Mitte Dezember begann von Seiten der GLS-Bank und der Sparkasse eine Debanking-Kampagne gegen verschiedene linke Organisationen in Deutschland. Im Rahmen eines Eilverfahrens konnte die Rote Hilfe nun einen ersten Erfolg gegen die Kontenkündigungen erringen.
Am 20. Dezember 2025 gab die Rote Hilfe bekannt, dass die GLS-Bank und die Sparkasse Göttingen die Konten des Vereins gekündigt haben. Begründet wurde dieser Schritt von der GLS-Bank mit einem erhöhten Arbeitsaufwand bei der Überprüfung von Kontenbewegungen und einem möglichen Reputationsbedenken. Auslöser für diese Entscheidung schien aber die Einstufung der sogenannten „Antifa Ost“ als terroristische Vereinigung von Seiten der USA.
Die Rote Hilfe unterstützt die angeklagten Antifaschist:innen, denen eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung Antifa Ost zur Last gelegt wird, bei mehreren Prozessen. Dadurch könnte die US-Regierung Sanktionen gegen die Banken verhängen und sie vom internationalen Zahlungsnetzwerk SWIFT ausschließen. Von den Kontokündigungen waren auch andere linke Organisationen wie das Anarchist Black Cross Dresden, die DKP sowie einige Klima-Gruppen betroffen.
Angriff auf Antifaschismus: Konten der Roten Hilfe gekündigt
Kein Angriff ohne Antwort
Die Rote Hilfe antwortete daraufhin mit einer politischen Kampagne gegen das sogenannte Debanking und einer juristischen Anfechtung der Kündigung. Des weiteren soll die Solidaritätsarbeit des Vereins weitergehen. Ein Sprecher der Roten Hilfe erklärte gegenüber Perspektive: „Der Angriff auf die Rote Hilfe ist ein Angriff auf die gesamte linke Bewegung und muss auch als solcher beantwortet werden.”
Vor Gericht gab es nun einen ersten Erfolg: das Landgericht Göttingen hat im Rahmen eines Schnellverfahrens die Sparkasse Göttingen dazu verpflichtet, die Konten weiterzuführen. Die Begründungen der Sparkasse wurden vom Gericht als unzureichend gewertet. Es entschied in seiner mündlichen Begründung, dass die politischen Entscheidungen eines Drittstaats keine ausreichende Grundlage für die Schließung von Konten darstellten.
Rote Hilfe nach Kontokündigung: „Wir werden uns auch politisch zur Wehr setzen“
Wie geht es weiter?
Sollte die Sparkasse dennoch an der Kündigung festhalten, müsste dieses in einem regulären Hauptsache-Verfahren geklärt werden, schreibt die Rote Hilfe in ihrer Erklärung zum Urteil. Diese Option scheint aber nicht vom Tisch zu sein – immerhin ist die „Antifa Ost“ immer noch als Terrororganisation in den USA gelistet und die Rote Hilfe als eine mit den Antifaschist:innen solidarische Gruppe allgemein bekannt. Des weiteren stehen auch noch die Kontokündigung bei der GLS-Bank im Raum, sowie die Kündigungen der Konten anderer Organisationen.
Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe erklärt dazu: „Das Gericht hat klargestellt, dass politische Entscheidungen und Listungen eines Drittstaates kein Maßstab für das Handeln deutscher Banken sein dürfen. Die von der Sparkasse vorgebrachten Gründe konnten das Gericht nicht überzeugen.“ Das Urteil sei ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Kontokündigungen.

