Ein neues Projekt der Polizei Berlin zur Früherkennung potenzieller Gefährder sorgt bereits vor seinem Start für Auseinandersetzungen. Unklare Kriterien, fehlende rechtliche Grundlagen und offene Datenschutzfragen werfen Zweifel an der Umsetzung auf. Gleichzeitig steht der grundsätzliche Ansatz des Vorhabens in der Kritik, insbesondere im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen.
Im Februar 2026 stellte die Polizei Berlin ein Projekt mit dem Namen „Früherkennungs- und Bedrohungsmanagement“ vor. Mit einem Drei-Stufen-Modell nimmt sich die Polizei vor, „Gefährder“ früh zu erkennen und zu überwachen. Schon verschiedene Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Erkrankungen ordnet die Polizei dabei als „gefährdend“ ein.
Im ersten Schritt sollen die „Gefährder“ identifiziert, analysiert und die Erkenntnisse weitergegeben werden. Anschließend sollen Risikoanalysen durchgeführt werden. Zuletzt prüft das Landeskriminalamt (LKA) mögliche Maßnahmen, die umgesetzt werden können.
Löchriger Projektplan
Das Projekt sollte im April starten. Eine journalistische Anfrage bei der Polizei zeigt jedoch die Unreife des Vorhabens trotz des baldigen Starts: Verschiedene Themenkomplexe sind nicht bearbeitet, rechtliche Grundlagen fehlen. Zudem ist eine Überprüfung des Projekts durch andere Institutionen bisher nicht möglich.
Die besagten „Gefährder“ sollen nach „wissenschaftlich anerkannten und interdisziplinär erarbeiteten Risikoindikatoren“ analysiert werden. Welche das konkret sind, konnte die Polizei nicht beantworten. Doch gerade diese Parameter sind zentral für das Projekt. Handelt es sich etwa um rassistische Kriterien wie Staatsbürgerschaft und Migrationsgeschichte? Werden psychologische Krankheitsbilder stigmatisiert?
Ein weiteres Fragezeichen besteht im Datenschutz: Es ist ungeklärt, welche Daten gesammelt, abgefragt und ausgetauscht werden sollen. Zudem ist auch die entsprechende Rechtsgrundlage nicht vorhanden. Und die Landesdatenschutzbeauftragte ist nicht in das Projekt involviert. Stattdessen soll der Datenschutzbereich der Polizei die Kontrolle übernehmen.
Unklar ist auch, inwiefern mit anderen Institutionen zusammengearbeitet wird. Im Vorhaben wird aufgeführt, dass die von ihnen beschriebenen verhaltensauffälligen Menschen häufig unter Drogen stehen und gesundheitliche sowie psychische Versorgung benötigen. Die Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen, die solche Aufgaben koordinieren und durchführen, wurde im Projekt bisher jedoch nicht abgestimmt. Hier stellt sich die Frage nach dem Ziel des Vorhabens, wenn solche grundlegenden angeblichen Hilfsangebote nicht bereitgestellt werden.
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Gesetzliche Nachrüstung für den Zugriff des Staats
Das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) soll in diesem Zuge erneuert werden. Unterstützung soll hier konkreter geregelt werden. Geplant ist in dem Entwurf auch die zwangsweise Einweisung von Menschen in eine Klinik. In Hessen und Niedersachsen haben ähnliche Novellierungen eine Datenübermittlung von medizinischen und psychologischen Daten an die Polizei beinhaltet. Bisher ist das in Berlin nicht geplant.
Der juristische Handlungsspielraum der Polizei wurde in Berlin dennoch kürzlich ausgebaut: Zu Wohnungen darf sich bei Ermittlungen heimlich Zugang verschafft werden. Zudem wurde die Überwachung durch verschiedene Datenabgleiche und KI-gestützte Verfahren erweitert. Auch das Budget der Polizei wurde in diesem Zuge erhöht.
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Kritik – mit und ohne ungeklärte Fragen
Kritik an dem Projekt gab es schon seit Februar. Unabhängig von diesem Projekt sind Menschen mit psychischen Erkrankungen derzeit besonders gefährdet durch die Polizei. Die Hälfte der tödlichen Polizeieinsätze seit dem Jahr 2020 betraf Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Prominente Beispiele dafür sind der 16-jährige Mouhamed Dramé und ein 12-jähriges gehörloses Mädchen, die von der Polizei getötet wurden.
Die Kritik an dem Projekt ist jedoch grundsätzlicher: Die Grundannahme des Vorhabens scheint zu sein, dass psychisch kranke Menschen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Anstatt eine symptomgerechte Versorgung sicherzustellen, werden die Menschen kriminalisiert.
Da der deutsche Staat seit der ausgerufenen Zeitenwende besonders stark im sozialen Sektor einspart, sind die Kürzungen im sozialen und gesundheitlichen Bereich deutlich spürbar: jüngst beschlossene Kürzungen in der Psychotherapie, lange Wartezeiten für einen psychotherapeutischen Klinikaufenthalt, Kürzungen bei den Beratungsstellen und Frauenhäusern oder die Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendhilfe – die Liste ist lang.

