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Privatsphäre adé: Chat-Kontrolle und Vorratsdatenspeicherung in der EU

Entschlüsselt, gesammelt und ausgewertet – die Massenüberwachung wird immer umfassender. Auf EU-Ebene und in den Nationalstaaten verdichten sich die Vernetzungen, während Videoüberwachung zunehmend mit polizeilichen Datenbanken verknüpft wird. Überwachung durchdringt immer mehr Ebenen des gesellschaftlichen Lebens. – Ein Kommentar von Aziza Mounir.

Ende-zu-Ende-verschlüsselt – diese Information steht beim Messenger-Dienst WhatsApp zu Beginn jeder neuen Unterhaltung im Chat. So eine Form der Verschlüsselung bedeutet, dass nur die Endnutzer, also Sender und Empfänger, die Nachricht unverschlüsselt lesen können. Weder der Betreiber noch Behörden können – ohne weitere Mühen – die Nachrichten mitlesen.

Bei manchen Messenger-Diensten ist das technologisch auch nicht möglich: Signal beispielsweise kann nicht auf die Entschlüsselung zugreifen, die notwendig wäre, um die verschlüsselten Nachrichten zu lesen, selbst wenn sie das wollten. Doch genau das will die EU mit allen Mitteln ändern.

Schlechter Empfang bei der EU-Chat-Kontrolle

Die Einführung einer sogenannten Chat-Kontrolle würde die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung technologisch und politisch verbieten. Eine entsprechende EU-Verordnung zur Chat-Kontrolle wird seit mehr als drei Jahren diskutiert. 2022 hatte die EU-Kommission eine Verordnung vorgelegt, die dem Schutz von Kindern dienen soll. Im Rahmen dieser Verordnung sollen Nachrichten, Fotos, Videos und Audiodateien automatisch – also bei jeder Nachricht – nach entsprechenden Inhalten vom Anbieter selber kontrolliert werden.

Freiwillige Überwachung statt Pflicht: Nur kurze Atempause bei der Chatkontrolle

Große Kritik an der Verordnung gab es schnell. Missbrauch und Gewalt gegen Kinder nehmen im digitalen Raum immer mehr zu, weshalb der Schutz dieser Gruppe keinen Dissens darstellte. Kritiker:innen stellen jedoch die Effizienz dieser Schutzmaßnahme infrage: Die Dateien sollen nämlich anhand einer KI überprüft werden. Jedoch stößt auch KI-Technologie an ihre Grenzen. Falsch-positive Ergebnisse sind nicht vermeidbar. Textnachrichten, Fotos und Videos sind mehrdeutig und kontextabhängig, und auch KI-Technologien können schädliches von unschädlichem Material nicht ausreichend unterscheiden. Perspektivisch könnte diese Maßnahme außerdem auf alle möglichen Bereiche ausgeweitet werden.

Das EU-Parlament lehnte die Verordnung vor eineinhalb Jahren ab, da eine „Ausgewogenheit zwischen der Notwendigkeit, sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen, und der Vermeidung einer allgemeinen Überwachung des Internets“ gegeben sein müsse. Im Oktober 2025 sollte nun der EU-Rat als drittes Organ der europäischen Legislative über die Verordnung entscheiden. Zwar stimmte er gegen die verpflichtende Kontrolle. Jedoch wurde der Kompromiss verabschiedet, dass Anbieter freiwillig ihre Nutzer:innen ausspionieren und dies bei Bedarf an Behörden melden können. Die drei EU-Institutionen verhandeln nun weiter über die Verordnung: Positionen der einzelnen Gremien werden zusammengeführt und über einen Kompromiss soll im EU-Parlament und im Rat abgestimmt werden.

Diskussionspunkt in der Umsetzung ist die Planung einer neuen EU-Agentur. Sie soll mit einer eigenen Datenbank als Schnittstelle zwischen den nationalen Behörden und Europol fungieren. Eine solche Behörde gibt es in den USA bereits. Das NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children; dt.: Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) scannt Cloud-Dateien von Konzernen wie Amazon und Google auf verdächtige Inhalte hin. Die relevanten Informationen werden vom NCMEC an die Behörden des Landes vom Urheber weitergeleitet. Somit hat die US-Organisation bereits Zugriff auf Informationen von Nutzer:innen weltweit. Die EU ist daher auf Informationen aus den USA angewiesen.

Anlasslose Speicherung von Daten

Ein weiteres Herzensprojekt der Massenüberwachung in der EU aus dem letzten Jahrzehnt ist die Vorratsdatenspeicherung. Bereits 2014 wurde der Versuch einer entsprechenden Gesetzgebung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt. Die Richter waren der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte verstoße und einen zu schwerwiegenden Eingriff darstelle.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten anlasslos gespeichert. Geplant ist, sämtliche Verbindungsdaten von den Anbietern zu sammeln und sie bei Bedarf von Behörden abrufen zu lassen. Die verschiedenen EU-Staaten gehen bei ihren Forderungen verschieden weit: Wer hat von wo und wie lange telefoniert? Welche E-Mails wurden mit welchen IP-Adressen verschickt?

Massenüberwachung: Neuer Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Ein weiterer Knackpunkt ist die Dauer der Speicherung. Auch hier sind sich die Staaten uneinig. Auch wenn laut BKA eine Speicherung von zwei bis drei Wochen ausreichend wäre, fordert der Gesetzesentwurf mindestens sechs Monate. Die Bundesregierung will mit einem deutschen Gesetz vorpreschen und im nationalen Rahmen zukünftig anlasslos alle IP-Adressen drei Monate lang speichern.

Ein Netz der Überwachung

Zwei unterschiedliche Gesetze, aber mit ähnlicher Funktion: Beide stellen einen großen Schritt in Richtung Massenüberwachung dar und schaffen politische wie technische Grundlagen für weitere Überwachungsmaßnahmen, die künftig einfach umgesetzt werden können.

Sobald die technologischen Möglichkeiten geschaffen sind, über die Chatkontrolle Dateien auf Missbrauchsinhalte zu durchsuchen, ist der Suchinhalt, bei dem Alarm ausgelöst wird, austauschbar. Kritische Journalist:innen oder politische Aktivist:innen können so mühelos staatlich überwacht werden. Verschiedene Staaten nutzen diese digitale Kontrolle bereits, um systemkritische Bewegungen frühzeitig zu unterdrücken.

Die Pläne der EU-Kommission zu weiterer Überwachung und anlassloser Datenspeicherung wiegen umso schwerer, wenn man bedenkt, dass diese Daten letztlich beim US-Unternehmen Palantir landen könnten. Die Palantir-Software Gotham ist in der Lage, Daten von Millionen Menschen aus unterschiedlichsten Quellen auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Audio-, Video- und Satellitenaufnahmen können innerhalb von Sekunden analysiert und mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden.

Kommen zu Messenger-Daten zusätzlich Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung wie Standort- und Verkehrsdaten hinzu, gleichen die Datenabfragen einer nie dagewesenen Form der Personenkontrolle. Eingesetzt wird die Software bereits in Hessen, NRW und Bayern. In Baden-Württemberg und Berlin wurden entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen.

Staatliche Überwachung als Normalzustand – eine Bestandsaufnahme 2025

In NRW, Hamburg und Baden-Württemberg wird zusätzlich die Videoüberwachung im öffentlichen Raum stetig ausgeweitet. Dabei entstehen weitere Daten, mit denen Palantir gefüttert werden kann.

Diese innenpolitischen Entwicklungen gehen Hand in Hand mit der ausgerufenen „Zeitenwende“. Die innere und äußere Aufrüstung, Wehrpflicht und Einsparungen im sozialen Bereich zugunsten von Kriegsausgaben zeigen: die Vorbereitungen auf militärische Konflikte laufen. Entsprechend werden auch Maßnahmen vorbereitet, um Kriegsgegner:innen und Unruhe an der „Heimatfront“ zu bekämpfen.

Dieser Text ist in der Print-Ausgabe Nr. 106 vom Januar 2026 unserer Zeitung erschienen. In Gänze ist die Ausgabe hier zu finden.

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