Mit einem neuen Drei-Punkte-Plan will die Berliner Polizei psychisch kranke „Gefährder“ früher erkennen und überwachen. Statt Betroffenen zu helfen, werden Stigmen bedient und polizeiliche Kompetenzen ausgebaut. – Ein Kommentar von Michael Schirm.
Die Berliner Polizei hat ein Pilotprojekt vorgestellt, in dem psychisch kranke Menschen gesammelt erfasst werden sollen. So sollen laut Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel „Menschen mit Risikopotenzial, die die Allgemeinheit gefährden“, daran gehindert werden, „schwere Straftaten“ zu begehen. Darunter versteht Meisel „Menschen, die verhaltensauffällig sind, also unter Drogen stehen oder psychische Erkrankungen aufweisen“.
Dafür soll die Berliner Polizei künftig nach einem Drei-Punkte-Plan vorgehen. Der erste Schritt sieht eine Einteilung der Betroffenen von Streifenpolizist:innen nach „kurzen und prägnanten Kriterien“ vor. Anhand derer sollen sie psychisch kranke Personen identifizieren und dann ihre Personalien weitergeben.
Zu den gesammelten Personen soll dann eine sogenannte Risikoanalyse stattfinden. In dieser sollen bisherige Gewalttaten, Drohungen oder Eskalationen während Polizeieinsätzen geprüft werden. Mit dieser Risikoanalyse soll eine zentrale Stelle bei der zuständigen Polizeidirektion beauftragt werden. Was die Berliner Polizeipräsidentin allerdings nicht erklärt, ist, inwiefern eine fachgerechte Einschätzung aus Berichten von Laien möglich sein soll. Auch ob in dieser zentralen Stelle überhaupt Expert:innen für psychische Erkrankungen tätig sein werden, bleibt unklar.
Würde diese Analyse dann zum Schluss kommen, die Person sei eine Gefahr für andere, würde das Landeskriminalamt (LKA) eingeschaltet werden. Das LKA würde dann unterschiedliche Maßnahmen prüfen. Zuerst eine engere polizeiliche Kontrolle, etwa in Form von sogenannten Gefährderansprachen, dann das Einschalten des sozialpsychiatrischen Diensts oder eine Zwangseinweisung der Person.
Stigmatisierung der Betroffenen
Insgesamt fällt beim angekündigten Plan vor allem auf, dass von Hilfe für die Betroffenen absolut keine Rede ist. Dabei gibt Meisel selbst zu: „Es bleibt in erster Linie ein kranker Mensch“ und dieser müsse eigentlich Unterstützung durch Fachkliniken oder ambulante Krisendienste erhalten.
Während die grundlegende Aussage richtig ist, so bleibt doch ein fader Beigeschmack. Die Polizei und Politik interessieren sich eigentlich nicht für die erkrankten Menschen. Es geht nicht darum, adäquate Hilfe bereitzustellen und den Ursachen der Erkrankungen auf den Grund zu gehen, sondern die „Allgemeinheit“ zu schützen. Dabei wird auch bewusst ausgelassen, dass die psychisch kranken Menschen genauso Teil dieser Allgemeinheit sind.
Die fatale Folge dieser Verknüpfung von psychischen Krankheiten mit Gewalttäter:innen ist auch die Stigmatisierung und unterbewusste Verurteilung dieser. Kein Mensch wünscht sich eine psychische Krise. Alle von uns haben eine Geschichte, eigene Schicksalsschläge.
Dass diesen Menschen mit einer engeren polizeilichen Überwachung nicht wirklich geholfen, sondern viel mehr geschadet wird, ist tragisch. Doch noch tragischer ist, dass die wenigsten in ihnen noch Menschen sehen – insbesondere nicht die Berliner Polizei, die sie lieber als Bedrohung darstellen möchte. Und das, obwohl die Betroffenen uns näher sind als diejenigen, die sie kriminalisieren wollen.
Psychisch krank und unter Generalverdacht – wie der Überwachungsstaat wächst
Tödliche Eskalation durch die Polizei
Dabei bedeutet der Drei-Punkte-Plan nicht nur eine weitere Stigmatisierung psychisch kranker Menschen. Zusätzlich werden diese nämlich durch vermehrten Kontakt mit den Sicherheitsbehörden realen Gefahren ausgesetzt:
Die deutsche Polizei hat allein seit 2020 insgesamt 83 Menschen getötet. Ungefähr die Hälfte befanden sich nach dem Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit in einem psychischen Ausnahmezustand. Situationen, die durch bedrohliche und bewaffnete Polizist:innen oft entweder verstärkt oder direkt ausgelöst werden.
Besonderes Aufsehen erregte in dem Zusammenhang der Schuss auf ein zwölfjähriges gehörloses Mädchen Ende letzten Jahres. Nachdem die Polizei die Tür aufgebrochen und die Mutter des Mädchens auf dem Boden fixiert hatte, ging das Mädchen mit zwei Küchenmessern auf die Beamten zu. Einer von ihnen schoss.
Einen Monat später wurde die Polizei ins Universitätsklinikum Gießen gerufen wegen einer psychischen Krise eines Patienten. Nachdem die Beamten auf den Mann, der sich mit einer Schere bewaffnet hatte, trafen, gaben sie tödliche Schüsse ab.
Einer der wohl bekanntesten Fälle tödlicher Polizeigewalt während einer psychischen Krise stellt die Ermordung Mouhamed Dramés dar. Der 16-jährige drohte sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Daraufhin setzten Beamte Pfefferspray, Taser und zuletzt eine Maschinenpistole ein, die ihn mit fünf Schüssen tötete. Alle Polizist:innen, die in dem Fall für fahrlässige Tötung angeklagt wurden, wurden freigesprochen.
Urteil nach Mord an Mouhamed Dramé: Alle angeklagten Polizist:innen freigesprochen
Kürzungen im sozialen Bereich
Während psychisch Kranke also einerseits als Gefahr dargestellt und aktiv weiterer Bedrohung ausgesetzt werden, wird auf der anderen Seite im sozialen Bereich fleißig gekürzt oder es zumindest versucht. In vielen kritischen sozialen Stellen bleibt gerade genug Geld, um den Betrieb am Laufen zu halten. Während beispielsweise eine gut finanzierte Kinder- und Jugendhilfe das Risiko für psychische Krankheiten und Gewalt senken könnte, ist dafür kein Geld da.
Auch fehlt es in Berlin wie überall in Deutschland an Therapieplätzen – sozialpsychiatrische Einrichtungen sind an der Belastungsgrenze.
Hinzu kommen zahlreiche bundesweite Kürzungen des Sozialstaats, die immer mehr Menschen in immer prekärere Lebensrealitäten versetzen. Verarmung war dabei schon immer ein treibender Faktor für einen Anstieg von psychischen Erkrankungen.
Immer mehr Ausbau der Überwachung
In diesem und in jedem Fall, wo Polizist:innen vom „Schutz der Allgemeinheit“ sprechen, muss man eines im Hinterkopf behalten: Die Polizei ist nicht für den Schutz von Menschen da. Als wichtigste exekutive Repressionsbehörde des Staats schützt sie allen voran die Eigentumsverhältnisse, hält also den Kapitalismus zusammen.
In diesem Kontext muss jede Stärkung der Polizei und somit jede Erweiterung von polizeilichen Befugnissen gesehen werden. Gerade das Anlegen von immer mehr Datenbanken im gleichen Zug mit dem Einsatz von KI lässt den deutschen Überwachungsstaat still und heimlich kaum vorstellbare Repressionsmöglichkeiten erschließen.
Berliner Polizeigesetz: KI-Überwachung, Datenspeicherung und Staatstrojaner künftig erlaubt
Diese innere Aufrüstung ist auch in Berlin zu spüren: Noch im Dezember reformierte das Berliner Abgeordnetenhaus das Berliner Polizeigesetz. So sollen Datenabgleiche und KI-gestützte Überwachung künftig möglich sein. Dazu kommen breitere Befugnisse in der digitalen Überwachung und zum heimlichen Eindringen in private Wohnungen. Ebenso steigt das Budget für die Berliner Polizei trotz zahlreicher Kürzungen und angeblicher Knappheit von Mitteln kontinuierlich weiter an.
Eine Regierung, die um das Wohl aller Menschen besorgt wäre, würde nicht die Angebote kaputt sparen, die den Menschen wirklich helfen. Sie würde nicht gleichzeitig die Polizei in jedem Bereich aufrüsten. Ein Staat, dessen System auf Überwachung, Kriminalisierung und Spaltung statt sozialer Teilhabe, Fürsorge und Solidarität setzt, ist zum Scheitern verurteilt.

