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Urteil gegen Maja – Urteil gegen den Antifaschismus

Nach mehr als eineinhalb Jahren Isolationshaft wurde Maja T. am Mittwoch in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Bei der gesamten Gerichtsverhandlung ging es um die Kriminalisierung und Terror-Inszenierung von Antifaschist:innen. – Ein Kommentar von Alexandra Baer und Lukas Mainzer.

Vor anderthalb Jahren wurde Antifaschist:in Maja rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. Seitdem befindet sich Maja in Isolationshaft. Maja wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Beschuldigten am sogenannten „Tag der Ehre“ in Budapest 2023 Straftaten begangen zu haben. Bei den Geschädigten handelte es sich mutmaßlich um Faschist:innen, die beim „Tag der Ehre“ teilweise in Nazi-Uniformen auftraten. Vor Gericht wurden Aufnahmen gezeigt, auf denen einer der Angegriffenen eine Mütze mit SS-Totenkopf trug.

Am gestrigen Mittwoch wurde das Urteil gesprochen. Maja wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht führte versuchte Körperverletzung im Rahmen einer kriminellen Organisation in mehreren Fällen an. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren gefordert und bekräftigte diese Forderung auch nach der Urteilsverkündung, indem sie Berufung ankündigte.

In Abwesenheit wurden auch zwei weitere Antifaschist:innen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Im Gegensatz zu Maja wurden diese aber nicht nach Ungarn ausgeliefert.

Maja T. in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt – Protest angekündigt

Verurteilung aufgrund fragwürdiger Aussagen des „Antifa-Ost“-Kronzeugen Johannes D.

Neben der rechtswidrigen Auslieferung nach Ungarn wurde die Prozessführung gegen Maja vielfach kritisiert. Im Prozess wurde etwa eine „kriminelle Vereinigung“ rund um Maja konstruiert. Dabei wurden auch Verbindungen zu bereits verurteilten oder aktuell vor Gericht stehenden Antifaschist:innen der sogenannten „Antifa Ost“ wie Lina E. oder Johann G. konstruiert.

Die Begründung des Gerichts bezieht sich dabei vor allem auf Aussagen von Johannes D., dem Kronzeugen im „Antifa-Ost-Verfahren“. Johannes D. war in diesem selbst angeklagt, hat allerdings einen Deal mit den Behörden geschlossen. Laut Aussagen des Richters hat er im Anschluss detailliert über „Tätigkeit und Aufbau der deutschen Organisation“ berichtet.

Prozessauftakt: Antifa-Ost-Verfahren in Dresden

Dem Richter zufolge soll D. unter anderem ausgesagt haben, dass es eines der maßgeblichen Ziele der Organisation – gemeint ist damit wahrscheinlich die „Antifa-Ost“ – gewesen sei, Personen zu verletzen. Der Zweck sei „kein fairer Kampf, sondern die Vernichtung des Gegners“ gewesen. Auch soll D. gesagt haben, dass die „Möglichkeit von Todesfällen nicht auszuschließen sei, (…) er selber wollte aber niemanden umbringen.“ Auch das Bestehen einer kriminellen Vereinigung, zu der Maja und andere Angeklagte angeblich gehören sollen, beruht maßgeblich auf den Aussagen von D. Dieser soll gegenüber den Behörden namentliche Angaben gemacht haben, wer welche Rolle innehatte und dass die Aktionen in Budapest „geplant“ gewesen waren.

Dabei sind besonders die Aussagen von Johannes D. mit Vorsicht zu genießen: Gegen Johannes D. wurden 2021 gravierende Vorwürfe wegen sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt geäußert, die zu einem weitgehenden Ausschluss aus der linken Szene geführt haben. Die Ermittlungen wegen Sexualstraftaten wurden jedoch im Mai 2022 eingestellt – anscheinend mit der Begründung, dass „Weinen bei ‚sexuellen Handlungen´ innerhalb einer Beziehung nicht genüge, um Widerwillen deutlich zu machen. Dennoch sollen seine soziale Beziehungen und Ruf unter den Geschehnissen gelitten haben.

Sogar das LKA Berlin stellte das Aussagevermögen von D. in Frage. Im Protokoll einer Vernehmung heißt es: „Seiner generellen Aussagebereitschaft stand oftmals jedoch das Fehlen von Detailwissen gegenüber.“

Außerhalb der Aussagen von Johannes D. konnte das Budapester Gericht keine handfesten Beweise für Majas Beteiligung vorbringen: Wie die Verteidigung geltend gemacht hat, konnten Zeug:innen Maja nicht zweifelsfrei identifizieren und es existieren keine Videoaufnahmen, auf denen Maja irgendetwas nachgewiesen werden kann. Das extrem harte Urteil von acht Jahren Haft für Maja ist damit überwiegend Johannes D. anzulasten.

Gravierende Verfahrensmängel

In ihrem Abschlussplädoyer kritisierte die Verteidigung Majas weitere gravierende Verfahrensmängel. Dazu gehören eine fragmentierte, chaotische und widersprüchliche Beweisaufnahme. An jedem Prozesstag wurde Maja in Handschellen und mit einer zusätzlichen Leine vor Gericht geführt, um Bilder einer Demütigung zu erzeugen. Die Übersetzungen aus dem ungarischen vor Gericht seien außerdem so schlecht gewesen, dass sie für Maja und die Verteidigung oft kaum zu verstehen waren.

Das Gericht wies die Kritik über die Verfahrensführung bei der Urteilsverkündung entschieden zurück: So hieß es, dass „ungefähr 80 Prozent aller Ermittlungsunterlagen in deutscher Sprache zugestellt“ worden seien – warum nicht 100 Prozent, drängt sich als naheliegende Frage auf.

Auch beim Umgang mit Solidarität rund um den Prozess zeigte der ungarische Staat, auf welcher Seite er steht. Antifaschistische Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude wurden immer wieder von Faschist:innen attackiert und angegriffen – ohne ein Einschreiten der Polizei. Zuletzt durften die Kundgebungen in Solidarität mit Maja auch gar nicht mehr in direkter Nähe zum Gerichtsgebäude stattfinden. Zur Urteilsverkündung wurden sie ganz verboten. Faschist:innen waren dagegen weiterhin rund um das Gerichtsgebäude anwesend.

Kritische Reaktionen auf das Urteil

Nach der Urteilsverkündung stellte Maja klar: „Ich werde diese Strafe nicht akzeptieren“. Als Reaktion auf die Verkündung des Strafmaßes schrieb die Rote Hilfe in einem ersten Statement von einem „skandalösen Urteil“. Der Prozess sei der vorläufige Höhepunkt einer „entfesselten grenzübergreifenden Treibjagd auf Antifaschist:innen“.

Auch deutsche liberale Medien ordnen den Prozess zum Teil kritisch ein. Die Zeit schreibt etwa, dass Maja im Gericht „wie ein Tier vorgeführt“ wurde. Die Frankfurter Rundschau berichtet von einem „unwürdigen Prozess“ und hebt die deutsche Mittäterschaft durch die Auslieferung Majas hervor. Andere Medien wie etwa die Süddeutsche Zeitung positionieren sich hingegen verhaltener und erklären, dass der Prozess gerechtfertigt sei, aber lieber in Deutschland hätte stattfinden sollen.

Angeklagt wegen Antifaschismus

Dass hinter dem Urteil mehr steckt, als eine vermeintliche Körperverletzung zu bestrafen, zeigt nicht nur das für solche Taten viel zu hohe Strafmaß. Die ungarische Justiz stellte schon während des Prozesses immer wieder klar, welche Ziele sie mit der Behandlung Majas, dem Prozess und dem Urteil verfolgt. Immer wieder wurde vor Gericht offen von einer Abschreckung gegen Antifaschist:innen gesprochen.

Majas Prozess in Ungarn: Am Ende bleibt der Mut

„Ich bin angeklagt, weil ich Antifaschist:in bin“, äußerte sich Maja in einem Interview vor der Urteilsverkündung. Der ungarische Staat zeigt mit seinem Vorgehen ganz klar, was er von Antifaschismus hält. Auch Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán instrumentalisierte den Prozess wiederholt für sich im Wahlkampf. Dabei wurde auch immer wieder auf Majas Geschlecht als nicht-binäre Person hingewiesen.

Im Abschlusswort vor dem Gericht äußerte sich Maja zu den letzten zwei Jahren Isolationshaft und dem Versuch der Staatsanwaltschaft, ein Geständnis aus Maja herauszupressen und so die Erzählung einer terroristischen Antifa zu belegen:

„Sehr geehrte Staatsanwaltschaft, in meinem Fall hat es nicht geklappt. Ja, auch wenn ich heute zittere, von Unruhe und Albträumen heimgesucht werde, wenn ich nach tagelanger Einsamkeit von allen Emotionen verlassen werde, auch wenn es mir die Kehle zuschnürt, zu sehen, wie viele andere Menschen unter diesen politischen Verfahren zu leiden haben – so ist mir doch ein freundliches Lächeln geblieben, genauso wie eine Moral, eine universelle Moral. Und stockt mir der Atem in der Zelle, dann blicke ich hoch zu dem Streifen Himmel, an dem ich im Herbst die Wildgänse sah, und halte fest an dem Glauben, dass die Solidarität der Gewalt widersteht.“

Vorbote von mehr Repressionen

Doch der staatliche Kampf gegen Antifaschismus ist nicht auf Ungarn beschränkt. Welche weitreichenden Auswirkungen der Prozess gegen Maja international für Antifaschist:innen hat, zeigte sich schon vor der Urteilsverkündung. Die USA und auch Ungarn stuften 2025 die sogenannte „Antifa Ost“ als terroristische Organisation ein. Als Begründung dafür wurde unter anderem das Urteil eines deutschen Gerichts im ebenfalls politischen Prozess gegen Lina E. genutzt.

Als direkte Konsequenz aus dieser Einstufung wurden der Roten Hilfe und weiteren antifaschistischen Organisationen Ende 2025 ihre Konten gekündigt. Es ist davon auszugehen, dass die jetzt verhängten Strafen als Legitimierung für weitere Repressionen dieser Art genutzt werden. Aktuell läuft auch die zweite Welle des „Antifa Ost“-Prozesses gegen sieben Antifaschist:innen in Dresden.

Rote Hilfe nach Kontokündigung: „Wir werden uns auch politisch zur Wehr setzen“

Kein Verlass auf den deutschen Staat

Tausende Antifaschist:innen zeigten jedoch am gestrigen Abend nach der Urteilsverkündung, dass der Einschüchterungsversuch im Schauprozess gegen Maja keine Wirkung zeigt. Deutschlandweit gingen Menschen für die Freilassung Majas auf die Straße. Immer wieder erwähnten Maja und Vater Wolfram, wie sie sich durch Solidaritätsaktionen gestärkt fühlen.

Der deutsche Staat, Politiker:innen und Institutionen erwähnen immer wieder gern, sie hätten aus der Geschichte gelernt. Doch die Taten des deutschen Staates in Zusammenarbeit mit Ungarn oder den USA bei der Kriminalisierung von Antifaschismus beweisen das Gegenteil. Wie schon die 2021 verstorbene KZ-Überlebende Antifaschistin Esther Bejarano sagte: „Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen.“

Alexandra Baer
Alexandra Baer
Autorin Seit 2023. Angehende Juristin, interessiert sich besonders für Migration und Arbeitskämpfe. Alexandra ist leidenschaftliche Fußballspielerin und vermisst die kalte norddeutsche Art in BaWü.

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