Eine Sammelwut an gespeichertem Bild- und Videomaterial: Der Femizid im Stuttgarter Osten. Begangen von einem Täter, der Frauen in seinem Umfeld über Monate „obsessiv“ belästigte und stalkte. Doch die Gewalt hörte dort nicht auf.
Am 10. Januar 2025 wurde die Studentin Aleyna E. mit mehr als 20 Messerstichen im Gesicht- und Halsbereich tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Fast genau ein Jahr später wurde heute am Stuttgarter Landgericht das Urteil im Prozess um die Tötung der Lehramtsstudentin gesprochen: Lebenslänglich wegen Mordes. Begründet wird das mit „Heimtücke“ und „niedrigen Beweggründen“. Insbesondere wird das Besitzdenken des Täters an Aleyna E. angeführt.
Während des Prozessbeginns im Juli 2025 war noch nicht ganz klar, wie belastend die Beweislage gegen den 33-jährigen Angeklagten sein würde. Nach mehr als einem Dutzend Verhandlungstagen zeichnet sich ein deutliches Bild vom Tathergang, den Motiven und vor allem vom Angeklagten selbst ab. Einem Täter, der wegen eines Mordes angeklagt ist, der aber auch in vielen weiteren Fällen Gewalt gegen Frauen in seinem Umfeld ausgeübt hat.
Kameras im Schlafzimmer
Während des Prozesses geben digitale Geräte und der Internetverlauf einen Einblick in die Persönlichkeit und das tief patriarchale Frauenbild des Täters. Auf diesen befanden sich zum Zeitpunkt der Festnahme unter anderem Aufnahmen einer von ihm installierten Kamera aus dem Schlafzimmer eines weiblichen Familienmitglieds. Eine Kamera, die er mehrfach technisch aufrüstete und deren Position er veränderte.
Außerdem finden sich darauf explizite Aufnahmen von Nachbarinnen sowie von Frauen in enger oder kurzer Kleidung aus dem öffentlichen Raum, zum Beispiel aus der U-Bahn oder dem Fitnessstudio, in dem sowohl der Angeklagte als auch die Getötete regelmäßig trainierten. Aufnahmen fest installierter Kameras, ausgerichtet auf die Wohnungen von Nachbarinnen, füllen Gigabyte an Speicherplatz. Drei Nachbarinnen gehen mittlerweile juristisch dagegen vor.
Die Sammelwut an gespeichertem Bild- und Videomaterial von Frauen wird selbst von Kriminalbeamten im Prozess als „obsessiv“ bezeichnet. Auch von Aleyna E. gab es einen Ordner mit Fotomaterial. Diesen löschte der Angeklagte kurz nach der Tat.
Ein von ihm aufgenommenes Video zeigt Aleyna am Tag vor ihrem Tod. In männlicher Begleitung verlässt sie das Fitnessstudio am Berliner Platz in Stuttgart, so ist es auch auf dem Video der Überwachungskameras und auf dem Handy des Angeklagten zu sehen, der die beiden heimlich zu filmen schien. Der Angeklagte habe es nicht ertragen können, Aleyna in Gesellschaft eines anderen Mannes zu sehen, argumentiert die Staatsanwaltschaft in der Anklage.
Seine Handydaten vom Tag der Tötung zeichnen ein verstörendes Bild. Noch am Mittag des 10. Januars 2025 wurden von seinem Handy aus Pornoseiten aufgerufen. Auf dieser suchte er an anderen Tagen auch den Namen „Aleyna“.
Außerdem suchte er im Internet mehrfach nach „Mord in Stuttgart“. Zeug:innenaussagen aus der Nachbarschaft und die Auswertung der Bewegungsdaten seines Handys lassen keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte am 10. Januar frühmorgens im Haus von Aleyna war. Der Angeklagte sitzt seither in Untersuchungshaft, und die Staatsanwaltschaft erhob kurz darauf Anklage wegen Mordes.
Laut dem Angeklagten führten die Getötete und er eine freundschaftliche Beziehung. Frühere vermeintliche Zufallsbegegnungen zwischen ihm und der Getöteten erweisen sich in Wahrheit als Resultat eines intensiven Stalking-Verhaltens. Auf Sprachnachrichten von Aleyna an eine Freundin ist zu hören, dass sie sich von ihm belästigt fühlte und ihn als „ekelhaft“ empfand. Auch im Fitnessstudio hatte sie sich über sein Verhalten beschwert. Folgen für ihn gab es dort keine. Im Lauf des Prozesses ordnet der Angeklagte sein Verhalten selbst nicht als Stalking ein.
Mann mordet nicht aus Liebe
Im Laufe der Verhandlung wird immer deutlicher, dass hier ein Femizid verhandelt wird. Diese Tat und das Verhalten des Angeklagten zeigen deutlich, dass Aleyna sterben musste, weil der Angeklagte der Meinung war, einen Besitzanspruch an Frauen stellen zu können. Der Angeklagte wollte mit ihrer Zurückweisung und Ablehnung nicht umgehen.
Seine Unfähigkeit – oder sein Unwille – zu erkennen, dass Frauen ihm nicht zugewandt sind, sondern sich von ihm belästigt fühlen, verdeutlicht sein patriarchales Verständnis und seine Haltung zu Frauen. Sein obsessives Verhalten gegenüber den Frauen in seinem Umfeld zeigt: Es hätte auch andere Frauen treffen können.
Zum Prozessauftakt versicherte der Angeklagte noch lautstark, dass er so etwas niemals tun würde, da er kein Monster sei. Der gesamte Prozess lässt tief in die patriarchalen Denk- und Handlungsstrukturen des Täters blicken, weshalb er die Grenzen von Frauen immer wieder missachtete, seine Besitzansprüche geltend machte und schließlich mordete, um seinen Willen durchzusetzen.
Der Prozess wurde von Beginn an von Frauenorganisationen und sozialistischen Organisationen wie dem Frauenkollektiv begleitet. Am 24. November veranstaltete ein Bündnis an Frauenorganisationen eine Mahnwache und eine Demonstration, die vom Landgericht bis zu ihrem Zuhause in der Landhausstraße lief.
Dieser Femizid wurde in den Kontext weiterer Gewalt an Frauen eingeordnet. Aleynas Mutter hielt am Tag gegen Gewalt an Frauen in Stuttgart eine Rede auf der Abschlusskundgebung. Am 9. Januar begleitete eine weiter Mahnwache die Urteilsverkündung: Reden ordneten das Urteil ein, mit Kerzen und Rosen wurde an Aleyna gedacht.
Die Frau trägt keine Schuld
Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert und davon gesprochen, dass es sich hier nicht um eine Beziehungstat handeln könne, da sich der Täter und Aleyna nicht wirklich kannten. Sie sprach darüber hinaus von einem Femizid.
Was zunächst wie ein Akt des Fortschritts klingt, trügt in diesem Zusammenhang. Femizide an Frauen werden häufig relativiert, sobald die Frau ein engeres Verhältnis zu ihrem Mörder hatte. Sobald Kontexte von Beziehung oder Familie zusammenkommen, verändert sich der Maßstab. Dann werden Frauen mitverantwortlich dafür gemacht, dass sie Gewalt erfahren oder gar ermordet werden.
Das zeigt auch ein Urteil der gleichen Richterkammer zu einem Femizid vom 25. November 2025. Das Urteil dort lautete Todschlag, nicht Mord. Die Begründung: Der Femizid passierte im Zuge eines Streits. Für das Gericht ein vermeintlich strafmildernder Umstand. Bei einem ähnlichen Fall in Berlin wurde der Täter schlichtweg als psychisch erkrankt deklariert. Die Tat galt damit laut Gericht nicht als Femizid und der Täter wurde in eine Klinik statt ins Gefängnis gebracht.
Studie zu Femiziden: Systematische Gewalt und ein Staat, der Frauen im Stich lässt
Im Fall von Aleyna war das Vorgehen und das einseitige Verhältnis zwischen dem Täter und der Betroffenen jedoch anscheinend so offensichtlich patriarchal und gewalttätig geprägt, dass hier das Gericht auf Mord entschied. Die Motive des Mörders an Aleyna galten offenkundig ihr als Objekt der Begierde, ihr als Frau, die er nicht haben konnte und die er daher tötete.

