Bürgergeld wird zu Grundsicherung – Die Regierung erhöht den Druck

Das erst vor drei Jahren im Zuge einer Reform umbenannte Bürgergeld ist Geschichte. Die sogenannte Grundsicherung setzt Erwerbslose jetzt noch stärker unter Druck. Dabei geht es um Jobvermittlungen und Sanktionen um jeden Preis.

In Deutschland beziehen derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Am Donnerstag wurde eine umfassende Reform im Bundestag durch die Stimmen der Union und SPD abgestimmt. Diese Reform wird neben der Namensänderung von Bürgergeld zu Grundsicherung zahlreiche Verschärfungen der aktuell geltenden Regelungen mit sich bringen. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es noch durch den Bundesrat angenommen werden. Die praktischen Veränderungen in den Jobcentern, der Computerprogramme und die Weiterbildung der Mitarbeiter:innen muss dann bis zum 1. Juli in diesem Jahr durchgeführt werden. Dann soll die Reform in Kraft treten.

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Jobzwang und Sanktionen

Konkret ändert sich in der Grundsicherung, dass der sogenannte „Vermittlungsvorrang“ wieder eingeführt wird. Dabei soll in Zukunft die Jobvermittlung im Mittelpunkt stehen. Die Aus- und Weiterbildung der Unbeschäftigten, die dazu beiträgt, dass ein Job gefunden wird, den sie langfristig ausüben können und wollen, wird zukünftig nicht mehr im Fokus stehen.

Was sich nicht ändern soll, ist die Höhe der Grundsicherung. Eine Anpassung an die steigenden Preise und die Inflation geht mit dem Gesetzesentwurf zudem nicht einher. Derzeit erhalten Singles 563 Euro im Monat.

Die Sanktionen werden hingegen deutlich verschärft. Verpasst man lediglich zwei Termine beim Jobcenter, werden 30 Prozent der Leistungen für einen Zeitraum von drei Monaten gekürzt. Kommt es zu einem dritten Verstoß, können die kompletten Zahlungen durch das Jobcenter eingestellt werden. Dazu zählen auch die Mietkosten. Ausnahmen soll es bei Kindern und Jugendlichen geben, ihnen sollen die Leistungen nicht direkt gekürzt werden. Wenn die Leistungsempfänger:innen krank sind, soll es vor einer Streichung der Mittel zu einer persönlichen Anhörung kommen.

Auch bei der Miete gibt es Verschärfungen. Denn im Bürgergeld wird aktuell im ersten Jahr die Miete komplett übernommen. Bei der Grundsicherung wird lediglich das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze gezahlt. Den Rest sollen die Bezieher:innen dann aus eigener Tasche zahlen oder sie müssen sich eine billigere Wohnung suchen.

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CDU: Die Rückkehr zu Fördern und Fordern

Aus der Opposition erntete die Reform scharfe Kritik. In der Bundestagsdebatte bezeichnete Timon Dzienus (Grüne) die Reform als „unsozialen Mist“. Er sprach davon, dass sich Armut vererben würde und die Bundesregierung es nicht gerechter, sondern ungerechter machen würde. Der Fraktionschef der Linken, Sören Pellmann, unterstellte der Regierung, nicht die Arbeitslosigkeit, sondern die Arbeitslosen zu bekämpfen. Stattdessen forderte er unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine Ausbildung sowie die Abschaffung der Sanktionen. Auch die AfD kritisierte die Reformen, ihr sind die Reformen allerdings nicht hart genug.

Für die CDU verteidigte Carsten Linnemann die Reform. Er sprach davon, dass man mit der Grundsicherung „Fördern und Fordern“ wieder zum Prinzip machen würde. Für die SPD stellte sich Jens Peick in der Bundestagsdebatte hinter die Reform. Er ging auf die Vorwürfe ein, dass die Sanktionen sich durch die Reform verschärfen würden, und versuchte, sie zu entkräften. Ihm zufolge ändere die Reform für den Großteil der Grundsicherungsbezieher:innen nichts, denn: „Wer mitmacht und sich an die Regeln hält, für den ändert sich mit dieser Reform an den Sanktionen nichts. Und das sind über 97 Prozent in Grundsicherung.“

Für die SPD gilt die Abschaffung des Bürgergelds als Niederlage. Aus der Parteijugend gab es Widerstand und auch ein Mitgliederbegehren wurde gegen die Reform initiiert. An der Ampelregierung wurde das jetzt abgeschaffte Bürgergeld noch als großer Erfolg gefeiert. Das unbeliebte Harz-IV, das ebenfalls von der SPD eingeführt wurde, war endlich Geschichte. Jetzt steht die SPD erneut hinter einem Gesetz, das in ähnlichem Stil wie Harz-IV Druck auf Erwerbslose ausübt.

Die Union hatte im Wahlkampf versprochen, dass mit einer Reform der Arbeitslosensicherung Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden könnten. Die SPD rechnet mit kaum nennenswerten Einsparungen.

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Wütende Reaktionen von zivilgesellschaftlichen Organisationen

Zu der beschlossenen Reform gab es von einigen Seiten Gegenwind. Ein Bündnis aus 38 zivilgesellschaftlichen Organisationen forderte die Bundesregierung in einem offenen Brief dazu auf, die geplanten Forderungen zurückzunehmen. Die Reform würde den Druck erhöhen und die Lage der Kinder der Empfänger:innen verschärfen. Besonders die Einschränkung der Zahlung der Wohnkosten würde es bereits jetzt absehbar machen, dass es bei vielen Empfänger:innen zu Mietschulden oder Wohnungslosigkeit kommen könnte. Mit dem Verlust der Wohnung würden die Verankerung in nachbarschaftliche Netzwerke, soziale Kontakte und Schul- und Kitaplätze wegfallen.

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Helena Steinhaus von der Initiative „Sanktionsfrei“ kritisierte die Einführung der Grundsicherung hart. Sie schrieb beim „der Freitag“: „Die Grundsicherung ist offensichtlich nicht nur ein Armutssystem für jene Menschen, die davon leben müssen, sondern auch ein Disziplinierungsmechanismus für die arbeitende Bevölkerung: Hier wollt ihr nicht hin, muckt nicht auf.“

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