Drei linksgerichtete Buchhandlungen wurden vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Grundlage dafür ist das „Haber-Verfahren“, ein politisches Instrument zur Einschüchterung und Kontrolle. – Ein Kommentar von Vinzent Kassel.
Wolfram Weimer, seines Zeichen Kulturstaatsminister, ist innerhalb von gut zwei Wochen gleich zweimal ins autoritäre Fettnäpfchen getreten. Nach der 76. Berlinale wollte Weimer die Intendantin Tricia Tuttle absägen, da sie sich nicht von den zahlreichen Solidaritätsbekundungen für Palästina auf der Verleihung distanzierte und diese auch nicht unterband. Breite Kritik aus Kulturszene und Politik waren die Folge, weshalb sie nun vorerst im Amt bleiben darf.
Etwa einen Monat später am 19. März sollte auf der Leipziger Buchmesse ein weitaus weniger öffentlichkeitswirksamer Preis unter der Schirmherrschaft des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien vergeben werden. Der deutsche Buchhandlungspreis wird seit 2015 an Buchhandlungen vergeben, „die ein literarisches Sortiment oder ein kulturelles Veranstaltungsprogramm anbieten, innovative Geschäftsmodelle verfolgen oder sich im Bereich der Lese- und Literaturförderung engagieren.“
Um die 100 Buchhandlungen werden jedes Jahr in unterschiedlichen Kategorien ausgezeichnet und erhalten eine variierende Förderung in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Insgesamt lobt der Bund ein jährliches Gesamtpreisgeld von bis zu einer Million Euro aus. Auch dieses Jahr wird die Fördersumme verteilt, nur ohne dazugehörige öffentliche Verleihung, denn diese sagte Wolfram Weimar nun kurzfristig ab, nachdem er massive Kritik eingefahren hatte und Protest gegen sein Vorgehen angemeldet wurde.
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Streichung dreier Buchhandlungen
Grund ist, dass Weimar drei Buchhandlungen von der Liste strich und ihnen die Auszeichnungen verwehrt. Jedes Jahr erstellt eine unabhängige Jury aus Branchenexperten eine Liste der auszuzeichnenden Buchhandlungen, die der Kulturstaatsminister in Folge standesgemäß absegnet. Das Prozedere war in der Vergangenheit eigentlich eher ein Routinevorgang, nun greift Weimer jedoch aktiv ein. Betroffen davon sind die Buchhandlungen The Golden Shop aus Bremen, Rote Straße aus Göttingen und Zur schwankenden Weltkugel aus Berlin.
Alle drei erhielten bereits Auszeichnungen im Rahmen des Buchhandlungspreis und auffälligerweise sind alle drei eher dem linken Spektrum zuzuordnen. Jetzt könnte natürlich von Zufall gesprochen werden, doch angesichts des Berlinale-Eklats und seiner Vergangenheit bei konservativen bis rechten Medien kann durchaus von Kalkül ausgegangen werden.
Seine offizielle Begründung lautet, dass er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über die drei Nominierten erhalten habe und aufgrund der Linie der Bundesregierung, „Extremismus in jeder Form entschlossen und konsequent zu begegnen“, diese Entscheidung getroffen habe.
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Weimer lügt über Ausschlussgrund
Erschwerend hinzu kommen neue Details in der Posse. Die drei Buchhandlungen bezichtigen den Kulturstaatsminister der vorsätzlichen Lüge und wollen juristisch gegen ihn vorgehen. Vorab hatte er die nun Ausgeschlossenen via Mail informiert, dass sie aufgrund des „sehr hohen Niveaus der Bewerbungen“ keine Förderung erhalten werden. Eine offensichtliche Lüge, denn die Jury bestätigte, dass die drei Buchhandlungen auf ihrer Auswahlliste inkludiert waren und somit von Weimar aktiv herausgenommen werden mussten.
Mittlerweile ist durch die Anwälte der Kläger veröffentlicht worden, dass Golden Shop und die Rote Straße als „besonders herausragende Buchhandlungen“ ausgezeichnet worden wären und ihnen somit eine Fördersumme von 15.000 € zugestanden hätte. Bei zwei Verwaltungsgerichten wurde nun Klage eingereicht, um den Datenaustausch zwischen Kulturstaatsminister und Verfassungsschutz als rechtswidrige Handlungen feststellen zu lassen, die der Presse- und Meinungsfreiheit widersprechen.
„Haber-Verfahren“ als Grundlage
Ungeachtet der moralisch und ethisch mehr als fragwürdigen Entscheidung der Streichung der drei Kandidaten für den Buchhandlungspreis verdient der dahintersteckende Prozess des Ausschlusses einer genaueren Betrachtung. Angewandt wurde nämlich das 2017 entworfene sogenannte Haber-Verfahren.
Dieses ist nach Emily Haber benannt, die das Amt der Staatssekretärin im Innenministerium unter Thomas de Maizière bekleidete. In dieser Aufgabe versendete sie einen Aufruf an alle Ministerien, dass vor der Vergabe von Fördergelder der Bundesverfassungsschutz ins Boot geholt werden soll, sodass nicht versehentlich extremistische oder terroristische Gruppen finanziert werden. Infolgedessen sieht das Verfahren vor, dass die jeweiligen Ressorts das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezüglich einzelner Gruppen kontaktieren können und das BfV den Ministerien dann gemäß § 19 BverfschG mitteilt, ob Erkenntnisse vorliegen oder nicht.
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Inwiefern die drei Buchhandlungen in dieses Raster passen oder ob sie einfach nur nicht in Weimers politisches Raster passen, bleibt sein persönliches Geheimnis –ein Geheimnis, das er zum Teil gar nicht lüften kann, denn er hat nicht einmal Informationen, warum der Verfassungsschutz die drei Sanktionierten für bedenklich hält. Derartige Erkenntnisse darf der Inlandsgeheimdienst laut einem Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2022 nur mit der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden teilen.
Darüber hinaus ist das Prozedere laut einer Aussage des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung aus dem Jahr 2019 „datenschutzrechtswidrig“. Es fehlt eine klare Gesetzgebung, die solche Datenabfragen erlauben. § 19 Abs. 1 BVerfSchG erlaubt nicht ausdrücklich, dass Ministerien Daten an den Verfassungsschutz schicken, damit dieser eine Abfrage in seiner Datenbank macht. Um das Recht auf informelle Selbstbestimmung allerdings zu beschneiden, benötigt es ein eindeutiges Gesetz, was durch § 19 Abs. 1 BVerfSchG nicht gegeben ist.
Die Kultur auf Staatslinie halten
Wie schnell ein jeder, selbst bei Nichtigkeiten, ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes gelangen kann, ist in der linken Szene gleichwohl bekannt und wird hier mal wieder deutlich. Alles, was sich gegen die kapitalistische Herrschaftsordnung stellt, ist eine potenzielle Gefahr für den Staatsschutz.
Die Anwendung des Haber-Verfahrens ist hierbei keine Besonderheit, auch wenn die Ausweitung auf den Kulturbereich mehr als bedenklich ist. Einschüchterung und Kontrolle, ist in Zeiten, in denen der Bundesinnenminister dem „Linksextremismus“ den Kampf angesagt hat, ein wichtiges Instrument für den Staat.
Das Haber-Verfahren ist nur ein Mosaikstein in der Ausweitung des deutschen Überwachungsstaates. Die kapitalistische Herrschaftsordnung kann sich trotz Krisen nur weiterhin an der Macht halten, indem sie im Inneren aufrüstet und jegliche Mittel anwendet, um linke Organisationen weiterhin zu drangsalieren und mundtot zu machen.

