Mit der neuen EU-Rückführungsverordnung sollen „Return Hubs“ in Drittstaaten entstehen. Die EU-Staaten verschärfen das Asylrecht insgesamt. Die Repressionen gegen Asylsuchende nehmen zu – ebenso wie der Rechtsruck innerhalb der EU.
Im EU-Parlament soll Ende März 2026 über die neue EU-Rückführungsverordnung abgestimmt werden. Die Verordnung ist sofort in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und bedarf keiner nationalrechtlichen Umsetzung. Die darin enthaltenen Reformen verschärfen verschiedenste Regelungen zu Asyl, Abschiebungen und Abschiebehaft.
Im Zentrum der geplanten Reform steht damit ein weiterer Rechtsruck in der europäischen Migrationspolitik: Weg von individuellen Schutzprüfungen innerhalb der EU, hin zu stärker ausgelagerten und beschleunigten Rückführungsmechanismen.
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Return Hubs
Zentral für die neue Verordnung sind sogenannte „Return Hubs“ (Abschiebezentren außerhalb der EU). Menschen, die von der EU als ausreisepflichtig eingestuft werden, aber noch nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, sollen in diese Hubs abgeschoben werden. Von dort aus sollen sie dann in ihre Heimatländer oder Nachbarstaaten zurückgebracht werden. Als ausreisepflichtig gelten beispielsweise Menschen, deren Asylverfahren abgelehnt wurde oder die sich „irregulär“ in der EU aufhalten, die also entweder unerlaubt eingereist sind oder sich ohne gültige Papiere im Land aufhalten.
Welche Drittstaaten das genau sind, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Die Niederlande haben ein ähnliches Konzept bereits auf nationaler Ebene verabschiedet und ein entsprechendes Abkommen mit Uganda vereinbart. Von dort aus sollen Menschen, deren Asyl abgewiesen wurde, in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.
Massive Verschärfung von Abschiebungen
Mit den geplanten Reformen wollen die EU und Deutschland Abschiebungen deutlich beschleunigen und häufiger durchsetzen. Dafür sollen Asylverfahren verkürzt und mehr Staaten als „sichere Herkunftsländer“ eingestuft werden, sodass Anträge schneller abgelehnt werden können. Künftig sollen Abschiebebescheide EU-weit gelten und in anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden können. Gleichzeitig wird es einfacher, Menschen in sogenannte Drittstaaten abzuschieben – teilweise auch ohne enge Verbindung zu diesen Ländern. Zudem werden Fristen zur freiwilligen Ausreise verkürzt und strenger kontrolliert, sodass schneller zwangsweise abgeschoben werden kann. Auch die Regeln für die Wiedereinreise werden verschärft: Abgeschobene Personen sollen meist mehrere Jahre nicht in die EU zurückkehren dürfen.
Parallel dazu werden die Befugnisse der Behörden deutlich ausgeweitet: Ausreisepflichtige sollen stärker zur „Mitwirkung“ verpflichtet werden, etwa durch Einschränkungen ihres Bewegungsradius‘ oder Vorgaben während der Abschiebung. Behörden erhalten mehr Möglichkeiten, Personen zu kontrollieren und aufzufinden, etwa durch strengere Meldeauflagen, erleichterte Durchsuchungen und den Einsatz technischer Mittel wie Auswertung von Handydaten. Auch die Abschiebehaft wird verschärft: Sie soll länger dauern können und künftig auch Familien und Minderjährige betreffen.
Unterstützt werden die Maßnahmen unter anderem durch die EU-Grenzschutzagentur Frontex sowie einen intensiveren Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Insgesamt entsteht so ein System, das stärker darauf ausgerichtet ist, Ausreisepflichtige schneller zu erfassen, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und Abschiebungen konsequent umzusetzen.
Brandmauer auf EU-Ebene zerfallen
Die vielbeschworene „Brandmauer“ ist spätestens bei der Vorbereitung der Verordnung im EU-Parlament ins Wanken geraten. Die Fraktion der EVP, der unter anderem die CDU/CSU angehören, soll hierfür gemeinsam mit einer rechtsradikalen Fraktion, zu der auch die AfD gehört, auf einen Beschluss hingearbeitet haben.
Der Vorschlag für die neue Verordnung wurde vor einem Jahr von der Europäischen Kommission vorgelegt. Ende 2025 legte dann der EU-Rat seine Position fest, die in einigen Punkten noch restriktiver ausfällt als der ursprüngliche Vorschlag: So sollen gemäß diesem Papier eben auch die Familien von Personen mit abgelehnten Asylanträgen in solche Hubs verbracht werden.
Anfang März stimmte der Innenausschuss des EU-Parlaments schließlich für die Verordnung. Spätestens hier zeigte sich die „erfolgreiche” Zusammenarbeit zwischen der EVP-Fraktion und rechtsradikalen Parteien.
Diskutiert wird die Verordnung nun trilateral zwischen allen drei EU-Organen. Da die Positionen zu diesem Thema nicht allzu stark voneinander abweichen, ist eine baldige Einigung zu erwarten. Anschließend wird die Verordnung im EU-Parlament abgestimmt, voraussichtlich Ende März.
Vorantreibend für die Verordnung ist unter anderem Deutschland. In einer Arbeitsgruppe mit Österreich, Dänemark, den Niederlanden und Griechenland werden weitere Schritte geplant. Die Beschlüsse zum neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) sollen die Grundlage des Vorhabens bilden und ermöglichen die Umsetzung zentraler Instrumente der Verordnung.
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„Abschiebelager außerhalb rechtsstaatlicher Bedingungen“
Seit Beginn der Diskussion um die GEAS-Reform gibt es starke Kritik von Menschenrechts- und Asylorganisationen. Ein Bündnis aus über 200 Organisationen und Verbänden fordert die Europäische Union in einer gemeinsamen Erklärung zu einer Kursänderung bei der Rückführungsverordnung auf:
„Mit den sogenannten Return Hubs plant die Bundesregierung nichts anderes als Abschiebelager außerhalb rechtsstaatlicher Bedingungen: Pauschale Inhaftierungen, fehlender Zugang zu Rechtsschutz, Intransparenz sowie das Ausbleiben demokratischer Kontrolle führen zur systematischen Entrechtung der Betroffenen.“, so Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. Es dürfe keine solchen „rechtsfreien Zonen“ außerhalb der EU geben. Diese „Aus-den-Augen-aus-dem-Sinn-Politik“ sei kein Migrationsmanagement, sondern setze Menschenleben aufs Spiel.
Den EU-Staaten wird vorgeworfen, ihren selbst festgelegten Menschenrechten auszuweichen und sich durch die Auslagerung von Asylsuchenden in Drittstaaten ihrer Verantwortung zu entziehen. Unklare Haftbedingungen in den Hubs sowie Einschränkungen der Rechte von Asylsuchenden und ihren Familien werden als Schikane kritisiert.
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