weiterhin auf bis zu 24 Jahren Haft für die Person aus Jena. Solidarische Initiativen rufen deshalb am 15. Januar zu einem bundesweiten Aktionstag für Maja auf.

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