Mit einer Debatte um das Recht auf Teilzeit startet die Mittelstands- und Wirtschaftsunion einen Angriff auf die Rechte von Arbeiter:innen. Betroffen wären vor allem Frauen und Rentner:innen. Doch die deutsche Wirtschaft würde auch dies nicht retten.
Aus der CDU-eigenen Lobbygruppe Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) kommt aktuell ein viel diskutierter Vorstoß zur deutlichen Einschränkung des Rechts auf Teilzeit. In einem Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ an den CDU-Parteitag im Februar fordert sie eine Einschränkung des bislang unbegründeten Rechts auf Teilzeit. So soll dieses nur noch mit einer „besonderen Begründung“ garantiert sein – Als Beispiele werden „die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung“ genannt.
Außerdem soll laut dem Vorschlag für Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung „ein grundsätzlicher Vollzeit-Vorbehalt gelten“. Das heißt, dass Menschen, die ohne „besondere Begründung“ in Teilzeit arbeiten, der Zugang zu diesen Sozialleistungen verwehrt werden soll. Denn, so zumindest die MIT: „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren“.
Dabei ist das Recht auf Teilzeit in Deutschland schon jetzt mit zahlreichen Schlupflöchern versehen. So gilt die Regelung in der Regel nur bei Unternehmen mit 15 oder mehr Arbeiter:innen. Außerdem muss man seit mindestens sechs Monaten in dieser Stelle gearbeitet haben und den Wunsch auf verringerte Arbeitszeit drei Monate im Vorhinein ankündigen. Selbst dann sind Unternehmen nur dann dazu verpflichtet, die Verringerung in Kauf zu nehmen, wenn keine betrieblichen Gründe im Weg stehen.
Trotzdem stellt der Vorstoß der MIT eine enorme Verstärkung der Situation dar. So würde so der bisher bestehende rechtliche Grundsatz aus dem Weg geräumt werden und die Kapitalseite in Arbeitszeitverhandlungen massiv bevorteilen. Besonders hart getroffen würden Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind – für sie würde eine solche Regelung effektiv einen Zwang auf Vollzeitarbeit oder einen Kampf um die Anerkennung einer „besonderen Begründung“ bedeuten.
Frauen besonders betroffen
In Teilzeit sind überwiegend Frauen beschäftigt. Laut dem Statistischen Bundesamt haben 2024 fast die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit gearbeitet. Gründe hierfür sind vor allem die Betreuung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen. Diese Sorgearbeiten werden überwiegend von Frauen durchgeführt.
Zwar würde dies nach der vorgeschlagenen Regelung als „besondere Begründung“ gelten, die Beweispflicht hierfür läge aber vermutlich bei den Arbeiter:innen selbst. Frauen, die durch patriarchale Strukturen auf dem Arbeitsmarkt ohnehin stark benachteiligt sind, müssten also voraussichtlich nachweisen, dass sie sich etwa um die Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen kümmern, um ihr Recht auf Teilzeit wahrnehmen zu können. Das könnte den Zugang zum Jobmarkt massiv einschränken oder erschweren.
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„Lifestyle-Teilzeit“ nur Mythos
Eine weitere Begründung der MIT für den Vorschlag ist „das Ausschöpfen des inländischen Potenzials“ von Fachkräften. Demnach sei ein Anstieg der Teilzeitbeschäftigten mitverantwortlich für den Fachkräftemangel in Deutschland und könne dadurch bekämpft werden, dass Fachkräfte in Teilzeit mehr zur Vollzeitarbeit getrieben werden.
Seit 1991 hat sich die Anzahl der Menschen, die in Teilzeit arbeiten, tatsächlich von 18,5% auf 40,1% mehr als verdoppelt. Allerdings hat sich das Arbeitsvolumen wegen dieses Anstiegs laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nicht verändert, was an einem Anstieg der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten festgemacht wird: Durchschnittlich arbeiten Personen in Teilzeit dem IAB zufolge rund 18 Stunden pro Woche.
Zudem sei der Anstieg auch auf einen Beschäftigungszuwachs von Branchen mit hohem Teilzeitanteil, wie etwa Gesundheits- und Sozialwesen, Erziehung und Schule, zurückzuführen. Es ist also anzuzweifeln, dass mit dem Versuch der Abschaffung des Rechts auf Teilzeit das Problem des Fachkräftemangels und der schwächelnden deutschen Wirtschaft gelöst werden kann.
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Kritik von allen Seiten
Kritik an dem Vorschlag kommt unter anderem von den DGB-Gewerkschaften. Die Vorsitzende des DGB in Sachsen, Daniela Kolbe, wirft gegenüber dem MDR Teilen der CDU vor, die soziale Marktwirtschaft beseitigen zu wollen, und hofft auf „die Vernünftigen in der CDU“.
Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisiert den Vorstoß und identifiziert ihn als Zwang zur Mehrarbeit. Sie warnt davor, Menschen unter Generalverdacht zu stellen: „Die Forderung, Teilzeit nur noch in engen Ausnahmefällen zuzulassen, verkommt zu einer ungeheuerlichen Unterstellung, Arbeitnehmer seien faul und müssten zur Mehrarbeit gezwungen werden.“
Der Koalitionspartner SPD hat ebenfalls enorme Probleme mit dem Vorschlag des CDU-Wirtschaftsflügels. Mehrere Bundesabgeordnete und andere ranghohe SPD-Politiker:innen leisteten in den letzten Tagen Kritik, so verkündete Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns: „Die CDU ist nicht klug beraten, wenn sie ständig verkündet, dass die Menschen in Deutschland nicht genug arbeiten“.
Zuckerbrot statt Peitsche?
Inzwischen rudert auch die Union selbst stark zurück, so stellte sich unter anderem der CSU-Chef Markus Söder klar gegen die Idee. Auch Steffen Bilger, der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, macht klar, dass der Vorstoß innerhalb der CDU nicht angenommen würde: „Ich bin mir sicher, dass der Antrag so weder ein positives Votum der Antragskommission bekommen wird, noch dass er so beim Bundesparteitag beschlossen wird.“,
Allerdings geht es in fast allen Fällen der Kritik von Politiker:innen nicht um die grundsätzliche Idee, dass Arbeiter:innen mehr arbeiten müssten, sondern eher um die Form, in der das erreicht werden soll. Das gilt vor allem für die CDU, so erklärt Bilger lediglich: „Die Wortwahl ist wirklich verunglückt“.
Nun soll es laut CDU eher darum gehen, die Rahmenbedingungen für Vollzeitarbeit zu verbessern, anstatt Teilzeitarbeit zu benachteiligen. Es tun sich hierbei gewisse Parallelen zur „Aktivrente“ auf – Auch dort wurden Steuervorteile für Mehrarbeit explizit als Alternative zu Sozialkürzungen präsentiert.

