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CSU debattiert indirekte Herabsetzung der Strafmündigkeit

Die aktuelle Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Bei der Klausurtagung der CSU wird ein neues Modell debattiert, welches diese Regelung aufweichen soll. Es droht eine Herabsetzung der Strafmündigkeit durch die Hintertür.

Zwischen Dienstag und Donnerstag hält die CSU-Landesgruppe des Bundestags ihre Klausurtagung in Seeon ab. Hier wird aktuell auch über eine immer wieder aufkommende Debatte in Bezug aufs Strafrecht diskutiert: Auch Kinder unter 14 Jahren sollen strafrechtlich belangt werden können.

Die Herabsetzung des Mindestalters für die eigene Straffähigkeit ist in konservativen und rechten Kreisen schon seit längerer Zeit ein beliebtes Thema. Beispielsweise spricht sich die Deutsche Polizeigewerkschaft seit längerem für verschiedene Formen der Verschärfung des Strafrechts, auch gegenüber Minderjährigen, aus.

Generell wird dabei mit einer vermeintlich steigenden Jugendkriminalität sowie mit der Verantwortung des Staates zum Schutz der Opfer von Verbrechen argumentiert. So spricht sich mit einer ähnlichen Begründung auch die AfD für eine Herabsetzung des Mindestalters für Straffälligkeit aus.

Laut polizeilichen Kriminalstatistiken ist die Anzahl der straftatverdächtigen Kinder unter 14 Jahren im Jahr 2024 aber zurückgegangen; im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie sei allerdings ein Anstieg zu vermerken. Es handelt sich aber bei der überwiegenden Mehrheit der Vergehen um sogenannte Bagatelldelikte, also zum Beispiel Ladendiebstähle. Körperverletzungen seien in der Minderheit und Morddelikte generell die absolute Ausnahme.

Psychische Gesundheit: Jugend leidet an krankem System

So kommt das Deutsche Jugendinstitut in seiner Forschung zu den Feststellungen, dass Straftaten bei Kindern eher episodenhaft vorkommen und tendenziell geringe Wiederholungs- bzw. Rückfälligkeitsgefahr haben. So höre das Verhalten von straffälligen Kinder in der Regel ohne Intervention von alleine auf.

„Verantwortungsverfahren“ schon ab 12 Jahren

Auf ihrer Klausurtagung spricht sich die CSU zwar nicht für eine direkte Herabsetzung der Strafmündigkeit aus, trotzdem sollen nach dieser Idee auch Kinder ab 12 Jahren vor Gericht landen können. In einem neuen „Verantwortungsverfahren“ sollen Staatsanwaltschaft und Jugendgericht unter Anwesenheit der Kinder und der Erziehungsberechtigten das Tatgeschehen im Gerichtssaal aufarbeiten. Dem Gericht würden dann bundesweit einheitliche „Erziehungsmaßnahmen“ möglich sein.

Dieser erneute Vorstoß wird von verschiedenen juristischen Expert:innen kritisiert. So spricht beispielsweise die Strafrechtlerin Prof. Dr. Gabriele Kett-Straub von „einem Bürokratiemonster“, welches am Ende trotzdem nur bei der Unmündigkeit der Angeklagten ankommen würde. Sie sagt auch: „An der Strafmündigkeitsgrenze sollte man nur rütteln, wenn belegt wäre, dass junge Menschen heute tatsächlich früher die Reife besitzen, das Unrecht ihrer Taten einzusehen. Entwicklungspsychologisch lässt sich eine solche frühere Verantwortlichkeit jedoch nicht begründen“.

Jugendhilfe und Prävention bleiben außen vor

Von anderen Stellen wird zudem kritisiert, dass die Bestrafung von Kindern und Jugendlichen fokussiert werde. Hingegen würden die dringend benötigte Jugendsozialarbeit und die Jugendämter nicht ausreichend gefördert, obwohl eben gerade diese eine präventive Wirkung auf Kriminalität von Kindern und Jugendlichen hätten.

Überwachung statt ehrlichem Kinderschutz

So spricht die Berliner Strafrechtlerin Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn davon, dass es „bereits Restorative Justice-Praktiken [gibt], die von den für Kinder zuständigen Jugendämtern angewendet werden können, die sehr effektiv sind und auch einen echten Mehrwert für die Geschädigten haben“. Diese müssten aber auch entsprechend finanziert werden.

Die Befürchtungen von Jugendschützer:innen und auch einigen Rechtsexpert:innen lassen sich also so zusammenfassen, dass der neue Vorstoß der CSU einen Versuch darstelle, die Strafmündigkeit durch die Hintertür herabzusenken. Währenddessen werden präventive Maßnahmen wie Sozialarbeit und Jugendhilfe immer schlechter gefördert, wohingegen die Bestrafung und Repression immer stärker in den Vordergrund rückt.

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