Im Arbeitskampf um den TV-L haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder nach langen Verhandlungen geeinigt. Die Entgelte sollen schrittweise um 5,8 Prozent steigen. Vor allem aber die studentischen Beschäftigten kommen in der Vereinbarung zu kurz.
Immer wieder haben die Beschäftigten der Länder in den vergangenen Monaten in den Unikliniken, Schulen, Behörden und der Landesverwaltung gestreikt, flankiert von ÖPNV-Streiks in der Tarifrunde des Nahverkehrs und Streiks bei Vivantes in Berlin, wo die Beschäftigten eine Aufnahme in den TVöD fordern.
Dabei waren die Verhandlungen um den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) seit dem Beginn der Tarifrunde im November davon geprägt, dass die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), kaum bis gar nicht auf die Forderungen der Beschäftigten einging. In der ersten Verhandlungsrunde legte sie keinen eigenen Vorschlag vor, in der zweiten präsentierte sie lediglich Eckpunkte. Vorgesehen war unter anderem ein jährlicher prozentualer Lohnanstieg von rund 2,3 Prozent – und damit nur knapp über der Inflationserwartung.
Ein Ergebnis weit unter der Forderung
Ab dem 1. April erhalten die Beschäftigten der Länder 2,8 Prozent mehr, ab März 2027 weitere 2 Prozent und ab Januar 2028 nochmals 1 Prozent. Am 31. Januar 2028 endet die Laufzeit des Tarifvertrags; anschließend muss neu verhandelt werden. Damit hat der neue TV-L eine vergleichsweise lange Laufzeit von 27 Monaten.
Die studentischen Beschäftigten werden entgegen ihren Forderungen nicht in den Tarifvertrag aufgenommen, sondern erhalten lediglich geringfügige Lohnsteigerungen. Auch angestellte Lehrkräfte bleiben zurück: Für sie sollte eine Paralleltabelle durchgesetzt werden. Die Länder wollen diese jedoch allenfalls im Rahmen einer künftigen „Reform der Entgeltordnung und des Arbeitsvorgangs“ prüfen. Eine verbindliche Regelung dazu enthält die Tarifeinigung vom 14. Februar nicht.
Von den fast 2,6 Millionen Beschäftigten und Beamt:innen sind knapp 245.000 angestellte Lehrkräfte im Bildungsbereich tätig, also in Kitas, Universitäten und Schulen. Damit stellen sie fast ein Viertel der Erwerbstätigen in diesem Bereich und kämpfen seit mehr als einem Jahrzehnt für eine Angleichung an die Besoldungstabelle der verbeamteten Lehrkräfte.
2015 wurde mit dem TV EntgO-L ihre Eingruppierung im Rahmen des TV-L geregelt – ein Kompromiss, den die Beschäftigten nun zugunsten einer Paralleltabelle überwinden wollten.
Auch die studentischen Beschäftigten machen einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Arbeitskräfte an Hochschulen aus: Mit geschätzt rund 200.000 Angestellten stellen sie etwa ein Viertel der insgesamt 800.000 Beschäftigten an deutschen Hochschulen und Universitäten. Das ergab die Studie „Jung, akademisch, prekär?“, die GEW und ver.di 2023 in Auftrag gegeben haben. Da die Universitäten die Personalkosten häufig unter Sachmitteln verbuchen, existieren hierzu keine offiziellen Zahlen.
Bereits damals schlussfolgerten die Gewerkschaften: „die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten grenzen an Ausbeutung“ und „die täglichen Gesetzesverstöße müssen die Arbeitgeber sofort abstellen“. Zum Schutz der Betroffenen sei ein Tarifvertrag beziehungsweise ihre Eingliederung in den TV-L und den TV-H, den Tarifvertrag des Landes Hessen, dringend erforderlich.
Gewerkschaften und Tarifkommission wollen Angebot annehmen
Die Bundestarifkommission Öffentlicher Dienst, die aus rund 100 Mitgliedern besteht, hat ihre Einschätzung der neuen Einigung bereits veröffentlicht. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wirbt sie für die Annahme des Tarifvertrags durch die rund 900.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst beziehungsweise durch jene, die gewerkschaftlich organisiert sind: „Unter den gegebenen Bedingungen [ist] nicht mehr durchsetzbar“, heißt es in einem Flugblatt der Gewerkschaft ver.di. Bereits im Verlauf der Verhandlungen hatten Vertreter:innen von ver.di erkennen lassen, dass sie eine Orientierung am TVöD für Bund und Kommunen als möglichen Kompromiss in Betracht ziehen. Dieser wurde im letzten Jahr verhandelt und sieht insgesamt eine Erhöhung von 5,8 % in drei Schritten vor.
„Schwierige Zeiten“ – Ver.di kapituliert in den TVöD-Verhandlungen
Streik im Nahverkehr und bei medizinischen Dienstleistern in Berlin
Die Verhandlungen im TV‑L sind nun abgeschlossen. Für die Beschäftigten im ÖPNV und beim Medizin-Dienstleister Vivantes beginnt der Arbeitskampf jedoch jetzt erst richtig. Kein Zufall: Der TV‑L orientiert sich am TVöD, und die Beschäftigten bei Vivantes möchten in diesen übernommen werden. Der Manteltarifvertrag Nahverkehr (TV-N) wird regional verhandelt. Nach dem bundesweiten Warnstreik am 2. Februar sollen Sondierungen stattfinden, konkrete Termine stehen aber noch aus.
Die Forderungen der Beschäftigten unterscheiden sich nur geringfügig von denen im TV‑L. Zusätzlich geht es jedoch um höhere Zulagen für Schichtarbeit und insgesamt bessere Arbeitsbedingungen. Durch den Schichtbetrieb ist die Arbeitsbelastung im ÖPNV besonders hoch. In Bayern sind die Verhandlungen am 13. Februar bereits gescheitert, und ver.di hat zu weiteren Warnstreiks aufgerufen.
Für die rund 5.000 Beschäftigten der verschiedenen Vivantes-Töchter in Berlin ist der Arbeitskampf noch existenzieller: Ende Februar werden sie erneut drei Tage lang streiken. Ähnlich wie die Angestellten der Charité-Tochter Charité Facility Management (CFM) kämpfen sie seit Jahrzehnten für eine Gleichbehandlung mit ihren Kolleg:innen im TV‑L. Im Unterschied zu früheren Auseinandersetzungen konnten sie bereits größere Erfolge erzielen. Daher wollen sie sich nicht auf den Vorschlag der Unternehmen einlassen, der sich am jüngst erkämpften Tarifvertrag der CFM orientiert, da dieser für sie kaum einen Fortschritt bringen würde.
Vivantes Berlin: „Krieg gegen uns als Beschäftigte im öffentlichen Dienst“
Vorwürfe vom Arbeitgeberverband
In den letzten Wochen kam es vor allem von Seiten der Unternehmer:innen zu Kritik und Angriffen. So setzt der Bremer Senat diese Woche den seit letztem Jahr geplanten Gesetzesentwurf durch, die Wochenarbeitszeit der Beamt:innen von 40 auf 41 Stunden zu erhöhen. Gleichzeitig drohen in Berlin weitere Tarifverstöße an den Universitäten durch die vom Senat neu geplante Hochschulbaugesellschaft. Diese soll lt. Referentenentwurf nun nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, die Bau- und Sanierungsplanung übernehmen, sondern auch Instandhaltung und Gebäudemanagement, also beispielsweise Klempnerarbeiten erledigen. Ein solches Outsourcing käme den Berliner Universitäten gelegen, weil sie erst diese Woche Kürzungen hinnehmen mussten, die nun in den unterschriebenen Hochschulverträgen festgeschrieben sind.
Vertreter:innen der Unternehmen stellen angesichts der aktuellen Streikwelle sogar das Streikrecht grundsätzlich infrage. Der Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Arbeitgeber (BDA) forderte gegenüber der Bildzeitung „Fairnessregeln“, da „erst streiken, dann verhandeln“ das Vertrauen zerstöre. Tatsächlich aber hatten die Gewerkschaften den ersten Streik im Dezember erst nach dem ausgebliebenen Angebot der TdL in der ersten Verhandlungsrunde angesetzt.

