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Wie Dobrindt die Vulkangruppe instrumentalisiert

Nach den Angriffen auf das Berliner Stromnetz entzündete sich eine neue Debatte über den Kampf gegen vermeintlichen Linksextremismus. Während der Ursprung der Bekennerschreiben umstritten ist, nutzte Innenminister Dobrindt den Fall, um eine Offensive gegen linke Kräfte einzuleiten. – Ein Kommentar von Georg Möwe.

In der Debatte um die Vulkangruppe ist sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) einer Sache sicher: Der „Linksextremismus“ sei eine akute Gefahr und müsse härter bekämpft werden. Konkret ist die Rede vom Ausbau des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und mehr öffentlicher Überwachung.

Die Abteilung des Verfassungsschutzes, die sich auf die Überwachung des sogenannten „linksextremen Spektrums“ fokussiert, soll deutlich mehr Geld für Personal und weitere Befugnisse bekommen. Die kritische Infrastruktur soll besser geschützt werden, womit neben dem Schutz vor Naturkatastrophen vor allem der Ausbau von Videoüberwachung gemeint ist. Laut Dobrindt sind das notwendige Maßnahmen, da der Staat angeblich „blind“ sei. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass diese Aussage nicht nur falsch ist, sondern sich einreiht in einen jahrzehntelang anhaltenden Ausbau der Repressionsorgane und-maßnahmen.

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Der Staat ist nicht blind

Dass der Staat zumindest nicht auf dem linken Auge blind ist, zeigt sich nicht zuletzt in den anhaltenden Angriffen gegen Personen und Organisationen aus sämtlichen Strömungen des linken Spektrums. Gegen die Palästina-Bewegung reihte der deutsche Staat spätestens seit dem 7. Oktober 2023 eine Repressalie an die andere.

Dabei äußert sich die Unterdrückung auf mehreren Ebenen: Auf der Straße zeigten sich immer wieder Bilder von Gewaltexzessen der Polizei gegen palästina-solidarische Aktivist:innen. Der rechtliche Rahmen wurde ausgereizt und nach Bedarf ausgelegt, um Organisationen zu verbieten. Die Repression wird aber nicht nur durch Behörden ausgeübt, sondern zeigt sich zum Beispiel auch in Kündigungen palästina-solidarischer Personen oder Angriffen auf Studierende, die sich an ihrer Uni gegen den Genozid aussprechen.

Auch die Prozesse rund um Antifa-Ost und den Budapest-Komplex machen deutlich, dass die BRD konkret die antifaschistische Bewegung im Visier hat. Dabei scheut sie sich auch nicht, wie im Fall von Lina E. ein Exempel zu statuieren und – in Kombination mit Öffentlichkeitsfahndungen – einen Keil zwischen militante Antifaschist:innen und den Rest der antifaschistisch gesinnten Bevölkerung treiben zu wollen. Auch im Fall von Maja T. im Budapest-Komplex zeigte der deutsche Staat mehrmals, dass es ihm nicht um Verfassungsmäßigkeit, sondern den Kampf gegen Antifaschismus geht.

Vor diesem Hintergrund scheint es fast schon zynisch, wenn die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg inmitten der aufgeheizten Diskussionen um den Umgang mit dem Anschlag der Vulkangruppe davon spricht, dass der Staat blind sei, wenn es um „die Antifa“ gehe, und härter gegen diese vorgehen müsse. Wen oder was die Justizsenatorin alles unter „der Antifa“ versteht, blieb dabei unklar.

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Wenn aber im Zuge einer Debatte über einen Angriff auf ein Energieunternehmen davon gesprochen wird, „der Antifa“ den Nährboden zu entziehen, während gleichzeitig seit Jahren ein Kampf gegen die antifaschistische Bewegung geführt wird, dann dreht sich die Debatte ganz offenbar nicht – wie immer wieder vorgegeben – um die Sicherstellung der Stromversorgung oder die Sicherheit der Bürger:innen, sondern ganz klar um einen grundsätzlichen Kampf gegen fortschrittliche Bewegungen. Der Anschlag der Vulkangruppe wird also als Vorwand genutzt, um einen Großteil der politischen Widerstandsbewegung in Deutschland zu kriminalisieren und den reaktionären Staatsumbau weiter voranzutreiben.

Vorgehen mit Tradition

Diese Vorgehensweise stellt jedoch keine Neuheit in Deutschland dar: Einzelne Ereignisse oder Sicherheitsfragen zu instrumentalisieren, um damit eine Ausweitung der Befugnisse von Behörden und die Einschränkung unserer Rechte zu legitimieren, hat in Deutschland Tradition. Diese geht auch über Repressionen gegen fortschrittliche Kräfte hinaus.

Bereits in den 70er Jahren legte die BRD mit dem Anti-Terror-Pakt als Antwort auf die Aktivitäten der ersten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF) den Grundstein für Repressionspraktiken, die auch heute noch breit angewendet werden: Mit dem Pakt wurde der Paragraf 129 StGB ausgeweitet, auf dessen Basis beispielsweise die KPD und die RAF ebenso kriminalisiert wurden, wie in jüngerer Vergangenheit die Letzte Generation, palästinensische Gruppen wie Samidoun oder revolutionäre Organisationen wie der Rote Aufbau Hamburg.

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Auch im Zuge der Anschläge vom 11. September 2001 wurden die Repressionsmöglichkeiten in Deutschland ausgebaut. So wurden beispielsweise Personalausweise um biometrische Daten ergänzt, den Behörden mehr Befugnisse erteilt und schwere Einschnitte der Grundrechte erlaubt. Auch hier wurden die erteilten Befugnisse von den Sicherheitsbehörden nicht allein im Kampf gegen islamisch-fundamentalistische Organisationen, sondern gegen deutlich breitere Teile der Bevölkerung eingesetzt.

Die Außenpolitik im Inneren

Repression gehört zur BRD dazu. Denn die „Sicherheitspolitik“ verfolgt immer einen höheren Zweck und lässt sich nicht von der restlichen Politik des deutschen Staats trennen. Spätestens seit der von Olaf Scholz ausgerufenen Zeitenwende reihen sich die Repressionen im Inland konkret ein in die allgemeine Aufrüstung und Kriegsvorbereitung Deutschlands. Die Zuspitzung im außenpolitischen Kurs überträgt sich auch auf eine Zuspitzung im Innern. Dass sich der deutsche Staat auf eine Kriegsbeteiligung vorbereitet, ist kein Geheimnis mehr.

Aber genauso wenig ist es ein Geheimnis, dass der Antimilitarismus in Deutschland erneut aufkeimt. Im Kriegs- und Krisenfall wird die Unzufriedenheit im Land immer größer werden und damit auch der Status Quo wackeln. Mit neuen Polizeigesetzen, die Einbrüche in Wohnungen im Sinne der Überwachung erlauben, oder der Erfassung der politischen Gesinnung in den Musterungsbriefen der Bundeswehr werden konkrete Vorbereitungen getroffen, um eine antimilitaristische Bewegung zu überwachen und zu zerschlagen, bevor sie eine Schlagkraft entwickelt.

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Mit der Gründung der Heimatschutzdivision wappnen sich die Herrschenden jetzt schon, um die deutsche Außenpolitik im Innern mit Gewalt durchzusetzen. Offiziell sei die Division der Bundeswehr dazu da, beim Katastrophenschutz einzuspringen und die „Ordnung“ im Innern zu wahren. Konkret dürfte das vor allem bedeuten, im Kriegs- und Krisenfall den Widerstand im Innern niederzuhalten und antimilitaristische Bestrebungen mit Gewalt zu zerschlagen.

Die Debatten um die Vulkangruppe drehen sich also nicht um die Versorgungssicherheit der deutschen Bürger:innen, sondern reihen sich ein in eine Tradition der inneren Aufrüstung und Repression, die sich mit den aktuellen Kriegsvorbereitungen zuspitzen.

Dieser Text ist in der Print-Ausgabe Nr. 107 vom Februar 2026 unserer Zeitung erschienen. In Gänze ist die Ausgabe hier zu finden.

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