Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz beschlossen und will damit die Tarifbindung stärken sowie Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern. Doch zentrale Bereiche wie Rüstungsaufträge bleiben ausgenommen, und die Hürden greifen erst ab hohen Schwellenwerten. Profitieren am Ende vor allem die großen DGB-Gewerkschaften? – Ein Kommentar von Alexandra Baer.
Am Donnerstag wurde im Bundestag das sogenannte Tariftreuegesetz beschlossen – ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung die Tarifbindung in Deutschland stärken und sogenanntes Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern möchte.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte das Vorhaben bereits kurz nach Amtsantritt angestoßen. Im August 2025 brachte das Kabinett das Gesetz auf den Weg.
Am Donnerstag wurde das Tariftreuegesetz maßgeblich mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Auch die Grünen stimmten zu, die Linke enthielt sich, die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Kern des Gesetzes ist die Kopplung öffentlicher Aufträge des Bundes an tarifliche Standards. Unternehmen sollen Bundesaufträge künftig nur erhalten, wenn sie Tarifverträge oder vergleichbare Arbeitsbedingungen einhalten. Insgesamt wolle man mit dem Gesetz verhindern, dass Firmen mit niedrigeren Lohnkosten einen Wettbewerbsvorteil erhalten, heißt es aus dem Arbeitsministerium.
Keine fairen Löhne in Rüstungsindustrie oder bei Lieferdiensten notwendig?
Das vom Bundestag beschlossene Tariftreuegesetz ist also ein Versuch, mehr Unternehmen an Tarifverträge zu binden und so die Arbeitsbedingungen der Arbeiter:innen zu verbessern. Platt gesagt bedeutet eine Erhöhung der Tarifbindung eine stärkere Bindung an die Normen eines Tarifvertrag. Tarifgebunden sind dabei nur die Parteien, die in der Lage sind, einen Tarifvertrag zu verhandeln. Das sind in Deutschland Arbeitgeber:innen oder Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften.
Seit den 1990er-Jahren ist die Tarifbindung in Deutschland deutlich gesunken. In Westdeutschland ging ihr Anteil von 76 auf 51 Prozent zurück, in Ostdeutschland verringerte er sich von 63 auf 44 Prozent. Auch die Mitgliedszahlen bei den DGB-Gewerkschaften sind in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich zurückgegangen – nach Angaben des DGB selbst von über 6,2 Millionen im Jahr 2009 auf knapp 5,6 Millionen im Jahr 2024. Im Jahr 1991 erreichte der DGB mit etwa 11,8 Millionen Mitgliedern seinen Höchststand, worauf in den folgenden Jahren ein kontinuierlicher Rückgang auf rund 8 Millionen Ende der 1990er-Jahre folgte. So richtig super läuft es bei den größten Gewerkschaften Deutschlands also nicht.
Konkret möchte das Tariftreuegesetz eine höhere Tarifbindung bewirken, indem öffentliche Aufträge an tarifliche Löhne gekoppelt werden: „Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen“, drückt es die SPD-Abgeordnete Annika Klose aus.
Ausgenommen davon sind allerdings Lieferdienste, bei denen oft besonders prekäre Arbeitsbedingungen herrschen und – nicht überraschend – Aufträge der Bundeswehr. Das mag die Rüstungsindustrie sicherlich erfreut haben.
Das Gesetz soll außerdem erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und in Ausnahmefällen sogar erst ab 100.000 Euro gelten. Diese Schwelle sei zu hoch, kritisieren die DGB-Gewerkschaft IG Metall und auch die Partei Die Linke.
In mehreren Bundesländern gilt schon seit Jahren ein ähnliches Gesetz auf Länderebene: In Berlin, Bremen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen bestehen seit Jahren Tariftreuevorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – anscheinend mit eher positiven Auswirkungen auf die Tarifbindung.
Vorteile für DGB-Gewerkschaften durch „repräsentative“ Tarifverträge?
Für die DGB-Gewerkschaften könnte das Gesetz außer besseren Arbeitsbedingungen für die Arbeiter:innen auch noch andere wünschenswerte Nebeneffekte haben: Wenn ein Unternehmen an einen sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag gebunden ist, wird es davon befreit, die Einhaltung der künftigen Vorgaben für öffentliche Aufträge des Bundes mit anspruchsvollen Einzelnachweisen zu belegen. Als „repräsentative“ Tarifverträge gelten dabei die Branchentarifverträge, die von DGB-Gewerkschaften verhandelt werden, wie beispielsweise die Flächentarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie von der IG Metall oder der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Ländern (TV-L) von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Ergebnis im öffentlichen Dienst der Länder: Nein zu ihrem faulen Kompromiss!
Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass Unternehmen, bei denen keine Branchentarifverträge der DGB-Gewerkschaften gelten, bei denen ein Haustarifvertrag oder einfach überhaupt kein Tarifvertrag gilt, erheblich mehr Aufwand in der Darlegung haben werden. Dies betrifft beispielsweise den Sozialdienst Caritas, bei dem mehr als 700.000 Mitarbeiter:innen arbeiten oder auch für Tarifverträge im Bereich der Zeitarbeit.
Dabei soll natürlich kein falsches Mitleid für die Unternehmensführung aufkommen – vielmehr geht es darum, dass es für die DGB-Gewerkschaften eine sehr günstige Regelung darstellt und viele Unternehmen noch mehr auf die DGB-Gewerkschaften zugehen könnten, sollten sie von der Regelung betroffen sein. Dies ist nicht per se schlecht: natürlich ist es gut, wenn Unternehmen höhere Löhne zahlen, allerdings könnte es die eh schon sehr konzentrierte Macht der DGB-Gewerkschaften noch einmal deutlich ausbauen.
Tarifeinheit macht es kleineren Gewerkschaften schwer
Die DGB-Gewerkschaften haben in Deutschland nämlich sowieso schon eine im Vergleich zu anderen Gewerkschaften günstige Position: Zwar kann grundsätzlich jede:r sich mit anderen Arbeiter:innen zusammentun und eine Gewerkschaft gründen. Damit diese allerdings juristisch befugt ist, Tarifverträge zu verhandeln, muss sie einige Hürden überwinden: So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2006 geurteilt, dass eine Gewerkschaft über ausreichend Durchsetzungskraft verfügen muss, um Tarifverträge verhandeln zu können. Es muss also mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass die Gegenseite sie als ernstzunehmende Tarifpartnerin anerkennt. Hat die Gewerkschaft bereits in erheblichem Umfang Tarifverträge abgeschlossen, gilt dies in der Regel als Nachweis ihrer Durchsetzungsfähigkeit – so beispielsweise bei den DGB-Gewerkschaften.
Dies bedeutet kurz gesagt, dass Gewerkschaften einen Großteil der Arbeiter:innen einer Branche oder eines Betrieb bei sich organisiert haben müssen – eine große Herausforderung, bei der besonders etablierte Gewerkschaften – vor allen Dingen die acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) – einen Vorteil haben.
Hinzu kommt, dass seit 2015 das Tarifeinheitsgesetz gilt, welches vorschreibt, dass in einem Betrieb nur ein einziger Tarifvertrag gelten darf. Das bedeutet, dass der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die weniger Arbeiter:innen im Betrieb organisiert, durch den Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft verdrängt wird. Sollten sich in Zukunft kleinere, kämpferische Gewerkschaften in Betrieben bilden, die den Reallohnsenkungen des DGB etwas entgegensetzen wollen, könnte diesen durch die Regelung „Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“ sehr effektiv Wind aus den Segeln genommen werden. Und was ist schon eine Gewerkschaft, die keinen Tarifvertrag verhandeln darf?
Sozialpolitischer Fortschritt – oder strategisches Kalkül der SPD?
Das Tariftreuegesetz soll uns von den Regierungsparteien und insbesondere der SPD als Erfolg verkauft werden – ob es in einzelnen Branchen für verbesserte Bedingungen sorgen kann, wird sich zeigen. Für flächendeckend höhere Löhne wird es jedoch definitiv nicht sorgen; dafür greift es erst ab einem zu hohen Schwellenwert, und gerade wichtige Bereiche wie die Rüstungsindustrie und die Produktion für die Bundeswehr sind von vornherein ausgenommen.
Warum die SPD sich so sehr für den Gesetzesentwurf eingesetzt hat, kann man nur mutmaßen: Für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen? Oder bessere Bedingungen für die DGB-Gewerkschaften, die Mitglieder verlieren und nicht nur für die Sozialdemokratie eine politisch stabilisierende Wirkung haben? Oder sorgen sich die Regierungsparteien davor, dass sich Arbeiter:innen in Zukunft eigenständig organisieren und ohne die DGB-Gewerkschaften für ihre Rechte und höhere Löhne streiken – also ohne jene Instanzen, die halbgare Ergebnisse in Kauf nehmen und Arbeitskämpfe zugunsten des „politischen Friedens“ abbrechen?
„Schwierige Zeiten“ – Ver.di kapituliert in den TVöD-Verhandlungen
Klar ist: die SPD hat über Jahrzehnte hinweg immer wieder unter Beweis gestellt, dass sie ihre Politik nicht an den Interessen der Arbeiter:innenklasse ausrichtet: Sozialkürzungen, Deregulierung des Arbeitsmarkts, militärische Aufrüstung, eine zunehmend repressive Sicherheitspolitik, massenhafte Abschiebungen und das stetige Mantra von der „Wettbewerbsfähigkeit“ des Standorts.

