Das Bundesinnenministerium (BMI) plant die Einrichtung eines gemeinsamen Zentrums des Bundes und der Länder zur Abwehr „hybrider Bedrohungen“. Das Zentrum soll einen Raum für den Austausch von Polizei und Geheimdiensten bieten, der eigentlich per Trennungsgebot verboten ist.
„Hybride Bedrohung“ oder „hybrider Angriff“ – Von diesen Begriffen liest man zuletzt immer häufiger. Gemeint sind damit in der Kriegsführung Angriffe, die nicht auf militärische Ziele aus sind, sondern beispielsweise durch Sabotageakte oder false-flag Operationen das Vertrauen der zivilen Bevölkerung in den Staat versuchen zu untergraben.
Um diesen besser Herr zu werden, will das Bundesinnenministerium nun ein neues Organ – ein sogenanntes Zentrum zur Abwehr dieser Angriffe – aufbauen. Das Zentrum soll einen schnelleren Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene ermöglichen und dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellt werden.
Dazu sollen dann unter anderem die Polizei und der Verfassungsschutz der Länder, die Bundespolizei, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, der Zoll, das Bundesamt für Migration und Geflüchtete und die Generalbundesanwalt gehören.
Nicht das erste Hinterzimmer
Schon 2004 entstand ein erstes gemeinsames Zentrum, in dem Vertreter:innen deutscher Repressionsbehörden zusammenkommen. Mit dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin setzte man als Reaktion auf den Terroranschlag 9/11 ein Abwehrzentrum zur Bekämpfung von islamisch-fundamentalistischem Terrorismus ein.
Im Jahr 2009 entstand dann das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegaler Migration (GASIM), 2012 folgte das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), mit dem Fokus auf linke und rechte Aktivist:innen.
Seit einigen Jahren besteht zudem eine Arbeitsgruppe „Hybrid“ im Innenministerium, welche sich mit dem gleichen Thema der hybriden Kriegsführung auseinandersetzt. Das neue Zentrum soll die Arbeit besser strukturieren und es ermöglichen, Vorfälle und Taten schneller zu analysieren.
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Die deutsche Staatspolizei
Alle dieser Zentren und Austauschsorte besitzen keine rechtliche Grundlage. Eher im Gegenteil: In Deutschland besteht ein striktes Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei. Das Gebot stammt aus der Nachkriegszeit und gilt als eine der Lehren aus dem Nationalsozialismus.
Mit der Trennung sollte eine Neuentstehung der Geheimen Staatspolizei (Gestapo), oder einem ähnlichen Organ, verhindert werden. Die Gestapo vereinte als faschistische Staatspolizei den Geheimdienst und die Polizei der Weimarer Republik. Sie besaß die Kombination aus Befugnissen, die Menschen auszuspionieren und die Exekutivmacht, sie auch zu verhaften oder zu töten.
Während in der BRD die Länder und der Bund deshalb eigentlich eigene Geheimdienste und Polizeien besitzen, stellen die Austauschzentren eine erneute Verschmelzung der beiden Kompetenzen dar.
Rechtfertigung und Repression
Von diesem rechtlichen Grundsatz möchte man sich aber nicht aufhalten lassen. Der Vorwand der „dauerhaft angespannte[n] Bedrohungslage“, den ein Sprecher des Innenministeriums aufwirft oder die Aussage „Geschwindigkeit bedeutet an dieser Stelle Sicherheit“ von Thilo Geiger, einem Oberstleutnant der Bundeswehr, ersetzen die Debatte um die rechtliche Frage mit einer vermeintlichen Dringlichkeit der Gefahrenabwehr.
Es bleibt fraglich, ob das neue Zentrum eine rechtliche Absicherung bekommen wird. Der rechtliche Rahmen ist definitiv umstritten, da das Trennungsgebot besteht und der Informationsaustausch strikt geregelt sein muss. Gleichzeitig sollen hochrangige Vertreter:innen der gesammelten Geheimdienste und Polizeien im Hinterzimmer ungestört reden können.
Das neue Zentrum entsteht auch in einer Zeit der steigenden politischen Repressionen gegen linke und fortschrittliche Kräfte. Die Möglichkeiten einer zur politischen Staatspolizei verschmolzenen Exekutive mit Zugang zu geheimdienstlichen Informationen zeigt auch in diesem Kontext einen erschreckenden Blick in die Vergangenheit auf.

